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Nach Solingen: So oft scheitern Abschiebungen in Deutschland wirklich


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Neue Zahlen zu Abschiebungen
Der Wortbruch des Kanzlers


27.08.2024Lesedauer: 5 Min.
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Abschiebung in Deutschland (Symbolbild): Oft ist ein Termin gesetzt, die Behörden rücken aus – aber sie scheitern. (Quelle: picture alliance / ABBfoto)
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Die Asylpolitik der Bundesregierung steht nach den Morden von Solingen stark in der Kritik. Neue Daten, die t-online vorliegen, zeigen: Auch 2024 scheiterten bereits Tausende Abschiebungen – wie im Fall Issa al-Hassan immer häufiger kurzfristig.

Drei Menschen tötete der Messerangreifer in Solingen, acht weitere verletzte er schwer. Eine bundesweite Debatte über Asylpolitik und Polizeirechte ist entbrannt, allen voran aber über die Frage: Hätten die deutschen Behörden den Tatverdächtigen einfach früher abschieben und den Terrorakt auf dem Stadtfest so verhindern können? Denn Issa al-Hassan war abgelehnter Asylbewerber – und sollte bereits 2023 das Land verlassen.

Das bringt auch die Bundesregierung und allen voran Kanzler Olaf Scholz in Bedrängnis. Denn die Ampelkoalition hat Besserung gelobt, Scholz selbst versprach und forderte im vergangenen Herbst: "Wir müssen endlich in großem Stil abschieben". Seitdem hat es mehrere Gesetzesänderungen gegeben. Doch haben sie etwas gebracht?

Der Fall Issa al-Hassan zeigt, wie leicht sich das System noch immer austricksen, mehr noch: einfach aussitzen lässt. Zahlen aus dem Bundesinnenministerium, die t-online vorliegen, belegen: Ihr Versprechen von der großen Abschiebeinitiative kann die Bundesregierung bisher nicht einlösen.

Abschiebung leicht abgewendet: Der Fall Issa al-Hassan

Die Aufarbeitung im Fall des 26 Jahre alten Issa al-Hassan läuft, die zuständigen Behörden geben sich derzeit zugeknöpft. Ob und welche Fehler genau gemacht wurden, lässt sich noch nicht abschließend sagen. Erste Anhaltspunkte aber sprechen dafür, dass es der Syrer leicht hatte, in Deutschland zu bleiben, obwohl er gehen sollte.

2022 kam Issa al-Hassan nach Deutschland, ein Jahr später sollte er nach Bulgarien abgeschoben werden. Über das Land war er eingereist, nach den Dublin-Regeln war dieses für ihn zuständig. Wie die "Welt" berichtet, stimmte Bulgarien der Überstellung auch zu. Eigentlich optimale Bedingungen für die Behörden.

Gegen seinen Abschiebebescheid reichte Issa al-Hassan mithilfe einer Anwältin aus Dresden Klage ein, wie der "Spiegel" berichtet. Eine Abschiebung aber blieb weiter möglich, weil kein weiterer Antrag zur Aussetzung gestellt war. Im Juni 2023 dann folgte der Versuch, Issa al-Hassan abzuschieben. Aber in der Flüchtlingsunterkunft in Paderborn, in der er lebte, trafen ihn die Mitarbeiter der Ausländerbehörde nicht an.

Es blieb offenbar, so der Stand derzeit, beim einmaligen Abschiebeversuch und einmaligen Scheitern. Weil die deutschen Behörden zudem eine Frist zur Überstellung des Syrers nach Bulgarien nicht verlängert hatten, ging die Zuständigkeit für ihn auf Deutschland über. Ende 2023 schließlich erhielt der heute 26-Jährige subsidiären Schutz.

Aus dem Abzuschiebenden wurde im deutschen System so ein Schützling – in nur wenigen Monaten, ohne großen Aufwand.

"Asylbewerber werden oft gewarnt"

Dass eine Abschiebung wie im Fall Issa al-Hassan auf den letzten Metern noch scheitert, ist kein Einzelfall. Im Gegenteil. Selbst wenn ein Termin bereits steht, bleibt es meist beim Abschiebeversuch. 2023 waren im Schnitt fast zwei von drei geplanten Abschiebungen erfolglos.

So waren 2023 in Deutschland 242.642 Ausländer vollziehbar ausreisepflichtig, 193.972 davon waren geduldet – also war ihre Abschiebung vorübergehend ausgesetzt. Das macht 48.670 Personen, die das Land eigentlich hätten verlassen müssen. Allerdings scheiterten bundesweit 31.330 Abschiebungen, nur rund 16.400 wurden erfolgreich umgesetzt. Das erklärt die Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion.

Vor allem zwei Gründe werden für das Scheitern von Abschiebungen genannt: 15.798-mal kam es zu einer "Stornierung des Ersuchens" – dahinter verbirgt sich oft eine Absage der Charterflüge. Die kurzfristige Weigerung des Ziellandes kann dabei ein Grund sein und damit eine fehlende Landeerlaubnis.

