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AfD-Klage: Helge Braun rechtfertigt Angela Merkels Äußerungen zu Thüringen


AfD-Klage gegen die Bundeskanzlerin
Braun rechtfertigt Merkel-Äußerungen

Von dpa
Aktualisiert am 22.07.2021Lesedauer: 3 Min.
Helge BraunVergrößern des BildesHelge Braun (CDU), Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben. (Quelle: Uli Deck/dpa/dpa)
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Angela Merkel bezeichnete die Vorgänge bei der Kemmerich-Wahl in Thüringen als "unverzeihlich". Hat sie damit gegen das Gebot der Neutralität verstoßen? Das wirft ihr die AfD vor, und klagt vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Kanzleramtschef hat ihre Aussagen nun verteidigt.

Kanzlerin Angela Merkel hat ihre Äußerungen zur Thüringen-Wahl auf einer Südafrika-Reise im Februar 2020 vor dem Bundesverfassungsgericht durch ihren Kanzleramtschef rechtfertigen lassen. Der CDU-Politiker Helge Braun sagte am Mittwoch in Karlsruhe, sowohl die mitreisenden Journalisten als auch der Koalitionspartner hätten eine Positionierung gewollt. Es sei auch darum gegangen, international das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland zu wahren.

Am 5. Februar 2020 war im Erfurter Landtag völlig überraschend der FDP-Politiker Thomas Kemmerich mit Stimmen von AfD, CDU und FDP zum Ministerpräsidenten gewählt worden. Merkel hatte die Vorgänge bei einer Pressekonferenz zu einem Staatsempfang als "unverzeihlich" bezeichnet, das Ergebnis müsse "rückgängig gemacht werden".

Die klagende AfD wertete die Äußerungen Merkels als direkten Angriff. "Wir meinen, dass so ein Angriff, zumal bei einem offiziellen Staatsbesuch unter dem Logo Bundeskanzler/Bundeskanzlerin, nicht verfassungsgemäß ist und Frau Merkel damit gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen hat", sagte der Vize-Vorsitzende Stephan Brandner vor Beginn der Verhandlung. Parteichef Jörg Meuthen sagte: "Sie hat versucht, eine Landtagswahl zu delegitimieren, und zwar in Ausübung ihres Amtes als Bundeskanzlerin."

"Es war ein schlechter Tag für die Demokratie"

Eigentlich hatte sich damals im Erfurter Landtag der Linke-Politiker Bodo Ramelow erneut zum Regierungschef wählen lassen wollen. In den ersten beiden Wahlgängen bekam er nicht genug Stimmen. Im dritten Wahlgang hatte ihn dann völlig überraschend der FDP-Politiker Thomas Kemmerich um eine Stimme geschlagen - mitgewählt von CDU und AfD. Es war das erste Mal, dass die AfD einem Ministerpräsidenten ins Amt verhalf. Drei Tage später war Kemmerich unter Druck zurückgetreten, die Amtsgeschäfte hatte er ohne Regierung noch bis März geführt.

Merkel, die gerade auf Reisen war, hatte sich einen Tag nach der Wahl zu Wort gemeldet und ihrer Pressekonferenz mit dem südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa eine "Vorbemerkung" "aus innenpolitischen Gründen" vorausgeschickt. Zumindest die CDU dürfe sich nicht an dieser Regierung beteiligen, sagte sie. "Es war ein schlechter Tag für die Demokratie." Eine Mitschrift der Pressekonferenz stand zwischenzeitlich auf bundeskanzlerin.de und bundesregierung.de.

Braun sagte dazu, Pressekonferenzen würden grundsätzlich wortlautgetreu und vollständig dokumentiert, es werde nichts gestrichen. Darauf würden sich Journalisten verlassen.

Die AfD hat in Karlsruhe schon erfolgreich gegen Innenminister Horst Seehofer (CSU) geklagt, weil ein Interview mit AfD-kritischen Passagen auf seiner Ministeriumsseite stand. Und Johanna Wanka (CDU) wurde in ihrer Zeit als Bildungsministerin dafür gerügt, dass sie in einer Ministeriums-Mitteilung die "Rote Karte" für die AfD gefordert hatte. Nach diesen Urteilen dürfen Politiker zwar öffentlich Kritik an der AfD üben. Sie müssen aber das Gebot staatlicher Neutralität wahren, wenn sie sich in ihrer Rolle als Regierungsmitglied äußern.

Ablehnungsgesuch der AfD wurde zurückgewiesen

Zum Auftakt der Verhandlung am Mittwoch hatten die Verfassungsrichterinnen und -richter des Zweiten Senats ein vor knapp zwei Wochen eingereichtes Ablehnungsgesuch der AfD zurückgewiesen. Die AfD hatte dies mit einem Besuch einer Delegation des Gerichts im Bundeskanzleramt mit gemeinsamem Abendessen am 30. Juni begründet.

Vizegerichtspräsidentin Doris König sagte, wenn diese regelmäßigen Treffen Zweifel an der Unvoreingenommenheit begründen würden, wäre ein Austausch der obersten Verfassungsorgane unmöglich. "Zudem käme darin ein Misstrauen gegenüber den Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts zum Ausdruck, das dem grundgesetzlich und einfachrechtlich vorausgesetzten Bild des Verfassungsrichters widerspricht", teilte das Gericht mit. Das Urteil wird erfahrungsgemäß in einigen Monaten verkündet.

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