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Kevork Almassian: Syrer fordern Überprüfung von AfD-Flüchtling


Widerruf durch BAMF möglich
Syrer fordern Überprüfung von AfD-Flüchtling

  • Lars Wienand
Von Lars Wienand

Aktualisiert am 25.11.2020Lesedauer: 4 Min.
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Im Bundestag: Kevork Almassian, syrischer Flüchtling und Mitarbeiter des AfD-Abgeordneten Markus Frohnmaier, beantwortete Fragen von t-online.de und dem ARD-Politikmagazin "Kontraste".Vergrößern des Bildes
Im Bundestag: Kevork Almassian, syrischer Flüchtling und Mitarbeiter des AfD-Abgeordneten Markus Frohnmaier, beantwortete Fragen von t-online.de und dem ARD-Politikmagazin "Kontraste". (Quelle: Kontraste)

Syrer in Deutschland fordern, dass einem Assad-Unterstützer in Diensten der AfD der Flüchtlingsstatus entzogen wird. Es geht nur noch darum, wie schnell der Fall von Kevork Almassian geprüft wird.

Eine Kampagne von Syrern soll das Bundesamt für Migration (BAMF) dazu bringen, den Asylstatus von Kevork Almassian zu widerrufen. Der AfD-Mitarbeiter, der sich als Propaganda-Krieger der syrischen Regierung präsentiert*, soll seine Arbeitserlaubnis verlieren und nicht so leicht Deutscher werden können, fordern Vertreter der syrischen Opposition.

Widerrufe beim BAMF
Das BAMF beantwortet Fragen zu Kevork Almassian nicht – Datenschutz. Das Bundesamt verwies auf Twitter aber aber auf seine regulären Prüfungen: Es werden alle Fälle auf Widerruf geprüft, die seit 2015 positiv beschieden wurden. Das betreffe also auch Almassian. Allerdings wird auch außerhalb der Regelüberprüfung der Schutzstatus von Personen aufgehoben, wenn es etwa Erkenntnisse zu Täuschung gibt. Im Jahr 2018 waren es der BAMF-Statistik zufolge insgesamt knapp 800 Fälle, in denen Flüchtlingen der Asyl- oder Flüchtlingsstatus aberkannt oder der subsidiäre Schutz widerrufen wurde. Das sind 0,9 Prozent von rund 85.000 Widerrufsprüfungen. Mehr als 180.000 Verfahren standen Ende 2018 noch aus.

Die in Rüsselsheim geborene syrischstämmige Rechtsanwältin Nahla Osman hat einen Musterbrief mit der Forderung eines Widerrufs an das BAMF aufgesetzt und auf Facebook verbreitet, mit der Bitte, das Amt auch anzuschreiben. "Er sollte schleunigst zurück zu Assad!", schreibt sie zu dem Posting.

Mehr als 100 E-Mails mit Hinweisen

Zu t-online.de sagte sie, es gehe aber nicht um eine Abschiebung nach Syrien, sondern allenfalls um eine freiwillige Ausreise. In Deutschland gilt ohnehin für abgelehnte Flüchtlinge aus Syrien ein Abschiebestopp.

"Das BAMF kann ein Widerrufsverfahren einleiten, wenn Indizien vorliegen, dass die Aufrechterhaltung des Schutzstatus nicht mehr gerechtfertigt ist", sagte sie t-online.de. Osman zufolge sind viele Syrer "erbost, dass ein Assad-Fan Flüchtlingsstatus erhält, arbeiten und reisen kann und von Einbürgerung spricht, während manche Folteropfer des Assad-Regimes auch vor Gericht nicht anerkannt werden".

Almassian habe selbst deutlich gemacht, dass er ohne konkrete Gefahr aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland gekommen und Pro-Assad sei.

Osman sagte t-online.de, sie habe inzwischen "mehr als 100 E-Mails mit Hinweisen zu Herrn Almassian bekommen", die die Recherchen bestätigten und darüber hinaus gingen. Die Muslimin und alleinerziehende Mutter von drei Kindern ist nach ihren Angaben in einem Netzwerk der syrischen Opposition in Deutschland aktiv, das Behörden schon vielfach Hinweise gegeben hat. Sie engagiert sich etwa im Deutsch-Syrischen Informationsforum.

Anwältin erwartet Ladung für Almassian

Nach ihrer Einschätzung werde Almassian zumindest eine neue Ladung vom BAMF erhalten. Wenn es Erkenntnisse gebe, dass Almassian auch einen armenischen Pass habe, könne er auch nach Armenien abgeschoben werden.

Der Fall habe international unter Syrern große Aufmerksamkeit erregt, so Osman. Nach den Berichten von t-online.de und dem ARD-Politikmagazin "Kontraste" haben unter anderem auch die britische "Times", die italienische "Corriere della Sera" und das staatliche russische Medienunternehmen "Sputnik" den Fall des AfD-Flüchtlings aufgegriffen.

Der Christ mit armenischen Wurzeln hatte Recherchen von t-online.de und dem Politikmagazin "Kontraste" bestätigt, wonach er im Libanon jahrelang als Journalist und Analyst gearbeitet hat. In Syrien hatte er zuvor an der privaten Hochschule "Diplomatie und Internationale Beziehungen" studiert, die vom Sohn des Büroleiters von Assad geführt wird und von ihren Absolventen erwartet, "nationale Anliegen und Interessen zu verteidigen".

2015 war er auf dem Höhepunkt der Flüchtlingswelle mit einem Visum in die Schweiz geflogen und von dort nach Deutschland gereist, um schließlich in Freiburg Asyl zu beantragen.

Frohnmaier-Bekanntschaft vom Donbass

Hier trat er sehr schnell bei AfD-Veranstaltungen auf, und stellte den Großteil der anderen Flüchtlingen als Islamisten dar, die sich nicht integrierten. Er ist bei dem AfD-Bundestagsabgeordneten Markus Frohnmaier für Social-Media-Aufgaben beschäftigt, den er von einer Konferenz prorussischer Separatisten im Donbass kannte. In seinem eigenen YouTube-Kanal und auf Twitter verbreitet Almassian Propagandameldungen des syrischen Regimes.


Almassian vertritt auch öffentlich die Meinung, dass es nie einen demokratischen Aufstand gegen Assad gegeben habe. Davon sei heute in der Tat in Syrien auch kaum noch etwas sichtbar, so Nala Osman. "Diese Menschen haben sich damit abgefunden, dass militärisch gegen Assad nichts mehr zu erreichen ist und sie haben viel grundlegendere Bedürfnisse." Sie glaubten aber an die Ziele der Revolution und hofften, mithilfe Russlands Assad abzulösen und den Einfluss des Irans zurückzudrängen.

*Update, 25. November 2020: An dieser Stelle stand in einer früheren Fassung, dass sich Almassian als Propagandakrieger "versteht". Grundlage war ein Zitat in einem Interview mit der Zeitschrift "Sezession" im November 2016. Im Sommer 2020 hat die Zeitschrift das Zitat angepasst und erklärt es mit einem Übersetzungsfehler. Almassian habe demnach nicht gesagt, jemand müsse "Gegenpropaganda machen", sondern jemand müsse "der Propaganda begegnen". Almassian stellt es auf Twitter so dar, dass er nur Propaganda entgegen treten wolle.

Verwendete Quellen
  • Asylgeschäftsbericht des BAMF mit der Widerrufstatistik 2018
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