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Bonusheft vom Zahnarzt: Was Sie wissen sollten
Die Suche nach dem Bonusheft beginnt kurz vor dem Kontrolltermin beim Zahnarzt. Und wĂ€hrend man frustriert Schubladen durchsucht, stellt sich oft die Frage: Bringt das Bonusheft ĂŒberhaupt was? Wie viel kann ich damit sparen? Und was ist, wenn ich es nicht mehr finde? Wir haben die hie hĂ€ufigsten FAQs zum Bonusheft zusammengestellt.
Das Wichtigste im Ăberblick
- Was ist das Bonusheft?
- Welche Vorteile hat das Bonusheft?
- Wie oft muss ich mit dem Bonusheft zum Zahnarzt?
- Bonusheft nicht gefunden: Kann ich den Stempel nachtragen lassen?
- Was nutzt mir das Bonusheft?
- Wann zahlt die Krankenassen den Bonusheft-Zuschuss?
- Kann ich mit Bonushefet den Zahnarzt wechseln?
- Wie setze ich das Bonusheft richtig ein?
Was ist das Bonusheft?
Das Bonusheft ist ein Nachweisheft fĂŒr regelmĂ€Ăigen Zahnbesuch. EingefĂŒhrt wurde es 1989 durch das Gesundheitsreform-Gesetz. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, wird in der Regel beim jĂ€hrlichen Kontrolltermin beim Zahnarzt nach dem Bonusheft gefragt. Pflicht ist das Heft nicht. Doch wer jedes Jahr einen Stempel sammelt, kann bei gröĂeren Zahnbehandlungen â beispielsweise wenn eine Krone fĂ€llig wird â einiges an Geld sparen. Dann gibt die Krankenkasse ein Plus an Zuschuss dazu.
Welche Vorteile hat das Bonusheft?
Das Bonusheft motiviert zu regelmĂ€Ăigen Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt. So bleiben die ZĂ€hne lĂ€nger gesund, weil mögliche ZahnschĂ€den frĂŒhzeitig erkannt und behandelt werden können.
Ein regelmĂ€Ăig gefĂŒhrtes Bonusheft ist bares Geld wert, wenn BrĂŒcken, Kronen oder eine Prothese notwendig werden.
RegelmĂ€Ăige Zahnarztbesuche ersparen auch den Krankenkassen groĂe Geldausgaben fĂŒr umfangreiche Zahntherapien.
Wie oft muss ich mit dem Bonusheft zum Zahnarzt?
Das Bonusheft gibt es fĂŒr Kinder und Jugendliche sowie fĂŒr Erwachsene. Kinder und Jugendliche fallen unter das sogenannte Individualprophylaxe-Programm, kurz IP-Programm. Dieses Vorsorgeprogramm, das vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr GĂŒltigkeit hat, wird von den Krankenkassen ĂŒbernommen. Kinder und Jugendliche sollen nach der Bonusregelung zweimal im Jahr zur zahnĂ€rztlichen Vorsorge gehen und sammeln damit zwei Stempel im Bonusheft. Erwachsene sollten wenigsten einmal pro Jahr zum Zahnarzt gehen und sammeln einen Stempel jĂ€hrlich im Bonusheft.
Bonusheft nicht gefunden: Kann ich den Stempel nachtragen lassen?
Wenn Sie das Bonusheft zum Kontrolltermin beim Zahnarzt nicht finden, haben Sie die Möglichkeit, den Stempel nachtragen zu lassen. Voraussetzung fĂŒr den Stempel ist, dass Sie im festgelegten Zeitraum die Untersuchung wahrgenommen haben. Das kann der Zahnarzt in der Patientenkartei nachlesen. Sind die Untersuchungen wahrgenommen worden, ist das âNachstempelnâ kein Problem.
Ist das Bonusheft nicht mehr auffindbar, können Sie den Zahnarzt bitten, mit Hilfe der Daten aus Ihrer Patientenkartei ein neues Bonusheft anzulegen und entsprechend nachzustempeln. Da das sehr aufwendig ist, kann unter UmstĂ€nden eine AufwandsgebĂŒhr anfallen. Tipp: Immer mehr Krankenkassen bieten âdigitaleâ Zahnbonushefte an, entweder als App oder ĂŒber ein Benutzerkonto. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.
Was nutzt mir das Bonusheft?
