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Auslieferung droht: Türkei lässt Deutschen in Bulgarien festnehmen


Auslieferung droht
Türkei lässt Deutschen in Bulgarien festnehmen

Von dpa, jmt

Aktualisiert am 05.09.2018Lesedauer: 2 Min.
Türkisches Gefängnis in Silivri: In Bulgarien ist ein Deutscher auf türkisches Betreiben hin verhaftet worden – ihm droht die Auslieferung.Vergrößern des BildesTürkisches Gefängnis in Silivri: In Bulgarien ist ein Deutscher auf türkisches Betreiben hin verhaftet worden – ihm droht die Auslieferung. (Quelle: Stefania Mizara/imago-images-bilder)
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Erneut hat die Türkei einen deutschen Staatsbürger im Ausland mithilfe einer Interpol-Fahndung festnehmen lassen. Dem Mann droht einem Bericht zufolge nun die Auslieferung in die Türkei.

Ein deutscher Staatsbürger ist WDR und NDR zufolge in Bulgarien auf Betreiben der Türkei festgenommen worden. Wie beide Sender berichten, wurde der Deutsche Mehmet Y. am Sonntag von der bulgarischen Polizei abgeführt. Für ihn soll ein Fahndungsaufruf der türkischen Behörden via Interpol vorliegen.

Auswärtiges Amt bestätigt den Fall

Der aus Bonn stammende 44-Jährige sitze in Warna in Untersuchungshaft. Das Auswärtige Amt in Berlin bestätigte am Dienstagabend, der Fall sei dort bekannt. Die Botschaft in Sofia betreue ihn konsularisch.

Im vergangenen Jahr hatte der ähnlich gelagerte Fall des Kölner Schriftsteller Dogan Akhanli für erhebliches Aufsehen gesorgt. Akhanli war im Spanien-Urlaub aufgrund einer Interpol-Fahndung verhaftet worden. Damals hatte Außenminister Sigmar Gabriel interveniert, um die Auslieferung zu verhindern.


Der Mann arbeitete nach Recherchen beider Sender als Flüchtlingsbetreuer in einer kirchlichen Einrichtung in Bonn. Er sei in den vergangenen Jahren mehrfach innerhalb Europas gereist, aber vor seiner Festnahme laut seiner Familie noch nie in Bulgarien gewesen. Auch über das Interpol-Gesuch sei er nicht informiert gewesen.

Türkei wirft Y. PKK-Tätigkeit vor

WDR und NDR liegt das Protokoll seiner Verhaftung in Bulgarien vor. Demnach sei der Fahndungsaufruf mit einer Verurteilung in der Türkei begründet. Ein Gericht in der türkischen Stadt Adana habe ihn wegen angeblicher Tätigkeit in der PKK in Abwesenheit zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

Y. soll dem Bericht zufolge vor der Strafverfolgung nach Deutschland geflohen sein, wo er nach Angaben seiner Familie im Jahr 2001 Asyl erhalten habe. 2009 sei er in Deutschland eingebürgert worden. Die türkischen Behörden hätten ihn danach nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen. Er besitze deshalb sowohl einen deutschen als auch einen türkischen Pass.

Laut seinem Anwalt soll er am Mittwoch dem Haftrichter in Bulgarien vorgeführt werden. Im schlimmsten Fall drohe Y. eine Auslieferung in die Türkei. Weder das Bundeskriminalamt, noch Interpol oder das Justizministerium als beteiligte Behörden äußerten sich auf Anfragen der Sender.

Bulgarien hat in der Vergangenheit Türken, denen deren Heimatland eine PKK-Mitgliedschaft oder Nähe zur Gülen-Bewegung vorwirft, meist an das Nachbarland ausgeliefert. Die türkische Führung macht den in den USA lebenden islamischen Prediger Fethullah Gülen für den gescheiterten Putsch von 2016 verantwortlich.

Verwendete Quellen
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