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Mehrere Objekte durchsucht: Bundesinnenministerium verbietet Neonazi-Gruppe "Combat 18"


Bundesinnenministerium verbietet Neonazi-Gruppe "Combat 18"

Von dpa
Aktualisiert am 23.01.2020Lesedauer: 4 Min.
Sichergestellte Waffen der Neonazi-Gruppe "Combat 18" im schleswig-holsteinischen Landeskriminalamt in Kiel.Vergrâßern des BildesSichergestellte Waffen der Neonazi-Gruppe "Combat 18" im schleswig-holsteinischen Landeskriminalamt in Kiel. (Quelle: Horst Pfeiffer/dpa/Archivbild./dpa)
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Berlin (dpa) - Das Bundesinnenministerium hat die Neonazi-Gruppe "Combat 18" verboten. Nach EinschÀtzung der Sicherheitsbehârden richtet sich die gewaltbereite Vereinigung gegen die verfassungsmÀßige Ordnung, "da sie mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt ist".

"Das heutige Verbot ist eine klare Botschaft: Rechtsextremismus und Antisemitismus haben in unserer Gesellschaft keinen Platz", sagte Innenminister Horst Seehofer (CSU) am Donnerstag. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklΓ€rte: "Der Rechtsstaat zeigt, dass er wehrhaft ist." Oppositionspolitiker kritisierten, das Verbot komme zu spΓ€t.

Die Gruppe zΓ€hlt nach EinschΓ€tzung der BehΓΆrden bundesweit 20 Mitglieder. "Combat 18" bedeutet "Kampfgruppe Adolf Hitler". Die Zahl "18" ist ein Szenecode fΓΌr den ersten und den achten Buchstaben im Alphabet, also A und H - die Initialen von Adolf Hitler.

Insgesamt 210 Polizisten durchsuchten am Donnerstagmorgen acht Wohnungen in sechs BundeslÀndern: in Thüringen, Osthessen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, wie das Innenministerium mitteilte. Schwerpunkte der Aktion waren Nordrhein-Westfalen und Thüringen, wo zwei mutmaßliche Anführer der Gruppe leben.

Stanley R., der als RΓ€delsfΓΌhrer und wichtige Figur der rechten Szene gilt, wurde von der Polizei in ThΓΌringen an seinem Arbeitsplatz angetroffen und zu seiner Wohnung gebracht, die mehrere Stunden lang durchsucht wurde. Der Einsatz in NRW galt einem vorbestraften Mann, der in Castrop-Rauxel lebt.

Die Polizisten stellten bei den Durchsuchungen dem Bundesinnenministerium zufolge neben Laptops, TontrΓ€gern und NS-Devotionalien auch "waffenrechtlich relevante GegenstΓ€nde" sicher. Dabei handelt es sich nach dpa-Informationen um Reizgas, mehrere Schlagwaffen sowie eine Flinte. Es ist nach Angaben aus Sicherheitskreisen keine scharfe Waffe. Unklar blieb zunΓ€chst, ob die Flinte eine Schreckwaffe war oder zur Dekowaffe umgebaut wurde und damit nicht schussfΓ€hig ist.

Die rechtsextreme Organisation gilt als gewaltaffiner Ableger des in Deutschland verbotenen Neonazi-Netzwerks "Blood & Honour" (Blut und Ehre). Sie hat ihren Ursprung in Großbritannien und ist in mehreren europÀischen LÀndern aktiv. In einem Video der Gruppe aus dem vergangenen Sommer wird behauptet, in Deutschland sei eine Situation eingetreten, in der jeder Bürger "sich und seine Familie selbst schützen" müsse.

Symbol der Gruppe, die sich auf einen "Rassenkrieg" vorbereitet, ist der Drache. Neonazis, die sich "Combat 18" zugehΓΆrig fΓΌhlen, tragen hΓ€ufig schwarze T-Shirts oder Jacken mit der Aufschrift "C 18". Diese Symbole und AbkΓΌrzungen dΓΌrfen nach dem Verbot nicht mehr verwendet werden. Das gilt auch fΓΌr das Motto der Gruppe: "BrΓΌder schweigen - whatever it takes". Gegen die VerbotsverfΓΌgung kann die Gruppe binnen eines Monats Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einreichen.

