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Antrag in Berlin: Grüne wollen Verkauf von Silvesterböllern verbieten


Landesparteitag in Berlin
Grüne wollen Verkauf von Silvesterböllern verbieten

dpa, lw

Aktualisiert am 07.04.2019Lesedauer: 2 Min.
Silvesterfeuerwerk: Die Berliner Grünen wollen das Böllern zum Neujahr einschränken.Vergrößern des BildesSilvesterfeuerwerk: Die Berliner Grünen wollen das Böllern zum Neujahr einschränken. (Quelle: Seeliger/imago-images-bilder)
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Keine Böller an Silvester. Die Grünen möchten in Berlin den Verkauf in Zukunft verbieten. Auf dem Landesparteitag der Partei beschlossen die Delegierten einen entsprechenden Antrag.

Privates Böllern an Silvester soll in Berlin nach dem Willen der Grünen verboten werden. Auf einem Landesparteitag beschlossen die Delegierten der Partei am Samstag mehrheitlich einen entsprechenden Antrag. Demnach soll der Verkauf und Gebrauch von Böllern zu Silvester tabu sein. Stattdessen soll es mehr öffentliche Feuerwerke geben.

Vor dem Beschluss hatte es auch Gegenreden zu dem Antrag gegeben. Als Begründung für ein Verbot wurden im Gegenzug unter anderem Lärm, Feinstaubbelastung, Gefahr für Tiere und Verletzungen genannt.

Angriffe auf Rettungskräfte und Polizei

Der Verkauf von Raketen und Böllern ist auf Bundesebene geregelt und nur an wenigen Tagen rund um Silvester erlaubt. In dem Antrag forderten die Grünen das Land Berlin deshalb auf, eine Bundesratsinitiative zu einem bundesweiten Verkaufsverbot an Privatpersonen und die Nutzung von Böllern durch diese zu starten.

Im Januar hatte Innensenator Andreas Geisel (SPD) angekündigt, das Böllern an Silvester an einigen Berliner Orten verbieten zu wollen. Hintergrund sind unter anderem Angriffe auf Rettungskräfte und Polizei. Anders als der jetzige Beschluss der Grünen handelt es sich aber nicht um ein flächendeckendes Böllerverbot.

Einführung von Mehrwegwindeln

Um das Müllproblem in der Bundeshauptstadt einzudämmen, wollen die Grünen außerdem Mehrwegwindeln einführen. Auch dazu wurde am Samstag ein entsprechender Antrag beschlossen. Demnach sollen Eltern, Hebammen, Geburts- und Krankenhäuser für den Einsatz von biologisch abbaubaren Einweg- und Mehrwegwindeln für Säuglinge und Kleinkinder sensibilisiert werden. "Wir halten dies für einen guten Beitrag zur Verringerung der Kunststoffabfallmengen im Land Berlin", heißt es in dem Beschluss.

Konkret soll die Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus prüfen, inwieweit durch Infomaterial beziehungsweise eine Infokampagne der Ausbau der Beratung von Hebammen und Kitas gelingen kann. Geprüft werden solle auch eine mögliche Förderung bei einem Umstieg auf Öko-Windeln.

Verbot von Elektro-Tretrollern auf Gehwegen

Eine weitere Forderung der Berliner Grünen ist das Verbot von Elektro-Tretrollern auf den Gehwegen. Berlin solle sich dafür einsetzen, dass Elektrokleinstfahrzeuge unabhängig von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit nicht auf Bürgersteigen gefahren werden dürfen, heißt es in dem Antrag. Auch die Linken als Koalitionspartner im rot-rot-grün regierten Berlin sind gegen E-Tretroller auf Gehwegen.


Auf Bundesebene wird derzeit die Zulassung der Tretroller mit Elektromotor vorbereitet. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Verordnung. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Wann die Länderkammer darüber berät, ist offen. Besonders strittig ist, dass E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h vorzugsweise auf Gehwegen sowie Geh- und Radwegen benutzt werden sollen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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