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Bundestagswahl 2021: Alles Wichtige zu den Kandidaten, Parteien und dem Ablauf


Termin, Kandidaten, Ablauf
Bundestagswahl 2021: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 23.09.2021Lesedauer: 5 Min.
Reichstagsgebäude in Berlin: Nach der Wahl am 26. September tagt hier ein neuer Bundestag.Vergrößern des BildesReichstagsgebäude in Berlin: Nach der Wahl am 26. September tagt hier ein neuer Bundestag. (Quelle: Christian Offenberg/imago-images-bilder)
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Am 26. September ist Bundestagswahl, mehr als 60 Millionen Menschen sind stimmberechtigt. Aber wie funktioniert die Wahl eigentlich? Und was ist dieses Mal besonders? Ein Überblick.

Ende September wird der 20. Bundestag gewählt – und dabei auch über eine neue Regierung und die Nachfolge von Kanzlerin Angela Merkel entschieden. t-online beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wie läuft die Wahl ab?

Alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, erhalten einige Wochen vor dem 26. September eine Wahlbenachrichtigung – darin stehen Wahltermin, Uhrzeiten und das zuständige Wahllokal. Zur Abstimmung im zugeordneten Wahllokal reicht es übrigens, mit Personalausweis oder Reisepass zu erscheinen. Die Wahlbenachrichtigung muss nicht zwingend mitgenommen werden.

Briefwahl

Wer seine Stimme nicht im Wahllokal, sondern zu Hause – also per Briefwahl – abgeben möchte, braucht einen Wahlschein und den Stimmzettel, auf dem die Kreuze zu machen sind. Ein Antrag dafür liegt der Wahlbenachrichtigung bei. Dieser kann aber auch per E-Mail gestellt werden. Außerdem ist es möglich, die Unterlagen persönlich bei der Gemeinde abzuholen. Hat man bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Benachrichtigung erhalten, solle man sich bei seiner Gemeinde melden, so der Bundeswahlleiter.

Briefwahlunterlagen können laut dem Bundeswahlleiter bis zum Freitag vor der Wahl bis 18 Uhr beantragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag bis 15 Uhr angefordert werden. Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig möglichst bald nach Erhalt der Briefwahlunterlagen mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegen, da zu diesem Zeitpunkt die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Anteil der Briefwähler ist über die Jahrzehnte enorm gestiegen: von 4,9 Prozent zu Beginn auf 28,6 Prozent bei der Bundestagswahl 2017. Das entsprach rund 13,4 Millionen Wählern und Wählerinnen. Angesichts der Corona-Pandemie erwartet das Ministerium eine weiter steigende Anzahl von Briefwählern.

Wer darf wählen?

Rund 60,4 Millionen Deutsche werden nach Schätzung des Statistischen Bundesamts am 26. September wahlberechtigt sein – 31,2 Millionen Frauen und 29,2 Millionen Männer.

12,8 Millionen von ihnen sind älter als 69 Jahre, 10,2 Millionen zwischen 60 und 69 alt und 11,8 Millionen zwischen 50 und 59. Das heißt: 57,8 Prozent aller Wahlberechtigten sind älter als 49.


Die meisten Wähler (12,8 Millionen) kommen aus NRW, gefolgt von Bayern mit 9,4 Millionen. Rund 2,8 Millionen wählen bei einer Bundestagswahl zum ersten Mal.

Was sind Wahlbezirke?

Gemeinden mit nicht mehr als 2.500 Einwohnern bilden dem Bundeswahlleiter zufolge in der Regel einen Wahlbezirk. Bevölkerungsmäßig größere Gemeinden werden demnach in mehrere Wahlbezirke eingeteilt. Die Gemeindebehörde selbst bestimmt, welche und wie viele Wahlbezirke zu bilden sind. Die Wahlbezirke sollen nach den örtlichen Verhältnissen so abgegrenzt werden, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Kein Wahlbezirk soll mehr als 2.500 Einwohner umfassen. Die Zahl der Wahlberechtigten eines Wahlbezirks darf wegen des Wahlgeheimnisses aber nicht so gering sein, dass erkennbar wird, wie einzelne Wahlberechtigte gewählt haben, heißt es in der Erklärung des Bundeswahlleiters.

Allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim – was bedeutet das?

Allgemein heißt, dass alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wählen dürfen, unabhängig etwa von Geschlecht, Religion oder Beruf.

Man wählt die Abgeordneten ohne zwischengeschaltete Wahlleute – also unmittelbar.

Frei bedeutet, dass sich alle ihre Meinung bilden und ohne äußeren Druck zu einer Entscheidung kommen.

Da jede abgegebene Stimme gleich viel zählt, ist die Wahl gleich.


Wählerinnen und Wähler kreuzen ihren Stimmzettel unbeobachtet an und geben sie in Umschlägen ab. So kann niemand nachvollziehen, wer für welche Partei abgestimmt hat – die Wahl ist geheim.

Wählt man die Kanzlerin oder den Kanzler direkt?

