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Reise-Maßnahmen: Das gilt jetzt beim Urlaub trotz Corona-Krise


Quarantäne, Testpflicht, Impfausweis
Urlaub trotz Corona-Krise? Diese Regeln gelten


Aktualisiert am 28.01.2021Lesedauer: 5 Min.
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Reisende am Flughafen: Wer trotz Corona-Krise in den Urlaub fährt, muss derzeit einiges beachten.Vergrößern des Bildes
Reisende am Flughafen: Wer trotz Corona-Krise in den Urlaub fährt, muss derzeit einiges beachten. (Quelle: ZUMA Wire/imago-images-bilder)

Wegen der Corona-Mutationen überlegt die Bundesregierung, Grenzkontrollen einzuführen und den Flugverkehr einzuschränken. Und schon jetzt gibt es zahlreiche Maßnahmen, die das Reisen erschweren.

Viele Grenzen sind bereits seit Monaten geschlossen, beliebte Urlaubsziele gelten als Risikogebiete, Reisewarnungen führen zu Stornierungen: Der Tourismus ist von der Corona-Pandemie besonders betroffen. Trotzdem: Wer unbedingt reisen möchte, kann das momentan noch weiterhin tun. Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen und mit Einschränkungen, die in den nächsten Tagen möglicherweise sogar noch verschärft werden. Denn die Devise lautet: Jede Reise die vermeidbar ist, sollte auch vermieden werden.

Doch wann können Sie Reisen jetzt stornieren? Wie sieht ein Flug oder eine Bahnfahrt in der Pandemie aus? Welche Regeln gelten für Reiserückkehrer und was gilt auf Kreuzfahrtschiffen? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Was hat die EU für Reisen innerhalb der Mitgliedstaaten beraten?

Reisende aus Corona-Hochrisikogebieten innerhalb der EU sollten nach Ansicht der Europäischen Kommission vor Abreise immer einen Test machen und sich bei Ankunft in Quarantäne begeben müssen. "Das ist notwendig, um unsere Bürger zu schützen und das Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten", sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders. Demnach sollten die Mitgliedstaaten keinen Unterschied zwischen grenzüberschreitendem und inländischem Reiseverkehr machen.

Die EU-Staats- und Regierungschefs hatten sich auf striktere Reisebeschränkungen zur Eindämmung der Pandemie verständigt. Von nicht unbedingt notwendigen Reisen sollte demnach nachdrücklich abgeraten werden, die Grenzen sollten aber grundsätzlich für Grenzpendler und den Warenverkehr offen bleiben. Um Hochrisikogebiete als solche einzustufen, führte die Kommission nun eine neue Farbkategorie ein: Regionen, in denen die Zahl der bestätigten Ansteckungen in den vergangenen 14 Tagen über 500 pro 100.000 Einwohnern lag, werden fortan dunkelrot markiert.

Nach aktuellen Angaben der ECDC (Europäische Gesundheitsagentur) liegt die 14-Tage-Inzidenz derzeit in Spanien, den Niederlanden, Tschechien, Portugal, Schweden, Slowakei, Irland, Litauen, Slowenien, Lettland, Estland, Zypern und Malta im landesweiten Durchschnitt über 500. Einzelne dunkelrote Regionen gibt es aber in deutlich mehr Ländern, etwa auch im Osten Deutschlands.

Davon, eine dunkelrote Zone zu betreten oder zu verlassen, sollte "dringend abgeraten" werden, sagte Reynders. Wer unbedingt reisen müsse, solle sich vorher testen lassen und einer Quarantäne unterziehen.

Bei Einreisen aus Drittstaaten sollte laut Kommission immer ein negativer PCR-Tests vorgeschrieben sein, der höchstens 72 Stunden vor Grenzübertritt erfolgt sein muss. EU-Bürger und deren Angehörige sollen sich erst bei Ankunft testen lassen können, "um zu verhindern, dass sie in einem Drittstaat festsitzen", sagte Innenkommissarin Ylva Johansson. Brüssel rät bereits seit Monaten dazu, Einreisen aus den meisten Drittstaaten nur in "unbedingt notwendigen" Fällen zuzulassen.

Auf EU-Ebene wird demnach zudem weiterhin an einem einheitlichen Formular zur Nachverfolgung Einreisender gearbeitet. "Es gibt noch Probleme und Bedenken (...) zur rechtlichen Grundlage, die nötig ist, um derlei persönliche Informationen zu sammeln", sagte Johansson.

Gilt eine Impfpflicht?

Es gibt Überlegungen zu einem gemeinsamen europäischen Impfpass, allerdings sind dazu noch keine Details bekannt. Zudem wird kritisiert, dass noch nicht klar ist, ob Geimpfte weiterhin ansteckend sein können, und dass ein Ungleichgewicht zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften entstehen könnte.

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Einige Länder haben trotzdem bereits festgelegt, dass ihre Grenzen für Geimpfte geöffnet werden. Dazu zählt beispielsweise Island: Das Land hat nahezu alle Länder als Risikogebiete eingestuft und verlangt bei Einreise einen negativen Corona-Test sowie eine Quarantäne, beides soll für Geimpfte entfallen. Ähnliches gilt für Länder wie Polen, Moldau und die Seychellen, wie das Auswärtige Amt mitteilt.

Welche Stornierungsbedingungen gelten?

