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Kontoauszug lesen: versteckte Bankgebühren erkennen


Versteckte Kosten
So lesen Sie Ihren Kontoauszug richtig

Von t-online, jli

06.08.2025 - 03:00 UhrLesedauer: 2 Min.
ausgedruckter KontoauszugVergrößern des Bildes
Kontoauszüge: Die Papiere bieten eine Übersicht über alle Buchungen. (Quelle: jojoo64)
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Auf einem Kontoauszug tauchen mitunter Posten auf, die man sich nicht gleich erklären kann. Nicht alles, was die Bank berechnet, ist rechtmäßig.

Kontoauszüge bieten Bankkunden einen Überblick über alle Ein- und Auszahlungen. So lassen sich einzelne Buchungen überprüfen und im Zweifelsfall hinterfragen. Denn nicht jede Gebühr, die die Bank verlangt, ist rechtmäßig. Fordert die Bank eine Gebühr, die von einem Gericht für unzulässig erklärt wurde, kann der Kunde sein Geld zurückfordern.

Was steht auf dem Kontoauszug?

In der obersten Zeile sind Kontonummer und Bankleitzahl des Kreditinstituts zu finden. Daneben steht die laufende Nummer der Kontoauszüge. So können Kunden sicherstellen, dass ihnen kein Auszug fehlt.

Die eigentliche Übersicht der Buchungen beginnt mit dem alten Kontostand sowie dem Datum des letzten Kontoauszugs. Darunter sind die einzelnen Buchungsposten zu finden. Angegeben sind der Verwendungszweck und der jeweilige Umsatz.

Einzahlungen beziehungsweise Gutschriften werden oft mit einem "+" gekennzeichnet, während Auszahlungen beziehungsweise Belastungen durch ein "-" zu erkennen sind. Bei manchen Banken sind Ein- und Auszahlungen zur besseren Unterscheidung farblich markiert. Das Ende der Liste bildet der neue Kontostand mit dem aktuellen Datum.

Um sicherzustellen, dass alle Buchungen korrekt sind, sollten Bankkunden ihre Kontoauszüge regelmäßig überprüfen. Auch die Gebühren, die die Bank erhebt und gleich vom Konto abzieht, sind nicht immer erlaubt, wie verschiedene Gerichte feststellten.

Welche Gebühren sind nicht erlaubt?

Die folgenden Bankgebühren werden von den Gerichten als unrechtmäßig angesehen. Diese Liste ist nicht vollständig, sondern zählt nur die wichtigsten Gebühren auf.

  • Ein- und Auszahlung (auf/vom eigenen Konto): Der Kunde muss die Möglichkeit haben, am Schalter oder am Automaten gebührenfrei Bargeld einzuzahlen oder abzuheben.
  • Kontoauszüge: Kunden müssen in der Lage sein, sich ohne Kosten über ihren Kontostand und die Buchungen auf ihrem Konto zu informieren – entweder am Schalter oder am Auszugsdrucker. Werden die Auszüge zugeschickt, obwohl es eine kostenfreie Möglichkeit gibt, können Gebühren erhoben werden, die sich an den tatsächlichen Kosten orientieren. Verschickt die Bank den vierteljährlichen Rechnungsabschluss, darf sie dafür kein Geld verlangen, denn dies tut sie in ihrem eigenen Beweisinteresse.
  • Freistellungsauftrag: Für das Ändern und Verwalten von Freistellungsaufträgen dürfen keine Gebühren verlangt werden.
  • Kontopfändung: Banken und Sparkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Pfändungsbeschlüsse und deren monatliche Überprüfung kostenfrei zu bearbeiten.
  • Kartensperrung: Möchte ein Kunde seine Bankkarte sperren lassen, weil er sie verloren hat oder die Karte gestohlen wurde, dürfen ihm dafür keine Gebühren berechnet werden.

Auch die Führung eines Darlehenskontos, die Auflösung eines Kontos oder Sparbuchs, die Rückbuchung von Lastschriften oder die Übertragung eines Wertpapierdepots muss kostenlos geschehen. Ebenso dürfen keine Kosten für Kopien, Telefonate, Erinnerungsschreiben oder Reklamationen auf die Kunden abgewälzt werden.

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Was tun, wenn unzulässige Gebühren auf dem Kontoauszug auftauchen?

Zu Unrecht gezahlte Gebühren können Kunden von ihrer Bank zurückfordern. Sogar in den Preisverzeichnissen der Banken stehen manchmal unzulässige Gebühren.

Zunächst kann man versuchen, strittige Bankgebühren über die Schlichtungsstellen der Bank klären zu lassen. Hilfen bieten außerdem Verbraucherzentralen. Notfalls kann der Fall dem zuständigen Gericht übergeben werden. In diesem Fall ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll.

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