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Migration | Ampel will Verlagerung von Asylverfahren in Drittstaaten prüfen


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Ampel will Verlagerung von Asylverfahren ins Ausland prüfen

Von dpa, afp
Aktualisiert am 04.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Joachim Stamp: Der neue Sonderbevollmächtigte für Migrationsabkommen will Drittstaaten ein Kontingent deutscher Visa anbieten.
Joachim Stamp: Der neue Sonderbevollmächtigte für Migrationsabkommen will Drittstaaten ein Kontingent deutscher Visa anbieten. (Quelle: IMAGO/Sven Simon)
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Können Asylanträge künftig in Drittstaaten gestellt werden? Der neue Sonderbeauftragte der Bundesregierung zieht das in Erwägung.

Der neue Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung für Migrationsabkommen, Joachim Stamp, hat angekündigt, eine Verlagerung von Asylverfahren ins Ausland prüfen zu wollen. Das solle unter Beachtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention geschehen. "Dann würden auf dem Mittelmeer gerettete Menschen für ihre Verfahren nach Nordafrika gebracht werden", sagte der FDP-Politiker der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".

Das erfordere aber sehr viel Diplomatie und einen langen Vorlauf. Es sei klar, dass etwa ein Land wie Libyen in seinem derzeitigen Zustand dafür kein Partner sein könne. "Es geht nicht um einen Schnellschuss, wie ihn der frühere britische Premierminister Boris Johnson mit Ruanda gemacht hat", betonte Stamp.

Migrationsabkommen im Koalitionsvertrag vereinbart

Über Asylverfahren in Afrika wird seit Jahren kontrovers in der EU diskutiert. Der frühere CDU-Innenminister Thomas de Maizière hatte schon 2016 vorgeschlagen, im Mittelmeer gerettete Flüchtlinge künftig in Aufnahmelager in Nordafrika bringen und dort ihr Anrecht auf Asyl zu prüfen. Sein Nachfolger Horst Seehofer von der CSU unterstützte "Ausschiffungsplattformen" in nordafrikanischen Ländern, um dort Asylverfahren abzuwickeln.

Die Ampelparteien SPD, Grüne und FDP hatten bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, sich "für rechtsstaatliche Migrationsabkommen mit Drittstaaten im Rahmen des Europa- und Völkerrechts" einzusetzen. Hierfür werde man prüfen, ob die Feststellung des Schutzstatus "in Ausnahmefällen" unter Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention in Drittstaaten möglich ist, heißt es dort.

"Dazu müssen wir den Menschen die Motivation nehmen"

Stamp sagte, entscheidend sei, sowohl das Sterben im Mittelmeer und die sogenannten Pushbacks an den EU-Außengrenzen zu beenden als auch die irreguläre Migration zu reduzieren. "Dazu müssen wir den Menschen die Motivation nehmen, sich überhaupt erst auf die lebensgefährliche Überfahrt einzulassen", sagte der Sonderbeauftragte.

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Er warb für Migrationsabkommen mit Partnerländern, die ein Kontingent von regulären deutschen Visa für ihre Bürger angeboten bekommen sollen – unter der Voraussetzung, dass sie Straftäter, Gefährder und illegal nach Deutschland eingereiste Staatsbürger zurücknehmen, also Abschiebungen ermöglichen.

"Wir wollen Chancen schaffen, dass sich eine begrenzte und kontingentierte Anzahl regulär für den deutschen Arbeitsmarkt bewerben kann, sofern jene, die es auf eigene Faust versuchen und die hier kein Asylrecht haben, von ihren Herkunftsländern umstandslos wieder aufgenommen werden", sagte Stamp.

Der frühere nordrhein-westfälische Integrationsminister hatte sein Amt als Sonderbevollmächtigter am Mittwoch übernommen. Der 52-Jährige soll dafür sorgen, dass die Migration nach Deutschland geordneter abläuft und Rückführungen abgelehnter Asylbewerber besser funktionieren.

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Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und AFP
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