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Hartz-IV-Sanktionen – nach Entschärfung: "So ziehen wir Hartz IV die Zähne"


Neue Forderungen nach dem Urteil
"So ziehen wir Hartz IV die Zähne"

Von dpa, pdi

Aktualisiert am 07.11.2019Lesedauer: 3 Min.
Karlsruhe: Der Erste Senats des Bundesverfassungsgerichts verkündet das Urteil über die Rechtmäßigkeit von Hartz-IV-Sanktionen.Vergrößern des BildesKarlsruhe: Der Erste Senats des Bundesverfassungsgerichts verkündet das Urteil über die Rechtmäßigkeit von Hartz-IV-Sanktionen. (Quelle: T-Online-bilder)
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Viele Hartz-IV-Empfänger können aufatmen. Künftig müssen sie keine drastische Kürzung ihrer Leistungen mehr befürchten. Die Grünen und die Linke fordern nun weitere Verbesserungen für Arbeitslose.

Nach der Entschärfung der Hartz IV-Sanktionen fordert die Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, auch die Aufhebung der Strafmaßnahmen für unter 25-Jährige. "Auch wenn das gestrige Urteil nur die über 25 Jährigen betroffen hat, ist doch jedem klar, dass Respekt und Menschenwürde auch für den Umgang mit jungen Menschen gelten muss", sagte die Grünen-Politikerin. Der Staat dürfe diese Menschen nicht in Existenznöte stürzen. "Union und SPD sollten nicht darauf warten, bis ihnen erneut ein Gericht vorschreibt zu handeln und die sozialen Grundrechte zu respektieren."

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass die monatelangen Leistungskürzungen für Hartz-IV-Bezieher, die ihren Pflichten nicht nachkommen, teilweise verfassungswidrig sind und abgemildert werden müssen. Nicht überprüft wurden allerdings die besonders scharfen Sanktionen für junge Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren.

Auch Juso-Chef Kevin Kühnert warnte davor, es bei der jetzigen Regelung zu belassen. Er wolle auf dem SPD-Parteitag im Dezember über eine Abschaffung aller Hartz-IV-Sanktionen abstimmen lassen. "Wir Jusos werden dann beantragen, dass die SPD künftig komplett auf Sanktionen verzichtet und stattdessen Förderung, Ermutigung und den Rechtsanspruch auf Qualifizierung und Weiterbildung in den Mittelpunkt stellt", sagte Kühnert der "Rheinischen Post".

Die Union lehnt derweil die komplette Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen ab. "Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen im Bereich des Arbeitslosengelds II insgesamt nicht in Frage stellt", sagte Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe der "Rheinischen Post". Die Koalition werde genau prüfen müssen, welcher gesetzgeberische Handlungsbedarf durch das Urteil ausgelöst werde. Im Vordergrund müssten aber weitere Anreize zur Arbeitsaufnahme stehen.

Linke fordert neues "Arbeitslosengeld Plus"

Die Linke im Bundestag fordert derweil umfassende Verbesserungen für Arbeitslose mit einem neuen "Arbeitslosengeld Plus". Die neue Leistung soll nach dem Bezug des Arbeitslosengelds fließen, wie aus einem Antrag der Linken hervorgeht. "So schaffen wir soziale Sicherheit und ziehen dem Disziplinierungsinstrument Hartz IV die Zähne", sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Susanne Ferschl.

Anders als bei Hartz IV sollen Betroffene mit dem "Arbeitslosengeld Plus" zunächst weiter eine am Lohn orientierte Leistung erhalten. Die Höhe soll bei 58 Prozent des vorigen Lohns liegen. Ein Inflationsausgleich soll dafür sorgen, dass mit einem längerem Bezug eine Absenkung des Lebensstandards einhergeht.

Die Bezugsdauer solle der Dauer des vorherigen Bezugs von Arbeitslosengeld entsprechen. Arbeitslose, die mindestens 30 Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, sollen nach den Linken-Vorstellungen einen unbefristeten Anspruch auf "Arbeitslosengeld Plus" erhalten.


Diese Forderungen verknüpfen die Linken mit dem Ruf nach einem grundlegenden Verbesserungen beim eigentlichen Arbeitslosengeld, unter anderem durch eine längere Bezugsdauer, wie aus einem weiteren Antrag hervorgeht. Ferschl sagte: "Wir müssen Zeiten wirtschaftlicher Umbrüche durch eine aktive Sozialpolitik begleiten. Wer viele Jahre gearbeitet hat, muss vor dem sozialen Abstieg geschützt werden."

Die Arbeitslosenversicherung, wie sie die Linke wolle, zwinge Beschäftigte nicht in Leiharbeit oder in den Niedriglohnsektor. Durch die Beitragsfinanzierung des "Arbeitslosengelds Plus" würden zugleich die Arbeitgeber an den Kosten beteiligt und die Ersparnisse der Beschäftigten beschützt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Mit zusätzlichem Material der dpa
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