Bonusheft vom Zahnarzt: Was Sie wissen sollten
Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.
Die Suche nach dem Bonusheft beginnt kurz vor dem Kontrolltermin beim Zahnarzt. Und während man frustriert Schubladen durchsucht, stellt sich oft die Frage: Bringt das Bonusheft überhaupt was? Wie viel kann ich damit sparen? Und was ist, wenn ich es nicht mehr finde? Wir haben die hie häufigsten FAQs zum Bonusheft zusammengestellt.
Das Wichtigste im Überblick
- Was ist das Bonusheft?
- Welche Vorteile hat das Bonusheft?
- Wie oft muss ich mit dem Bonusheft zum Zahnarzt?
- Bonusheft nicht gefunden: Kann ich den Stempel nachtragen lassen?
- Was nutzt mir das Bonusheft?
- Wann zahlt die Krankenassen den Bonusheft-Zuschuss?
- Kann ich mit Bonushefet den Zahnarzt wechseln?
- Wie setze ich das Bonusheft richtig ein?
Was ist das Bonusheft?
Das Bonusheft ist ein Nachweisheft für regelmäßigen Zahnbesuch. Eingeführt wurde es 1989 durch das Gesundheitsreform-Gesetz. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, wird in der Regel beim jährlichen Kontrolltermin beim Zahnarzt nach dem Bonusheft gefragt. Pflicht ist das Heft nicht. Doch wer jedes Jahr einen Stempel sammelt, kann bei größeren Zahnbehandlungen – beispielsweise wenn eine Krone fällig wird – einiges an Geld sparen. Dann gibt die Krankenkasse ein Plus an Zuschuss dazu.
Welche Vorteile hat das Bonusheft?
Das Bonusheft motiviert zu regelmäßigen Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt. So bleiben die Zähne länger gesund, weil mögliche Zahnschäden frühzeitig erkannt und behandelt werden können.
Ein regelmäßig geführtes Bonusheft ist bares Geld wert, wenn Brücken, Kronen oder eine Prothese notwendig werden.
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Regelmäßige Zahnarztbesuche ersparen auch den Krankenkassen große Geldausgaben für umfangreiche Zahntherapien.
Wie oft muss ich mit dem Bonusheft zum Zahnarzt?
Das Bonusheft gibt es für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene. Kinder und Jugendliche fallen unter das sogenannte Individualprophylaxe-Programm, kurz IP-Programm. Dieses Vorsorgeprogramm, das vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr Gültigkeit hat, wird von den Krankenkassen übernommen. Kinder und Jugendliche sollen nach der Bonusregelung zweimal im Jahr zur zahnärztlichen Vorsorge gehen und sammeln damit zwei Stempel im Bonusheft. Erwachsene sollten wenigsten einmal pro Jahr zum Zahnarzt gehen und sammeln einen Stempel jährlich im Bonusheft.
Bonusheft nicht gefunden: Kann ich den Stempel nachtragen lassen?
Wenn Sie das Bonusheft zum Kontrolltermin beim Zahnarzt nicht finden, haben Sie die Möglichkeit, den Stempel nachtragen zu lassen. Voraussetzung für den Stempel ist, dass Sie im festgelegten Zeitraum die Untersuchung wahrgenommen haben. Das kann der Zahnarzt in der Patientenkartei nachlesen. Sind die Untersuchungen wahrgenommen worden, ist das „Nachstempeln“ kein Problem.
Ist das Bonusheft nicht mehr auffindbar, können Sie den Zahnarzt bitten, mit Hilfe der Daten aus Ihrer Patientenkartei ein neues Bonusheft anzulegen und entsprechend nachzustempeln. Da das sehr aufwendig ist, kann unter Umständen eine Aufwandsgebühr anfallen. Tipp: Immer mehr Krankenkassen bieten „digitale“ Zahnbonushefte an, entweder als App oder über ein Benutzerkonto. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.
Was nutzt mir das Bonusheft?
