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Bundestagswahl: Rheinland-Pfälzer will Wahl vor Gericht stoppen


Klage vor Bundesverfassungsgericht
Mann will Bundestagswahl stoppen

Von t-online, FIN

18.02.2025Lesedauer: 2 Min.
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Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Archivbild): Das Gericht sieht in der Klage des Familienvaters keinen Handlungsbedarf. (Quelle: Udo Herrmann/imago-images-bilder)
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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage gegen die vorgezogene Bundestagswahl abgelehnt. Doch der Kläger lässt nicht locker.

Ein Mann aus Rheinland-Pfalz ist vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um die Bundestagswahl zu stoppen. Der Grund dafür sind Bedenken, dass die vorgezogene Wahl für viele im Ausland lebende Deutsche erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen könnte. Doch das Gericht in Karlsruhe sah trotz der Bedenken des 65-Jährigen keinen Handlungsbedarf.

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Mario Denzer, der die Verfassungsbeschwerde eingereicht hat, argumentiert, dass seine Tochter, die derzeit in Australien lebe, zwar fristgerecht ihre Wahlunterlagen beantragt habe, diese jedoch bislang nicht erhalten habe. Damit sei sie, so ihr Vater gegenüber der Tageszeitung "Rheinpfalz", "faktisch von der Wahl ausgeschlossen". Er vermutet zudem, dass seine Tochter kein Einzelfall sei, sondern viele der schätzungsweise vier Millionen im Ausland lebenden Deutschen von ähnlichen Problemen betroffen seien.

"Wasser auf die falschen Mühlen"

Recherchen von t-online bestätigen den Verdacht des Klägers. Angesichts der kurzen Fristen für den Versand und Rückversand von Briefwahlunterlagen könnten Zehntausende Deutsche im Ausland von der Wahl ausgeschlossen werden. Schon im Vorfeld der Bundestagswahl hatten sich Politiker kritisch zu den Hürden für Auslandsdeutsche geäußert und Reformen im Wahlrecht gefordert. In einem Interview mit t-online hat ein Wahlexperte die Problematik analysiert und mögliche Folgen sowie neue Lösungsansätze eingeordnet.

In seinem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht forderte der Kläger eine kurzfristige Verschiebung der Wahl. Doch das Gericht wies den Antrag ab und bat um Verständnis für die Entscheidung. Das bringt der Kläger jedoch kaum auf: Seiner Meinung nach sei die Entscheidung des Gerichts ein "undemokratisches" Vorgehen. Dennoch wolle er nach der Wahl auf eine weitere Beschwerde verzichten, da dies "Wasser auf die falschen Mühlen" geben würde. "Unsere Demokratie steht gerade sowieso auf tönernen Füßen", sagte Denzer der "Rheinpfalz".

Doch vor der Wahl will der Familienvater alle juristischen Mittel ausschöpfen. Daher hat er nach der Antwort des Gerichts eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Er erwartet, dass die obersten Richter noch in dieser Woche eine Entscheidung fällen und seinem Anliegen Rechnung tragen.

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