Wie die KassenzahnĂ€rztliche Bundesvereinigung (KZBV) mitteilt, bekommen Patientinnen und Patienten mit einem regelmĂ€Ăig gefĂŒhrten Bonusheft zur normalen Zuzahlung der Krankenkasse einen Extra-Zuschuss, wenn eine Krone, eine BrĂŒcke oder eine Prothese notwendig wird. Die Bonus-Möglichkeit greift nur dann, wenn Sie regelmĂ€Ăige Untersuchungen beim Zahnarzt ĂŒber einen Zeitraum von fĂŒnf Jahren lĂŒckenlos nachweisen können.
Bis zum 30.09.2020 erhöht sich der ânormaleâ Festzuschuss der Krankenkasse von 50 Prozent mit einem 5-Jahre-Bonusheft auf 60 Prozent. Noch besser ist es, wenn regelmĂ€Ăige Kontorolluntersuchungen ĂŒber einen Zeitraum von zehn Jahren im Bonusheft festgehalten sind: Dann betrĂ€gt der Zuschuss der Krankenkassen insgesamt 65 Prozent. Ab 1.10.2020 soll der ânormaleâ Festzuschuss der Krankenkassen 60 Prozent betragen. Mit einem 5-Jahre-Bonusheft steigt die KostenĂŒbernahme auf 70 Prozent, mit zehn Jahren Bonusheft auf 75 Prozent.
Beispiel ZuschĂŒsse Zahnersatz | Kosten, wenn ein Zahn ersetzt werden muss (Regelversorgung) | ânormalerâ Festzuschuss der Krankenkasse ohne Bonusheft | Zuschuss der Krankenkasse mit 5-Jahre-Bonusheft | Zuschuss der Krankenkasse mit 10-Jahre-Bonusheft |
---|---|---|---|---|
Bis 30.09.2020 | 726 Euro | 363 Euro | 436 Euro | 472 Euro |
Ab 01.10.2020 | 726 Euro | 436 Euro | 523 Euro | 567 Euro |
Wann zahlt die Krankenassen den Bonusheft-Zuschuss?
Die Krankenkassen zahlen das Bonus-Plus nur dann, wenn alle erforderlichen Kontrolltermine im festgelegten Zeitrahmen (Erwachsene einmal pro Jahr, Kinder und Jugendliche zweimal pro Jahr) wahrgenommen wurden. Wie die KZBV mitteilt, verfĂ€llt die Bonusregelung, wenn die vorgeschriebenen Termine nicht eingehalten werden. Dann mĂŒssen Sie von vorne beginnen und fĂŒnf Jahre lang regelmĂ€Ăig die Zahnarzttermine wahrnehmen, bis Sie wieder Anspruch auf die Bonus-ZuschĂŒsse haben.
Kann ich mit Bonushefet den Zahnarzt wechseln?
Ein Zahnarztwechsel hat keine Auswirkungen auf die GĂŒltigkeit Ihres Bonusheftes. Den Krankenkassen ist es wichtig zu sehen, dass Sie die regelmĂ€Ăigen Kontrolltermine beim Zahnarzt wahrgenommen haben. Bei welchem Zahnarzt das geschieht, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass auch hier an das Heft und den Stempel gedacht wird. Ist das Bonusheft irgendwann voll, stellt der Zahnarzt ein neues aus. Wichtig: Bewahren Sie das âvolleâ Heft sorgfĂ€ltig auf. Wird bei Ihnen eine Krone, eine BrĂŒcke oder eine Prothese notwendig, mĂŒssen Sie alle Bonushefte zusammen bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Wie setze ich das Bonusheft richtig ein?
Wird eine Zahnkrone, BrĂŒcke oder Prothese notwendig, bespricht das Ihr Zahnarzt mit Ihnen. AnschlieĂend erstellt er einen Heil- und Kostenplan (HKP). Dieser enthĂ€lt die geplante zahnĂ€rztliche Versorgung, die geschĂ€tzten Gesamtkosten sowie Ihren Eigenanteil. Den HKP legen Sie dann zusammen mit Ihren Bonusheften bei der Krankenkasse vor. Diese prĂŒft den HKP vor Beginn der Behandlung. Erst nachdem die Krankenkasse den HKP genehmigt hat â was um die drei Wochen dauert â sollten Sie mit der Behandlung beginnen.
Der HKP ist nach der Genehmigung ein halbes Jahr gĂŒltig. Innerhalb dieser Zeitspanne muss die Behandlung abgeschlossen sein. ZahnĂ€rztliche Versorgungen, die ĂŒber die Regelversorgung hinausgehen, mĂŒssen Sie selbst bezahlen. Lassen Sie sich vor der Behandlung von Ihrem Zahnarzt informieren, welche Kosten auf Ihren eigenen Geldbeutel zukommen. Stimmen Sie der Behandlung nur dann zu, wenn Sie die Leistung wĂŒnschen.