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Verbände halten Grundsteuer-Modell für verfassungswidrig


Bodenrichtwerte unklar
Verbände klagen gegen Grundsteuer-Modell

Von dpa
18.04.2023Lesedauer: 3 Min.
Blick in die Vorstadt: Verbände kritisieren die geplante Grundsteuerreform scharf.Vergrößern des BildesBlick in die Vorstadt: Verbände kritisieren das Grundsteuer-Modell scharf. (Quelle: IMAGO / CHROMORANGE)
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Böse Überraschung bei der Grundsteuer: Immobilien wurden häufig deutlich höher bewertet als erwartet. Verbände sind alarmiert.

Dem Fiskus droht in vielen Bundesländern eine Klagewelle wegen der Neuberechnung der Grundsteuer. Der Verfassungsrechtler Gregor Kirchhoff hält das in elf Ländern angewandte Bundesgesetz für verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt der Jurist in einer Studie im Auftrag des Bundes der Steuerzahler und des Eigentümerverbandes Haus und Grund, die jetzt in Berlin vorgestellt wurde.

Verfassungsrechtler hält Bodenrichtwerte für nicht vergleichbar

Ab 2025 soll die Grundsteuer neu berechnet werden. Nicht alle Länder müssen dabei gleiche Kriterien anwenden: Während die meisten das kritisierte Modell des Bundes nutzen, haben Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen eigene Berechnungsmethoden entwickelt.

Zuletzt hatten wegen der Reform bereits Tausende Immobilienbesitzer bei ihren Finanzämtern eine Erklärung mit Daten zu ihrem Grundstück und Haus abgeben müssen. Denn der Wert von fast 36 Millionen Immobilien muss neu berechnet werden.

Das Problem mit der Berechnung

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Wert, der für einen Quadratmeter unbebauten Baulandes in einer bestimmten Lage gilt. Er wird von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte ermittelt und dient als Grundlage für die Bewertung unbebauter Grundstücke.

Je höher der Bodenrichtwert des Grundstücks ist, desto höher fällt die Steuer aus. Bei vielen Eigentümern sorgt das derzeit für Kopfzerbrechen. Denn der so berechnete Wert eines Grundstücks kann stark von dem tatsächlichen Wert abweichen.

Kirchhoff kritisierte, die neu festgelegten Bodenrichtwerte des Bundes seien nicht vergleichbar mit dem tatsächlichen Grundstückswert. So habe etwa die begehrte Wohnlage Wannsee in Berlin einen geringeren Richtwert erhalten als die weniger attraktive Lage in dem Berliner Stadtteil Neukölln.

Außerdem würden individuelle Umstände wie Denkmalschutz-Auflagen, Baumängel, Altlasten und anderes bei der Bewertung der Grundstücke nicht berücksichtigt. Der Jurist hält die Grundsteuer-Berechnung über den Bodenrichtwert generell für problematisch – im Vergleich etwa zu Modellen nur mit Fläche und Gebäudeart.

Verbände planen Sammelklagen

Die Verbände wollen nun in fünf Bundesländern mit Musterklagen vor Gericht ziehen – in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Den Eigentümern empfehlen sie, Einspruch gegen die von den Finanzämtern zum Teil bereits verschickten Bescheide zum Wert ihrer Immobilien einzulegen.

Diese Bescheide sind in den meisten Bundesländern Grundlage für die künftige Grundsteuer-Berechnung. "Es ist offensichtlich, dass die neue Grundsteuer so nicht funktioniert und am Ende zu deutlichen Mehrbelastungen führt", sagte der Präsident des Steuerzahlerbunds, Reiner Holznagel.

Bodenrichtwerte überraschen Eigentümer

Rund 15 bis 20 Millionen Steuerbescheide wurden seit Einreichung der Unterlagen ausgestellt. Viele Eigentümer erlebten dabei eine böse Überraschung: Oft sind die Bodenrichtwerte deutlich höher als bisher.

"Wir haben noch nie so viele besorgte Steuerzahler gehabt", sagte Holznagel. Der Präsident von Haus und Grund, Kai Warnecke, berichtete von einem "irrsinnigen Mitglieder-Zulauf". Sehr irritierend sei für die Eigentümer, dass es keine Angaben gebe, was man ab 2025 tatsächlich an Grundsteuer zu zahlen habe.

Das wird auch noch eine Weile offenbleiben. Denn die Höhe der Grundsteuer hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab. Die werden jedoch erst kurzfristig festgelegt. Dann sei es aber häufig zu spät, sich gegen die Bescheide zu wehren, warnen die Verbände. Sie appellieren an die elf Bundesländer, sich vom Berechnungsmodell des Bundes zu lösen und eigene, aus ihrer Sicht weniger angreifbare Methoden zu entwickeln.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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