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Corona in Deutschland: SPD und Union wollen Ausgangssperre entschärfen


Diskussion um Infektionsschutzgesetz
SPD und Union wollen Ausgangssperre entschärfen

Von rtr
Aktualisiert am 19.04.2021Lesedauer: 1 Min.
Nächtliche Ausgangssperre in Köln: Wegen der hohen Infektionszahlen darf zwischen 21 und 5 Uhr niemand mehr vor die Tür. Die Groko-Parteien planen wohl weniger strenge Regeln.Vergrößern des BildesNächtliche Ausgangssperre in Köln: Wegen der hohen Infektionszahlen darf zwischen 21 und 5 Uhr niemand mehr vor die Tür. Die Groko-Parteien planen wohl weniger strenge Regeln. (Quelle: Roberto Pfeil/dpa-bilder)
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Bei den geplanten Änderungen am Infektionsschutzgesetz nähern sich SPD und Union weiter an. Sie wollen die geplante Ausgangssperre lockern – und andere Regeln verschärfen.

Die Spitzen der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich laut übereinstimmenden Informationen der Nachrichtenagenturen dpa und Reuters auf Änderungen am Infektionsschutzgesetz geeinigt. Einerseits soll die Ausgangssperre nun erst ab 22 Uhr greifen. Bis 24 Uhr soll zudem erlaubt werden, dass Einzelpersonen draußen auch etwa ohne Hund spazieren gehen dürfen. Gleichzeitig soll der Entwurf der Bundesregierung aber an verschiedenen Stellen verschärft werden, heißt es in den Koalitionskreisen am Montag.

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So soll der Einzelhandel bis zu einer Inzidenz von 150 mit dem "Click & Meet"-Verfahren und einer Testpflicht geöffnet bleiben können. Dies bedeutet eine Verschärfung gegenüber der Praxis in vielen Ländern wie Bayern, wo das Terminshopping mit einem Negativtest derzeit bis zu einer Inzidenz von 200 erlaubt ist.

Strengere Regel für Schulen?

Zudem sollen die Schulen ab einer Inzidenz von 165 wieder schließen müssen. Dieser Punkt war wie die Ausgangssperren besonders umstritten. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und der Präsident des Robert Koch-Instituts, Lothar Wieler, hatten die bisher vorgesehene Inzidenz von 200 als viel zu hoch bezeichnet.

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD wollen noch am Vormittag in Sonderschalten über die geplanten Änderungen beraten. Am Mittwoch soll das Gesetz in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten und verabschiedet werden. Dann muss noch der Bundesrat zustimmen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa, Reuters
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