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So sollen die Flüchtlinge in Europa verteilt werden


Pläne der EU-Kommission
So sollen die Flüchtlinge in Europa verteilt werden

Von ap, reuters, t-online
09.09.2015Lesedauer: 3 Min.
Jean-Claude Juncker hat einen konkreten Plan zur Verteilung der Flüchtlinge vorgelegt.Vergrößern des BildesJean-Claude Juncker hat einen konkreten Plan zur Verteilung der Flüchtlinge vorgelegt. (Quelle: ap-bilder)
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EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat seine Vorschläge zur Bewältigung der Flüchtlingskrise vorgelegt. Kernstück ist die verbindliche Verteilung von 120.000 Flüchtlingen auf 22 EU-Staaten.

Von den insgesamt 28 EU-Staaten sind Italien, Griechenland und Ungarn ausgenommen, weil dort ohnehin die meisten Flüchtlinge ankommen. Großbritannien, Dänemark und Irland sind aufgrund von Sonderregelungen nicht verpflichtet, sich zu beteiligen, können das aber freiwillig tun. Sollten die EU-Staaten dem Plan mehrheitlich zustimmen, würde die Aufteilung der Flüchtlinge auf die einzelnen Staaten folgendermaßen aussehen:




Deutschland 31.443 Frankreich 24.031 Spanien 14.931
Polen 9287 Niederlande 7214 Rumänien 4646
Belgien 4564 Schweden 4469 Österreich 3640
Portugal 3074 Tschechische Republik 2978 Finnland 2398
Bulgarien 1600 Slowakei 1502 Kroatien 1064
Litauen 780 Slowenien 631 Lettland 526
Luxemburg 440 Estland 373 Zypern 274
Malta 133

Die EU-Innenminister beraten darüber am Montag auf einer Sondersitzung. Womöglich wird es vor dem regulären EU-Rat der Staats- und Regierungschefs Ende Oktober auch einen Sondergipfel geben. Ein Termin steht aber noch nicht fest. Am 11. und 12. November dürfte das Thema auch den EU-Afrika-Gipfel auf Malta bestimmen.

Vier Kriterien ausschlaggebend

Die vorgeschlagene Quote orientiert sich an vier Kriterien: Zu 40 Prozent zählt die Wirtschaftskraft, zu 40 Prozent die Bevölkerungszahl sowie zu jeweils zehn Prozent die Arbeitslosenzahl und die bisherigen Leistungen bei der Aufnahme von Migranten. Bisher sind laut der sogenannten Dublin-II-Verordnung diejenigen Länder zur Bearbeitung von Asylanträgen und Aufnahme im Falle einer Bewilligung verpflichtet, in denen der Antragsteller zum ersten Mal EU-Territorium betritt.

Insgesamt will die EU-Kommission 160.000 Flüchtlinge aus Italien, Griechenland und Ungarn über die EU-Staaten verteilen. Die aktuellen 120.000 kämen zusätzlich zu den bereits im Mai vorgeschlagenen 40.000 Flüchtlingen hinzu.

Anerkennungsquote entscheidend

Junckers erster Plan für die 40.000 Flüchtlinge war nicht verpflichtend und ist letztlich nie ganz umgesetzt worden. Nur etwa 32.000 Menschen fanden eine Zuflucht in anderen Ländern.

Für die Umsiedlung kommen nur Flüchtlinge aus jenen Staaten infrage, bei denen die Anerkennungsquote 75 Prozent oder mehr beträgt. Das sind derzeit Menschen aus Syrien, Irak und Eritrea.

Nicht-Beteiligung kostet

Für jeden der 160.000 aufgenommenen Flüchtlinge soll ein Mitgliedsland 6000 Euro aus EU-Mitteln erhalten. Die EU-Kommission will nur diejenigen Länder von der Beteiligung am Verteilungssystem für maximal zwölf Monate befreien, die triftige Gründen wie etwa Naturkatastrophen vorbringen können. Zudem soll das Land dann 0,002 Prozent des Bruttoinlandsproduktes in den EU-Haushalt einzahlen, womit Anstrengungen der anderen EU-Staaten bei der Bewältigung der Krise finanziert würden.

Darüber hinaus legt die EU-Kommission einen Treuhandfonds in Höhe von 1,8 Milliarden Euro für 23 Länder in Afrika auf. Damit sollen vor Ort die Gründe für Flucht und Migration bekämpft werden.

Zustrom von Wirtschaftsflüchtlingen eindämmen

Um den Zustrom von Migranten einzudämmen, die vornehmlich aus wirtschaftlichen Gründen in die EU gelangen, will die EU-Kommission die Liste sicherer Herkunftsländer erweitern, konkret um Albanien, Montenegro, Mazedonien, Serbien, Bosnien und das Kosovo vom westlichen Balkan sowie die Türkei. Weitere Staaten können hinzukommen. Bisher hat jedes EU-Land seine eigene Liste. Die Brüsseler Behörde orientiert sich dabei daran, welche Länder den Kandidatenstatus für eine EU-Mitgliedschaft erhalten haben, denn diese erfüllen die sogenannten "Kopenhagener Kriterien", wozu unter anderem eine demokratische und rechtstaatliche Ordnung gehört.

Bürger des jeweiligen Landes haben dann zwar noch das Recht auf einen Asylantrag, müssen aber mit einem schnelleren, negativen Bescheid und der Abschiebung rechnen. Flüchtlinge aus anderen Staaten - etwa Syrer in der Türkei - sind von der strengeren Regelung nicht betroffen, wenn sie in einem sicheren Herkunftsland Zuflucht gesucht haben.

Mehr Kompetenzen für Frontex

Die EU-Grenzschutzagentur Frontex soll gemeinsame Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern organisieren. Dafür soll Anfang 2016 das Mandat der Agentur gestärkt werden. Frontex ist zudem mit dem EU-Unterstützungsbüro für Asylfragen (Easo) für die beiden Erstaufnahmezentren (Hot-spots) im sizilianischen Catania und der griechischen Hafenstadt Piräus verantwortlich. Damit sollen Griechenland und Italien bei der Bearbeitung von Asylanträgen entlastet werden.

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