Nein. Man stimmt für Abgeordnete, die wiederum später im Bundestag die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler wählen – und zwar mit der Erst- und der Zweitstimme. Mit der Erststimme wählt man einen Kandidaten direkt, der im entsprechenden Wahlkreis antritt. Meistens gehört er zu einer Partei, die das vorher festgelegt hat.

Wer als Einzelperson antreten möchte, muss mindestens 200 Unterschriften von Wahlberechtigten des Wahlkreises sammeln, in dem sie kandidieren will. Bei der Zweitstimme wiederum stehen Parteien zur Auswahl. Der bundesweite Anteil an diesen Stimmen entscheidet darüber, wie stark eine Partei später im Parlament vertreten ist. In die Sitze, die einer Partei nach den Zweitstimmen zustehen, werden die Direktmandate aus den Erststimmen eingerechnet.


CDU/CSU, SPD und Grüne haben diesmal eine Person als Kanzlerkandidaten oder Kanzlerkandidatin benannt, die sie später im Parlament zur Wahl des Regierungschefs oder der Regierungschefin aufstellen wollen – falls sie allein oder in einer Koalition eine Mehrheit im Bundestag haben. Die übrigen Parteien verzichten darauf. Für eine Kanzlerkandidatur entscheiden sich traditionell nur Parteien, die auch Aussicht darauf haben, die Regierung zu bilden.

Wer sind die Kanzlerkandidaten?

Erstmals seit 2002 gibt es neben dem CDU-Kandidaten Armin Laschet und dem SPD-Kandidaten Olaf Scholz mit Annalena Baerbock eine Kanzlerkandidatin einer dritten Partei. Damals war es die FDP, die mit Guido Westerwelle neben Edmund Stoiber (CSU) und Gerhard Schröder (SPD) ins Rennen ging.


Mit Grünen-Chefin Annalena Baerbock und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) treten bei einer Bundestagswahl übrigens erstmals zwei Kanzlerkandidaten in einem Wahlkreis gegeneinander an. Als Rivalen kämpfen sie in Potsdam um ein Direktmandat zum Einzug ins Parlament.

Welche Parteien treten an?

Derzeit werden die sechs Fraktionen im Deutschen Bundestag von sieben Parteien gebildet – CDU und CSU sind zusammen in der Unionsfraktion, außerdem sind SPD, Alternative für Deutschland, Grüne, Linke und FDP vertreten.

Insgesamt 53 Parteien hat der Bundeswahlausschuss zur Teilnahme an der Wahl 2021 zugelassen – darunter auch kuriose Gruppierungen wie die "Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer" oder "Die Urbane. Eine HipHop-Partei". 43 Anträge auf Zulassung wurden zunächst abgelehnt. Eine komplette Übersicht gibt es hier.

Wer bekommt einen Sitz im Bundestag?

Wer die meisten Erststimmen in einem der 299 Wahlkreise bekommt, zieht per Direktmandat in den Bundestag ein. Da aber das Parlament mindestens doppelt so viele Sitze hat, kommen daneben auch weitere Bewerber zum Zug. Deren Option: die Landesliste. Auf dieser hat jede Partei vor der Wahl auf Ebene der Bundesländer festgelegt, wen sie gern ins Parlament nach Berlin entsenden möchte. Diejenigen, die weiter oben auf der Liste stehen, haben bessere Chancen.


In der Regel erhalten nur Parteien mit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen Sitze im Bundestag. Diese Sperrklausel soll eine zu starke Zersplitterung des Parlaments verhindern. Es gibt aber eine Ausnahme: Hat eine Partei über die Erststimmen mindestens drei Direktmandate gewonnen, bekommt sie auch für die Zweitstimmen Sitze – selbst wenn sie hier beispielsweise nur drei Prozent geholt hat.

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Warum sitzen nach jeder Wahl unterschiedlich viele Abgeordnete im Parlament?

Eigentlich sind 598 Sitze vorgesehen. Derzeit hat der Bundestag jedoch 709 Mitglieder. Wenn eine Partei (über die Erststimmen) mehr Direktmandate gewinnt, als ihr Sitze gemäß des Zweitstimmen-Anteils zustehen, entstehen Überhangmandate. Damit aber das Verhältnis zu den anderen Parteien gewahrt bleibt, bekommen diese entsprechend Ausgleichsmandate: Die Gesamtzahl wird so lange vergrößert, bis jede Partei genau den Anteil an Sitzen hat, der ihren Anteil an Zweitstimmen widerspiegelt.

Warum der Bundestag immer größer wird, lesen Sie hier.

Was kostet die Bundestagswahl?

Die Bundestagswahl 2021 könnte so teuer werden wie noch nie. Berichten zufolge veranschlagt das Bundesinnenministerium rund 107 Millionen Euro, 2017 lagen die Kosten noch bei 92 Millionen. Das sogenannte Erfrischungsgeld für die rund 650.000 ehrenamtlichen Wahlhelfer und -helferinnen bei 25 Euro pro Tag, Wahlvorstände erhalten 10 Euro mehr.

Verwendete Quellen
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