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Finanzminister Christian Lindner für höhere Freibeträge bei Erbschafts- und Schenkungssteuer


Höhere Freibeträge gefordert
Erbschaftssteuer: Lindner verweist auf Länder

Von afp
06.12.2022Lesedauer: 2 Min.
imago images 195785248Vergrößern des BildesChristian Lindner: Der Bundesfinanzminister setzt sich für höhere Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer ein. (Quelle: Frederic Kern/imago-images-bilder)
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Der Finanzminister und FDP-Chef fordert höhere Freibeträge für Erben und bei Schenkungen. In der Pflicht sieht er dabei allerdings dabei die Länder.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hält eine deutliche Anhebung der Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für geboten. "In meinen Augen müssten sie um etwa 25 Prozent angehoben werden", sagte er der "Augsburger Allgemeinen" vom Dienstag. "Da die Erbschaft- und Schenkungsteuer aber allein den Ländern zusteht, sollte eine Initiative zur Erhöhung der Freibeträge vorzugsweise von den Ländern kommen", fügte er hinzu. Aus der Grünen-Fraktion kam Skepsis zu dem Vorstoß.

Hintergrund der Debatte ist eine Regelung aus dem Jahressteuergesetz. Diese setzt eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um, nach der Immobilienwerte künftig für steuerliche Zwecke möglichst nahe am Verkaufswert veranschlagt werden müssen. Das Gesetz sieht aber keine höheren Freibeträge bei der Vererbung vor – derzeit liegen sie etwa für Kinder bei 400.000 Euro.

"Warum sollte ich eine Steuer erhöhen?"

Da die Verkaufspreise für Immobilien in den vergangenen Jahren insbesondere in Ballungsräumen stark gestiegen sind, könnten die aktuellen Freibeträge etwa bei vererbten Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern deutlich über dieser Schwelle liegen. Darauf würde dann Erbschaftsteuer fällig. Wirksam wird die Gesetzesänderung zum 1. Januar 2023. Die Union wirft der Regierung deswegen eine versteckte Steuererhöhung vor.

Lindner wies solche Vorwürfe zurück. "Es gibt keine Erhöhung der Erbschaftsteuer", betonte er. "Warum sollte ich auch eine Steuer erhöhen, von der nicht mal der Bund profitiert, sondern nur Bayern?"

Auf Verlangen des Verfassungsgerichts habe das Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien erneuert werden müssen, führte Lindner aus. "Das geht pikanterweise auf Horst Seehofer von derselben CSU zurück, die jetzt dagegen eine Kampagne macht." Lindner betonte zugleich: "In der Sache muss sich niemand sorgen: Selbstgenutzte Familienhäuser bleiben zumeist komplett steuerfrei."

Grüne gegen Lindner-Pläne

"Alle, die ein Häuschen haben, werden das auch künftig bis 200 Quadratmeter Wohnfläche steuerfrei vererben können", sagte auch Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch der Nachrichtenagentur AFP – er zog deswegen die Anhebung der Freibeträge in Zweifel. Diese lägen bereits "weit über dem, was Menschen in Deutschland in der Regel besitzen", und "70 Prozent der Deutschen erben überhaupt nichts". Eine Anhebung der Freibeträge "wäre falsch".

"Wir Grüne sind gerne bereit zu einer Debatte über die Erbschaftssteuer, dabei sollte es aber um Chancengerechtigkeit gehen", fügte Audretsch hinzu. "Bei einer Anpassung sollten auch die vielen Sonderregelungen und Steuerfreistellungen für sehr hohe Vermögen adressiert werden. Es kann nicht sein, dass die mit sehr hohen Vermögen und mit guten Steuerberatern besser wegkommen als Normalbürger."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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