Im Zuge der Corona-Krise haben viele Reiseanbieter ihre Stornierungsbedingungen angepasst, um Reisenden mehr Sicherheit und Flexibilität zu gewährleisten. So bietet beispielsweise DER Touristik ein "Sorglos-Paket" an und Angebote bis Ende Februar können in vielen Fällen kostenfrei storniert und umgebucht werden.

Auch Tui wirbt mit einem Flex-Tarif, der bis 14 Tage vor Anreise kostenlos umgebucht oder storniert werden kann. Ein ähnliches Angebot macht Alltours: Alle Buchungen zwischen 22. Januar und 28. Februar können bis 14 Tage vor Abreise kostenlos storniert und sogar eine Woche vor Abreise noch kostenlos umgebucht werden.

Ähnlich sieht es bei HolidayCheck aus: Mit einem Flex Produkt können Reisende Pauschalreisen ohne Anzahlung und mit kostenfreier Stornierung bis zu sechs Tage vor Abreise buchen. Denn: "Gerade in der aktuellen Situation möchten Urlauber flexibel bleiben und selbst entscheiden, ob sie eine gebuchte Reise auch wirklich antreten wollen," erklärt Vinzenz Greger, Managing Director HolidayCheck Reisen.

Was gilt beim Fliegen?

Bisher gibt es bereits eine Maskenpflicht an Flughäfen und in Fliegern. Diese wird nun verschärft. Ab dem 1. Februar müssen auch dort medizinische Masken oder solche mit der FFP2-Norm getragen werden, wie der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) mitteilte. Man habe den Bund-Länder-Beschluss entsprechend aufgegriffen. Einfache Stoffmasken sind dann ebenso ungenügend wie Gesichtsvisiere oder andere Bedeckungen wie Schals.

Die Lufthansa-Gruppe einschließlich der Gesellschaften Austrian und Swiss passt ihre Vorschriften ebenfalls an, wie sie mitteilte. Eine Befreiung von der Tragepflicht während des Fluges sei weiterhin nur mit negativem Covid-19-Test oder einem ärztlichen Attest auf einem Lufthansa-Formblatt möglich.

Was gilt für Reisen mit der Bahn?

Auch in den Zügen, Bussen und an Bahnhöfen besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Allerdings gibt es in einigen Bundesländern unterschiedliche Regelungen wie beispielsweise die FFP-2-Maskenpflicht in Bayern. Die Deutsche Bahn hat zudem das Reservierungssystem so angepasst, dass nur noch etwa 60 Prozent aller Sitzplätze reservierbar sind, damit Abstände eingehalten werden können.

Die Maskenpflicht wird stichprobenartig überprüft; wer wiederholt gegen die Regeln verstößt, riskiert einen Beförderungsausschluss sowie ein Bußgeld. Ausnahmen gelten nur bei einem Attest, das vorgezeigt werden muss. Wie auch für andere Gastronomiebetriebe gilt auch in den Bahnen, dass die Bordrestaurants geschlossen sind. Auch der "Am-Platz-Service" findet aktuell nicht statt. Die DB Lounges sind zwar geöffnet, es gibt allerdings keine Speisen oder Getränke.

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Wie finden Kreuzfahrten statt?

Nachdem die Corona-Maßnahmen in Deutschland immer weiter verschärft und der Lockdown verlängert wurde, wurden auch die meisten Kreuzfahrten abgesagt. Aida hofft bereits auf einen Neustart der Kreuzfahrtsaison ab 6. März, Fahrten beispielsweise auf die Kanaren oder zu anderen Winterzielen wurden abgesagt. Wenn eine Kreuzfahrt stattfindet, gilt ein umfassendes Sicherheits- und Hygienekonzept. So gilt eine Maskenpflicht für Gäste und Crew in allen Innenbereichen, Ausnahmen gelten nur für Restaurants und Bars am Platz sowie im Fitnessstudio oder bei Sportkursen.

Tui Cruises setzt einen negativen Corona-Test für eine Reise voraus, zudem können Passagiere aus Risikogebieten nicht an einer Kreuzfahrt teilnehmen. Hier sollen Kreuzfahrten beispielsweise auf die Kanaren allerdings bisher noch stattfinden.

Was gilt für Rückkehrer aus Risikogebieten?

Das Robert Koch-Institut stuft gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium, dem Innenministerium und dem Auswärtigen Amt Länder und Regionen als Corona-Risikogebiete ein. Dabei wird mittlerweile auch zwischen Hochinzidenzgebieten, Variantengebieten und "normalen" Risikogebieten unterschieden.


Wer Urlaub in einem Risikogebiet gemacht hat, muss sich direkt nach seiner Rückkehr in eine zehntägige Quarantäne begeben und sich zuvor auf www.einreiseanmeldung.de registrieren. Frühestens fünf Tage nach der Rückkehr kann man die Quarantäne mit einem negativen Corona-Test beenden.

Wer aus einem Hochinzidenzgebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet zurück nach Deutschland reist, ist verpflichtet, bereits bei der Einreise ein negatives Corona-Testergebnis vorzulegen. Der Test darf maximal 48 Stunden alt sein.

Verwendete Quellen
  • Robert Koch-Institut
  • Bundesregierung: "Zusammen gegen Corona"
  • Auswärtiges Amt
  • Deutsche Bahn
  • Tui Cruises, Aida Cruises
  • DER Touristik, Alltours, Tui
  • Nachrichtenagenturen dpa, AFP
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