Zurückweisung von Dublin-Geflüchteten Diese Maßnahmen hat Faeser der Union vorgeschlagen
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Die Bundesregierung will Dublin-Geflüchtete rascher und effizienter zurückweisen. Der Union gehen die Vorschläge aber nicht weit genug.
Die Bundesregierung will an den Bundesgrenzen mehr Geflüchtete zurückweisen. Rechtlich allerdings ist das schwierig. Entsprechende Pläne hatte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) der Union bei einem Migrationsgipfel am Dienstagnachmittag für "europarechtskonforme und effektive Zurückweisungen" vorgeschlagen. Die Union hat den Vorschlag allerdings abgelehnt. Mehr dazu lesen Sie hier.
Faeser schlug in den Beratungen Vertretern von CDU und CSU vor, dass in Zukunft "asylbegehrende Personen, für die ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist, dorthin zurückgewiesen" werden sollen. Das gilt zwar nach der Dublin-Verordnung bereits heute, scheitert aber oft an der Umsetzung. Die Dublin-Verordnung sieht vor, dass Asylsuchende in dem ersten EU-Staat, den sie betreten, Asyl beantragen müssen.
Faesers neuem Plan zufolge sollen die Asylsuchenden künftig nicht sofort an der Grenze abgewiesen – die Bundesregierung schlägt allerdings ein Modell vor, nach dem Zurückweisungen beschleunigt gelingen sollen. Zentral dafür sind schnellere Verfahren beim Bundesamt für Migration (BAMF) und eine verstärkte Anwendung der Abschiebehaft für Dublin-Geflüchtete. Es solle "keine nationalen Alleingänge" geben, "die der EU schaden könnten", erklärte Faeser nach dem Ende des Gipfels in Berlin. Mehr dazu lesen Sie hier.
Das schlug die Bundesregierung im Detail vor
Sobald eine irregulär eingereiste Person den Wunsch nach Asyl äußert, soll nach Vorstellung der Bundesregierung folgender Plan in Kraft treten:
- Die Bundespolizei prüft, ob nach den Dublin-Regeln ein anderer Mitgliedstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, und befragt die Person.
- Die Daten sollen schnell an das BAMF weitergeleitet werden, welches ein Rücküberstellungsverfahren beschleunigt einleiten soll.
- Die Bundespolizei soll zudem prüfen, ob der Asylsuchende in Haft kommen kann, um ein Untertauchen zu verhindern. Kommt das nicht in Betracht, soll der Person ein Wohnort zugewiesen werden, den sie zunächst nicht wechseln darf.
- In dem Papier wird darauf verwiesen, dass der Bund bereits mit den Ländern vereinbart habe, dass entlang der wichtigsten Migrationsrouten nahe der Außengrenzen mehr Haftkapazitäten entstehen sollen.
- In dem Papier heißt es außerdem, dass die Bundesregierung auf europäischer Ebene darauf drängen will, dass andere Mitgliedstaaten den Rückstellungsgesuchen Deutschlands schneller zustimmen.
- Liegt die Zustimmung vor, soll die Bundespolizei den Zurückweisungstermin planen – auch wenn die betroffene Person eine Klage einreicht. Die Rückstellung soll bereits parallel geplant werden. Das zuständige Verwaltungsgericht müsse zudem zügig entscheiden, heißt es in dem Dokument.
- In dem Papier wird darauf hingewiesen, dass die meisten Rücküberstellungen daran scheitern, dass die betroffene Person zum Termin nicht aufgefunden wird. Letzteres soll künftig durch die "Unterbringung in einer Einrichtung" verhindert werden.
Das Modell entspreche dem "geltenden nationalen und europäischen Recht", heißt es in einem Papier, das t-online aus Regierungskreisen im Vorfeld der Beratungen vorlag. Es erfolgten "keine nationalen Alleingänge und keine riskanten Ausnahmen vom geltenden Recht", die das Risiko bergen würden, dass andere EU-Mitgliedstaaten ebenfalls Recht brechen würden.
Faeser hatte bereits am Montag angekündigt, die Grenzkontrollen auszuweiten. Die Kontrollen sollen ab dem 16. September zusätzlich an den Grenzen zu Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Belgien und Dänemark möglich sein. Im Süden und im Osten ist dies bereits seit längerer Zeit möglich. Zudem sollen die Kontrollen intensiviert werden. Es werde dabei zu einer "massiven Ausweitung der Zurückweisungen" kommen, sagte Faeser. Die Ankündigung stieß in Polen und Österreich auf Kritik.
- Eigene Recherchen