Wie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mitteilt, bekommen Patientinnen und Patienten mit einem regelmäßig geführten Bonusheft zur normalen Zuzahlung der Krankenkasse einen Extra-Zuschuss, wenn eine Krone, eine Brücke oder eine Prothese notwendig wird. Die Bonus-Möglichkeit greift nur dann, wenn Sie regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachweisen können.
Bis zum 30.09.2020 erhöht sich der „normale“ Festzuschuss der Krankenkasse von 50 Prozent mit einem 5-Jahre-Bonusheft auf 60 Prozent. Noch besser ist es, wenn regelmäßige Kontorolluntersuchungen über einen Zeitraum von zehn Jahren im Bonusheft festgehalten sind: Dann beträgt der Zuschuss der Krankenkassen insgesamt 65 Prozent. Ab 1.10.2020 soll der „normale“ Festzuschuss der Krankenkassen 60 Prozent betragen. Mit einem 5-Jahre-Bonusheft steigt die Kostenübernahme auf 70 Prozent, mit zehn Jahren Bonusheft auf 75 Prozent.
Beispiel Zuschüsse Zahnersatz | Kosten, wenn ein Zahn ersetzt werden muss (Regelversorgung) | „normaler“ Festzuschuss der Krankenkasse ohne Bonusheft | Zuschuss der Krankenkasse mit 5-Jahre-Bonusheft | Zuschuss der Krankenkasse mit 10-Jahre-Bonusheft |
---|---|---|---|---|
Bis 30.09.2020 | 726 Euro | 363 Euro | 436 Euro | 472 Euro |
Ab 01.10.2020 | 726 Euro | 436 Euro | 523 Euro | 567 Euro |
Wann zahlt die Krankenassen den Bonusheft-Zuschuss?
Die Krankenkassen zahlen das Bonus-Plus nur dann, wenn alle erforderlichen Kontrolltermine im festgelegten Zeitrahmen (Erwachsene einmal pro Jahr, Kinder und Jugendliche zweimal pro Jahr) wahrgenommen wurden. Wie die KZBV mitteilt, verfällt die Bonusregelung, wenn die vorgeschriebenen Termine nicht eingehalten werden. Dann müssen Sie von vorne beginnen und fünf Jahre lang regelmäßig die Zahnarzttermine wahrnehmen, bis Sie wieder Anspruch auf die Bonus-Zuschüsse haben.
Kann ich mit Bonushefet den Zahnarzt wechseln?
Ein Zahnarztwechsel hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit Ihres Bonusheftes. Den Krankenkassen ist es wichtig zu sehen, dass Sie die regelmäßigen Kontrolltermine beim Zahnarzt wahrgenommen haben. Bei welchem Zahnarzt das geschieht, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass auch hier an das Heft und den Stempel gedacht wird. Ist das Bonusheft irgendwann voll, stellt der Zahnarzt ein neues aus. Wichtig: Bewahren Sie das „volle“ Heft sorgfältig auf. Wird bei Ihnen eine Krone, eine Brücke oder eine Prothese notwendig, müssen Sie alle Bonushefte zusammen bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Wie setze ich das Bonusheft richtig ein?
Wird eine Zahnkrone, Brücke oder Prothese notwendig, bespricht das Ihr Zahnarzt mit Ihnen. Anschließend erstellt er einen Heil- und Kostenplan (HKP). Dieser enthält die geplante zahnärztliche Versorgung, die geschätzten Gesamtkosten sowie Ihren Eigenanteil. Den HKP legen Sie dann zusammen mit Ihren Bonusheften bei der Krankenkasse vor. Diese prüft den HKP vor Beginn der Behandlung. Erst nachdem die Krankenkasse den HKP genehmigt hat – was um die drei Wochen dauert – sollten Sie mit der Behandlung beginnen.
Der HKP ist nach der Genehmigung ein halbes Jahr gültig. Innerhalb dieser Zeitspanne muss die Behandlung abgeschlossen sein. Zahnärztliche Versorgungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, müssen Sie selbst bezahlen. Lassen Sie sich vor der Behandlung von Ihrem Zahnarzt informieren, welche Kosten auf Ihren eigenen Geldbeutel zukommen. Stimmen Sie der Behandlung nur dann zu, wenn Sie die Leistung wünschen.