Bei fast ebenso vielen gescheiterten Abschiebungen, nämlich in 14.011 Fällen, war laut Bundesregierung eine "nicht erfolgte Zuführung" ausschlaggebend. Dahinter verbergen sich oft Fälle wie der von Issa al-Hassan, in denen die Behörden niemanden in der Unterkunft antreffen.

Das kann Zufall sein, die Polizei kündigt den genauen Termin für ihr Kommen schließlich nicht an. Sehr viel häufiger aber macht die Polizei andere Erfahrungen: "Asylbewerber werden oft vorher vor Abschiebungen gewarnt", erklärt Benjamin Jendro, Sprecher der Polizeigewerkschaft GdP in Berlin, t-online. Es gebe Channels in den sozialen Medien, vor allem auf der Plattform X, über die schon eine Woche vorher informiert werde, wenn es Massencharter in ein bestimmtes Land gebe.

"Oder die Warnung erfolgt kurzfristig", sagt Jendro. "Wir haben oft den Fall, dass die Kollegen die erste Adresse anfahren, dort noch Leute antreffen. Bei der zweiten Adresse ist dann schon keiner mehr da."

2024 scheitern Abschiebungen häufiger kurzfristig

Ein neues Gesetz mit dem sperrigen Namen "Rückführungsverbesserungsabkommen" sollte das ändern. Es ist Teil der großen Abschiebeinitiative der Ampelregierung. Nach heftigen Diskussionen in der Dreierkoalition wurde es im Januar verabschiedet, Ende Februar trat es in Kraft.

Unter anderem sind darin vorgesehen: mehr Befugnisse für die Polizei. Sie darf nun auch die Räume von Nachbarn in Flüchtlingsunterkünften durchsuchen, um Ausreisepflichtige zu finden. Der Ausreisegewahrsam wurde zudem von zehn auf 28 Tage verlängert.

Mehr Härte, weniger Fluchtmöglichkeiten, mehr Abschiebungen, verhieß die Bundesregierung mit dem Gesetz. Doch der Plan geht bisher offensichtlich nicht auf. Gebessert nämlich hat sich 2024 nicht allzu viel, wie Zahlen aus dem Bundesinnenministerium zeigen, die t-online vorliegen.

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Zwar kam es im ersten Halbjahr 2024 mit 9.465 Fällen zu etwas mehr erfolgreichen Abschiebungen. Zum Vergleich: Im Gesamtjahr 2023 waren es noch 16.430. Allerdings sind auch 14.601 Abschiebungen im ersten Halbjahr 2024 bereits gescheitert, wie das Ministerium auf Anfrage von t-online mitteilt.

Die Zahl der gescheiterten Abschiebungen bewegt sich damit nur leicht unter dem Niveau von 2023 (im Gesamtjahr 31.330 Fälle) – und sechs Monate stehen noch aus. 4.952 dieser gescheiterten Abschiebungen waren Dublin-Überführungen.

Die Mehrheit scheitert dabei noch vor der Übergabe an die Bundespolizei. 14.067-mal war das 2024 bisher der Fall. Auffällig ist: Zu diesen sogenannten "nicht erfolgten Zuführungen" kommt es dabei anteilig sogar wesentlich häufiger als im Vorjahr – also auch zu Fällen wie dem von Issa al-Hassan, in denen die Beamten niemanden in der Unterkunft antreffen.

Von Januar bis Juni waren es 8.223 "nicht erfolgte Zuführungen". Die Zahl von "Stornierungen des Ersuchens", also zum Beispiel gestrichene Flüge oder mit mehr Vorlauf gestrichene Abschiebungen, belief sich auf 5.748. Im Gesamtjahr 2023 hielten sich die Anteile noch stärker die Waage, es waren 14.011 nicht erfolgte Zuführungen und 15.798 Stornierungen.

Des Kanzlers große Abschiebeinitiative? Nicht in Sicht

Als Erfolg dürfte die Ampelkoalition vor allem die Anzahl der erfolgreichen Abschiebungen verbuchen. Sie ist gestiegen, und auch das Verhältnis zu den gescheiterten Abschiebungen hat sich verbessert. Im ersten Halbjahr 2024 beträgt das ungefähre Verhältnis deswegen nicht mehr 1 zu 2, sondern 1 zu 1,5.

Das Fazit: Es gibt mehr Abschiebungen, es scheitern aber noch immer sehr viele. Und trotz mehr Durchgriffsrechten für Behörden und Polizei durch das "Rückführungsverbesserungsgesetz" scheitern sie immer häufiger kurzfristig.

Das Kanzler-Versprechen von der großen Abschiebeinitiative – mit diesen Zahlen ist es noch lange nicht eingelöst.

Verwendete Quellen
  • Antwort des Bundesinnenministeriums auf Anfrage von t-online
  • Gespräch mit Polizeigewerkschafter Benjamin Jendro
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