Rufe nach einem Verbot der Gruppe und weiterer rechtsextremer Vereinigungen gibt es schon lange. Eine neue Dringlichkeit erhielten sie nach dem Attentat auf den Kasseler RegierungsprΓ€sidenten Walter LΓΌbcke, bei dem ein rechtsterroristischer Hintergrund vermutet wird. Der CDU-Politiker war im vergangenen Juni auf der Terrasse seines Hauses aus nΓ€chster NΓ€he erschossen worden.

Keine Mitgliedschaft in einer Gruppe ist fΓΌr den rechtsterroristischen AttentΓ€ter von Halle bekannt. Er hatte im Oktober zwei Menschen getΓΆtet, nachdem er vergeblich versucht hatte, gewaltsam in eine voll besetzte Synagoge einzudringen. Es wird erwartet, dass Seehofer in den kommenden Monaten weitere Verbote gegen Gruppen aus dem rechten Spektrum aussprechen wird.

Das Verbot von "Combat 18" kommt für die Grünen-Innenpolitikerin Irene Mihalic viel zu spÀt. Es sei nun wichtig, alle Informationen zur Vernetzung von "Combat 18" mit anderen rechtsextremen Akteuren aufzubereiten, sagte sie. Auch mâgliche Verbindungen zum mutmaßlichen Mârder Lübckes seien zu klÀren.

Die Innenexpertin der Linkspartei, Martina Renner, kritisierte auf Twitter, das Verbot habe sich lange abgezeichnet - "genug Zeit fΓΌr die militante Neonazi-Gruppierung, Waffen, Finanzunterlagen bei Seite zu schaffen und Kommunikation zu lΓΆschen".

Der FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser warf dem Innenministerium vor, es habe "noch vor kurzer Zeit die Existenz von C18-Strukturen in Deutschland abgestritten". Zwei Abgeordnete der Linkspartei und der SPD im sΓ€chsischen Landtag forderten ein Verbot der in Sachsen aktiven Gruppe "Brigade 8", die zum Netzwerk von "Combat 18" gehΓΆre.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU) nahm Seehofer in Schutz. "Das Vereinsverbot von Combat 18 kommt nicht zu spΓ€t." Es habe erst durch ausreichende Beweise abgesichert werden mΓΌssen. Middelberg forderte einen erleichterten Zugriff der SicherheitsbehΓΆrden auf verschlΓΌsselte Kommunikation, um "rechte Netzwerke" effektiv zu bekΓ€mpfen.

Was ein Verbotsverfahren in den vergangenen Jahren erschwert hatte, ist das von "Combat 18" propagierte Konzept des "fΓΌhrerlosen Widerstands" weitgehend autonomer Zellen - auch wenn die Gruppen vernetzt und nach festgelegten gemeinsamen Richtlinien handeln. Geldquelle und Gelegenheit zum Kontakt sind Rechtsrock-Konzerte.

Die Produktion und Verbreitung von Musik mit rechtsextremem Inhalt bildete dem Ministerium zufolge einen Schwerpunkt der AktivitΓ€ten der Gruppe. Diese habe versucht, ΓΌber die Musik ihre "menschenverachtende Gesinnung mit rechtsextremistischer und antisemitischer Hetze" in die Gesellschaft hineinzutragen.

Auf ihrer Rückfahrt von einem gemeinsamen Schießtraining in Tschechien im September 2017 waren mutmaßliche Mitglieder einer Sektion von "Combat 18" an der deutschen Grenze von der Spezialeinheit GSG 9 gestoppt worden. Die Bundespolizisten fanden Munition bei ihnen - der Fall landete schließlich vor Gericht.

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