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Sterbehilfe: Jens Spahn lehnt 102 Anträge von Leuten ab, die sterben wollen


Trotz Gerichtsurteil
Bericht: Spahn lehnt mehr als hundert Sterbehilfe-Anträge ab

Von afp
Aktualisiert am 13.01.2020Lesedauer: 1 Min.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: Der CDU-Politiker positioniert sich klar gegen Sterbehilfen.Vergrößern des BildesBundesgesundheitsminister Jens Spahn: Der CDU-Politiker positioniert sich klar gegen Sterbehilfen. (Quelle: Thilo Rückeis/imago-images-bilder)
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Obwohl Schwerstkranke seit 2017 ausnahmsweise Zugriff auf Medikamente zur Selbsttötung haben dürfen, stemmt sich Gesundheitsminister Jens Spahn weiter gegen aktive Sterbehilfe. Zahlreiche Anträge habe er abgelehnt.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat laut einem Zeitungsbericht in insgesamt mehr als hundert Fällen Anträge auf Sterbehilfe ablehnen lassen. In 102 Fällen versagte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) schwerstkranken Patienten auf Weisung Spahns den Zugang zu tödlichen Medikamenten, wie der "Tagesspiegel" in seiner Montagsausgabe berichtet. In 31 weiteren Fällen sei noch keine Entscheidung getroffen worden, zitierte die Zeitung Angaben des Amtes.

Zwar hatte das Bundesverwaltungsgericht im März 2017 entschieden, dass schwerstkranken Menschen "in extremen Ausnahmesituationen" der Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung nicht verwehrt werden dürfe. Das Bundesgesundheitsministerium wies aber im Juni 2018 das BfArM an, auch in Extremfällen den Erwerb solcher Medikamente nicht zu erlauben. 24 Patienten verstarben laut "Tagesspiegel" während der Wartezeit.

Spahn will das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum seit vier Jahren geltenden Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe abwarten. Die Karlsruher Verfassungshüter wollen das Urteil am 26. Februar verkünden.

Das Verwaltungsgericht Köln forderte unterdessen laut "Tagesspiegel" das Bundesgesundheitsministerium auf, seinen Umgang mit dem Thema Sterbehilfe transparenter zu machen. So solle das Ministerium Informationen zu einer Ministervorlage herausgeben, in der Beamte das Karlsruher Verfahren zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe bewerten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AfP
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