Finanzen digital geregelt Bankvollmacht bei Onlinebanken: Was gilt bei N26, ING & Co.?
Ist es möglich, bei einer Onlinebank eine Vollmacht einzurichten? Was machbar ist und worauf man unbedingt achten sollte, zeigt dieser Artikel.
Auslandsaufenthalt, Krankheit, Unfall oder Tod – es gibt viele Gründe, warum eine Vertrauensperson Zugriff auf Ihr Konto haben sollte. Bei Filialbanken ist eine Vollmacht vor Ort schnell auf Papier erteilt. Doch wie sieht das bei Onlinebanken wie N26, ING oder DKB aus?
Bei einer Onlinebank eine Vollmacht erteilen – so geht’s
Eine Vollmacht kann erteilt werden, aber nicht immer ausschließlich digital. So muss die Vollmachtsurkunde bei der ING beispielsweise im Original vorliegen – Sie müssen sie also mit der Post schicken. Bei der N26 können Kunden das entsprechende Formular beim Kundenservice anfordern.
Weiterhin bietet die N26 sogenannte "Shared Spaces" (auf Deutsch: geteilte Bereiche) an. Wer einen solchen Space erstellt, gilt als Kontoinhaber und kann andere N26-Nutzer zur Teilnahme einladen. Diese können dann Geld in seinem Namen von und zum Shared Space transferieren – de facto ist das eine Kontovollmacht.
Der Inhaber kann Teilnehmer jederzeit entfernen oder diese verlassen den "Shared Space" von selbst. Somit haben sie keinen Zugriff mehr auf das dort hinterlegte Geld.
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Bei der ING können Kunden eine Vollmacht für maximal zwei in Deutschland lebende Personen ausstellen. Beantragen können Sie die Vollmacht online; sie gilt für alle bestehenden und künftigen Konten und Depots. Der Bevollmächtigte bekommt jedoch keine eigenen Zugangsdaten zum Internetbanking oder Telebanking PIN.
Die Identität des Bevollmächtigten wird entweder durch ein Einmalpasswort per Brief bestätigt oder durch einen Anruf, bei dem das Passwort per SMS angefordert wird und über die Tastatur eingetippt werden muss.
Wichtig: Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod des Kontoinhabers, sondern erst, wenn bei der ING kein Konto mehr geführt wird. Weiterhin kann der Kontoinhaber die Vollmacht jederzeit widerrufen und über das Onlinebanking löschen.
Bei der DKB gilt die Bankvollmacht zu Lebzeiten und über den Tod hinaus, wodurch die gewählte Vertrauensperson Zugriff auf das gesamte Onlinebanking hat.
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Diese Vollmachten sollte man kennen
Je nach Art der Vollmacht ist deren Gültigkeit unterschiedlich geregelt. Diese Vollmachten gibt es:
- Kontovollmacht: Bezieht sich auf ein konkretes Konto. Der Bevollmächtigte darf beispielsweise Überweisungen tätigen oder Bargeld abheben – aber nur auf dem benannten Konto. Sie eignet sich zum Beispiel für Ehepartner oder Familienangehörige, die regelmäßig auf ein bestimmtes Konto zugreifen sollen.
- Bankvollmacht: Gilt für alle bestehenden und zukünftigen Konten bei einer Bank. Sie ist umfassender als eine einzelne Kontovollmacht und ermöglicht Zugriff auf Girokonten, Tagesgeld, Depots und mehr. Ein Bevollmächtigter kann jedoch keine Untervollmachten erteilen oder Kredite beantragen.
- Generalvollmacht: Gibt weitreichende Befugnisse für die Regelung persönlicher und rechtlicher Angelegenheiten, zum Beispiel für Immobiliengeschäfte, Behördenkontakte oder Vertragsabschlüsse. Sie muss meist notariell beglaubigt sein und gilt über das Bankwesen hinaus.
- Vorsorgevollmacht: Greift nur, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr geschäftsfähig ist, etwa durch Krankheit oder einen Unfall. Sie verhindert die gesetzliche Betreuung und erlaubt umfassende persönliche, medizinische und finanzielle Entscheidungen.
- Transmortale Vollmacht: Gilt über den Tod hinaus. Die bevollmächtigte Person kann auch nach dem Tod des Kontoinhabers noch auf das Konto zugreifen.
- Prämortale Vollmacht: Erlischt mit dem Tod des Vollmachtgebers.
- Postmortale Vollmacht: Wird erst mit dem Tod wirksam, zum Beispiel um Bestattungskosten zu begleichen, bevor ein Erbschein vorliegt.
Die Konto- und Bankvollmachten lassen sich mit weiteren Einschränkungen oder Befristungen versehen und sollten schriftlich erteilt werden – manche Banken stellen entsprechende Formulare zur Verfügung. Wer eine Vollmacht bei seiner Onlinebank erteilen möchte, prüft am besten frühzeitig deren Bedingungen.
- support.n26.com: "Wie sind Shared Spaces rechtlich aufgebaut?"
- ing.de: "Vollmacht für Ihre Konten"
- ing.de: "Fragen und Antworten zu Profil- und Kontoeinstellungen"
- dkb.de: "Vollmachten für Bankgeschäfte: Was du beachten solltest"
- Finanztip: "So erteilst Du eine Vollmacht für Dein Girokonto"
- Eigene Recherche