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Ermittler über Clankriminalität: "Sie wehren sich wie die Löwen"


Ermittler über Clan-Vermögen
"Sie wehren sich wie die Löwen"

InterviewVon Dietmar Seher

Aktualisiert am 29.11.2019Lesedauer: 5 Min.
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Beschlagnahmte Fahrzeuge: Die Polizei hat Luxusautos in Duisburg sichergestellt, als ihre Besitzer damit zum Jobcenter fuhren.Vergrößern des Bildes
Beschlagnahmte Fahrzeuge: Die Polizei hat Luxusautos in Duisburg sichergestellt, als ihre Besitzer damit zum Jobcenter fuhren. (Quelle: Polizei Duisburg)

Deutsche Justizbehörden ziehen immer öfter Vermögen krimineller Organisationen ein. Der Leitende Oberstaatsanwalt Jose Andres Asensio Pagan berichtet von Luxuskarossen und

Deutschland ist Tummelplatz organisierter Kriminalität. 2018 wurde in den Deliktfeldern 691 Millionen Euro Schaden verursacht und in über 500 Fällen gegen fast 6.500 Tatverdächtige ermittelt. Dazu zählen auch Verfahren gegen Angehörige der italienischen Mafia, deutscher Rockerbanden, russischer Organisationen wie den "Dieben im Gesetz" und arabischer Clans. Die Zahlen sind die des "Hellfelds". Es umfasst Straftaten, die wirklich entdeckt und zur Anzeige gebracht wurden. Das Dunkelfeld? Dürfte weit größer sein.

Doch seit Kurzem haben die Ermittler eine schärfere Waffe, um gegen organisierte Kriminalität vorzugehen. Sie können mit einem Richterbeschluss Vermögen von Verdächtigen beschlagnahmen, ohne dass der Staat die illegale Herkunft der Vermögen nachweisen muss. Die Legalität müssen die Verdächtigen gegebenenfalls selbst belegen. Der Mitte 2017 eingeführte Strafrechtsparagraph 76a Absatz 4 deckt dieses massivere Vorgehen. Deutschland hat damit sein Recht in Teilen dem Italiens und Großbritanniens angeglichen.

Jose Andres Asensio Pagan wendet dieses Werkzeug im Alltag an. Der 53-Jährige hat Yachten im Mittelmeer beschlagnahmt, ein Hotel in Bulgarien und Bitcoins aus Internet-Kriminalität. Er ist Leitender Oberstaatsanwalt der Zentralen Organisationsstelle für Vermögensabschöpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm. In NRW wird unter anderem die Hälfte aller Ermittlungsverfahren gegen arabische Clans geführt. Asensio Pagan ist überzeugt: "Man muss den Tätern so fest auf die Füße treten, dass die Bonbons aus den Klamotten fallen."

t-online.de: Herr Asensio Pagan, welche Ziele hat die sogenannte Vermögensabschöpfung?

Jose Andres Asensio Pagan: Es geht um den großen Maßstab: Die Rechtsordnung muss in jedem Fall wiederhergestellt werden. Dazu gehört der Opferschutz. Die Vermögensabschöpfung dient wesentlich dazu, aus den abgeschöpften Werten Wiedergutmachung an die Opfer zu zahlen – übrigens unabhängig davon, ob jemand 5 Millionen Euro, 500.000 Euro oder 50 Euro durch Kriminalität eingebüßt hat.

Kriminelle sollen aber auch die Härte des Staates spüren…

Wir müssen sie empfindlicher treffen. Ich habe schon als junger Staatsanwalt Ferraris beschlagnahmt und dabei gemerkt, wie weh das den Fahrzeugbesitzern tut. Aber wenn sich manche Leute große Villen und tiefergelegte Karossen leisten können und im Extremfall gleichzeitig Sozialhilfe beziehen, ergibt sich nicht selten ein Anfangsverdacht hin zu Betrugs-, Steuer- oder Drogendelikten. Wir überführen so nicht nur Täter, sondern können auch zukünftige Straftaten verhindern.

Wie funktioniert die Abschöpfung von Vermögenswerten in der Praxis? Könnten Sie auf das Vermögen eines Verdächtigen im Fall eines Diebstahls wie dem im Dresdner Grünen Gewölbe zugreifen – auch, wenn von der wertvollen Beute noch keine Spur gefunden wurde?

Im Grundsatz ja. Aber ein Täter haftet mit seinem Vermögen natürlich nur bis zur Höhe des Betrages, den er durch die Tat erlangt hat. Um beim Beispiel zu bleiben: Hätte er beim Einbruch "nur" Schmiere gestanden und von den Drahtziehern für seinen Tatbeitrag 1.000 Euro erhalten, haftet er bis zu dieser Größenordnung. Es dürfte unverhältnismäßig sein, ihn für die Gesamtsumme der gestohlenen Werte in Haftung zu nehmen.

Zu Jose Andres Asensio Pagans Aufgaben gehört seit fast zwei Jahrzehnten auch die Durchsetzung von Vermögensabschöpfungen. In der von ihm geleiteten Dienststelle Hamm arbeiten zehn Staatsanwälte – sie war 2017 die erste in Deutschland mit diesem Aufgabengebiet. Länder wie Bayern, Schleswig-Holstein und Berlin haben inzwischen ähnliche Einrichtungen.

Wie arbeitet Ihre Zentralstelle und welche Fälle bearbeiten Sie?

Sie unterstützt Staatsanwaltschaften, Gerichte und die Polizei in Nordrhein-Westfalen bei der Vermögensabschöpfung, berät Kolleginnen und Kollegen im ganzen Bundesgebiet, bearbeitet zudem operativ eigene Fälle – zum Beispiel gerade einen großen Bargeldfund in Höhe von 440.000 Euro, den der Zoll im Kofferraum eines Fahrzeugs auf der Autobahn bei Paderborn sichergestellt hat. Ob es zur Abschöpfung des Betrags kommt, muss jetzt das Gericht entscheiden.

