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Armin Laschet für Sondersitzung des Bundestags zu Fluthilfen


"Rechtssicherheit nötig"
Laschet für Sondersitzung des Bundestags zu Fluthilfen

Von dpa
Aktualisiert am 08.08.2021Lesedauer: 1 Min.
Armin Laschet bei einem Besuch in Stolberg, das von der Flut stark betroffen ist (Archivbild). Auch er setzt sich für eine Sondersitzung des Bundestages ein.Vergrößern des BildesArmin Laschet bei einem Besuch in Stolberg, das von der Flut stark betroffen ist (Archivbild). Auch er setzt sich für eine Sondersitzung des Bundestages ein. (Quelle: imago-images-bilder)
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Nach den Grünen, der SPD und der FDP hat sich nun auch Union-Kandidat Armin Laschet für eine Sitzung des Bundestags zur Flutkatastrophe ausgesprochen. Dieser solle baldigst ein Notgesetz beschließen.

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet fordert eine Sondersitzung des Bundestags, um den von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Regionen zu helfen. "Der Bundestag muss schnell zusammenkommen, um jetzt das Wiederaufbaugesetz zu beschließen", sagte der CDU/CSU-Kanzlerkandidat der "Bild am Sonntag". Nötig sei auch Rechtssicherheit. Kein Unternehmen solle Insolvenz anmelden müssen.

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, wonach Firmen, die durch das Hochwasser unverschuldet in finanzielle Not geraten sind, vorübergehend keinen Antrag auf Insolvenz stellen müssen. Eine Sondersitzung des Bundestags steht bislang nicht auf dem Plan.

Ministerpräsidenten beraten über Wiederaufbau

Die Lage nach der Flut ist nächste Woche Thema einer Runde von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Regierungschefs der Länder. Laschet forderte: "Von der Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag muss ein klares Signal kommen: ein umfassender Wiederaufbau für die Flutgebiete - sofort, solidarisch und sicher für die nächsten Jahre." Allein in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gebe es Schäden in zweistelliger Milliardenhöhe.

Laschet nannte den Wiederaufbau eine nationale Aufgabe. "Da brauchen wir nicht nur die Milliarden von Bund und Ländern, sondern auch Bauunternehmen und Handwerker aus dem gesamten Bundesgebiet, die mehrere Monate im Katastrophengebiet arbeiten." Für Nordrhein-Westfalen werde er einen Sonderbeauftragten berufen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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