Werden solche hohen Beträge öfter sichergestellt?

In der Perspektive werden wir voraussichtlich mehr solcher Bargeldfunde bearbeiten, die oft im grenzüberschreitenden Verkehr sichergestellt werden – etwa in Lkw aus Osteuropa. Oftmals sind die Täter ausländische Geschäftsleute, die auch legale Geschäfte betreiben. Da muss im Ausland ermittelt werden, woher das Geld kommt. Stammt es wirklich aus dem Verkauf von Apfelsinen oder sind es die Einnahmen aus den Drogen, die gar in einem Lkw mit Apfelsinen transportiert werden?

Aus welchen Kriminalitätsbereichen stammen die beschlagnahmten Vermögen?

Die Einziehung von Vermögen ist auf Delikte beschränkt, die mit finanziellen Aktivitäten einhergehen. Unsere Anknüpfungspunkte sind zum Beispiel Betäubungsmitteldelikte und Betrug. Aber auch Wirtschaftskriminalität und Korruption bieten weitere Betätigungsfelder.

Ihre Berliner Kollegen haben im Zug der Bekämpfung von Clan-Kriminalität 77 Immobilien beschlagnahmt. Fließt immer mehr illegales Geld in den Immobilienhandel?

Es ist allgemein zu beobachten, dass immer mehr Menschen in "Betongold" investieren. Die Anfälligkeit für Geldwäschedelikte ist in diesem Bereich sehr groß. Mit diesen Investitionen kann man schnell illegale Einnahmen verschleiern. In Nordrhein-Westfalen haben wir schon öfter Immobilien eingezogen. Dann, wenn ein Haus oder eine Anlage gleichzeitig Tatmittel ist, konnten wir das schon immer. Dazu zählen etwa Gebäude, in denen Plantagen zur Marihuana-Zucht betrieben werden.

Wie viele Einziehungen von Vermögen nach dem neuen Gesetz haben Sie bisher durchgeführt?

Darüber gibt es noch keine Statistik. Ihre Erstellung ist auch nicht ganz einfach, weil ja ein großer Teil des Geldes nicht in die Staatskasse fließt, sondern insbesondere den Opfern von Straftaten ausgezahlt wird. Generell kann ich sagen, dass wir es mit einer erheblichen Steigerung zu tun haben.

Sie haben die Einziehung von Kraftfahrzeugen erwähnt, die teils mehr als 100.000 Euro teuer sind – und wie wichtig die Einziehungen sind, um den Spuren von Kriminalität zu folgen. Das muss die Besitzer ärgern. Wehren die sich?

Natürlich, sie wehren sich wie die Löwen. Wir nehmen diesen Personen ja ihr Statussymbol weg. Sie müssen sich eventuell verschulden, um neue "Geschäfte" zu finanzieren. Sie gehen daher mit allen Rechtsmitteln gegen uns vor und schöpfen die Instanzen aus. Für uns ist das viel Arbeit – die wir aber gerne leisten, weil wir eine effektive Kriminalitätsbekämpfung wollen.

Die Einziehung von Vermögen ist aber nicht nur bei den Betroffenen umstritten, sondern auch bei manchen Ihrer Kollegen. Die Essener Staatsanwaltschaft hat mitgeteilt, die meisten Tatvorwürfe im Bereich der Clan-Kriminalität böten keinen Anlass zur Vermögensabschöpfung – da geht es eher um gefährliche Körperverletzung und Bedrohung.

Dass die Vermögensabschöpfung nur bei Kriminalität mit finanziellem Bezug zum Tragen kommt, ist zutreffend.

Der Kölner Generalstaatsanwalt sagt außerdem, verdächtige Clan-Mitglieder seien oft formal gar nicht Eigentümer, sondern das seien Gesellschaften und Strohleute. Behindern solche juristischen Hürden ihr Tun?

Ob jemand formaler Eigentümer ist oder nicht, dieses juristische Problem ist zu lösen. Wir haben die rechtlichen Mittel dafür. Wenn das Luxus-Auto auf die Großmutter zugelassen ist, gehen wir dem nach. Wir vernehmen den Verkäufer: Wer hat das Geld bezahlt? Von welchem Konto stammt es? Weiß die Großmutter überhaupt, dass sie Eigentümerin ist? Wir schulen Kolleginnen und Kollegen sowie die Polizei umfassend, wie man in Fällen von Einziehung von Kfz vorgeht. Wenn ein Fahrzeug mit illegalen Geldern finanziert wurde, ist es unerheblich, auf welchen Namen es zugelassen ist.

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Der Anwalt Laszlo Anisic hat gerade in der ARD angekündigt, er wolle in Karlsruhe Verfassungsklage gegen das Gesetz von 2017 erheben. Ist die Einziehung von Vermögen ohne ein Strafurteil und mit sogenannter Beweislastumkehr verfassungswidrig?

Nach meiner Einschätzung nicht. Es geht erstens nicht um eine Beweislastumkehr, sondern um eine Beweismaßreduktion. Und zweitens hat der deutsche Gesetzgeber mit dieser Reduktion ja eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Der Europäische Gerichtshof hat ähnliche Rechtsinstrumente anderer EU-Staaten bereits für rechtmäßig erachtet. Andere EU-Länder gehen ja schon lange so gegen die Organisierte Kriminalität vor.

Verwendete Quellen
  • Das Interview wurde am 26. November 2019 in Hamm geführt.
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