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Grundsteuermessbetrag: Formel und Berechnung


Millionen Bundesbürger betroffen
So berechnen Sie den Grundsteuermessbetrag


Aktualisiert am 27.01.2023Lesedauer: 2 Min.
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Mehrfamilienhaus in Mönchengladbach (Symbolbild): Auch Wohnungseigentümer sind 2022 verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.Vergrößern des Bildes
Mehrfamilienhaus in Mönchengladbach (Symbolbild): Auch Wohnungseigentümer sind 2022 verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. (Quelle: IMAGO/Michael Gstettenbauer)

Wer wissen will, wie hoch seine Grundsteuer ausfällt, benötigt den Grundsteuermessbetrag. Wir erklären, wie sich dieser wichtige Faktor berechnet.

Die Grundsteuer beschäftigt in diesem Jahr Millionen Bundesbürger. Denn nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts muss sie neu berechnet werden. Deshalb sind Eigentümer verpflichtet, eine zusätzliche Steuererklärung abzugeben (mehr dazu lesen Sie hier).

Wichtig für die Berechnung der Grundsteuer ist der sogenannte Grundsteuermessbetrag. Das gilt auch 2025 noch, wenn die Neuberechnung beginnt. Wir zeigen, was diese Kennzahl genau ist, mit welcher Formel sie sich berechnet und wie hoch sie ausfallen kann.

Was ist der Grundsteuermessbetrag?

Der Grundsteuermessbetrag ist nötig, um die Grundsteuer zu berechnen. Um ihn zu bestimmen, benötigen Sie den sogenannten Einheitswert und die Grundsteuermesszahl.

Der Einheitswert wird von den Finanzämtern für jedes Grundstück festgelegt und ist unter anderem abhängig von der Grundstücksart und bei bebauten Grundstücken dem Baujahr eines Hauses. Er liegt erheblich unter dem Verkehrswert und kann nicht aus ihm berechnet werden. Ab 2025 wird der Einheitswert durch den Grundsteuerwert ersetzt. Mehr zum Einheitswert lesen Sie hier.

Die Steuermesszahl ist gesetzlich festgeschrieben. Sie unterscheidet sich je nach Grundstücksart und Bundesland. Im Westen beträgt sie zwischen 0,26 Prozent und 0,6 Prozent des Einheitswerts und im Osten zwischen 0,5 und 1 Prozent des Einheitswerts. Mit der Grundsteuerreform sollen die Steuermesszahlen auf ein Zehntel ihres bisherigen Wertes abgesenkt werden.

Die genauen Grundsteuermesszahlen finden Sie in den Tabellen weiter unten.

Gut zu wissen

Grundstückseigentümer müssen vom 1. Juli bis 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben. Auf Basis der Daten setzt die Finanzverwaltung den Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag fest. Dieser bildet dann die Grundlage für die neue Grundsteuer ab 2025. Die Kommunen setzen ab 2025 eine neue Grundsteuer basierend auf ihren Hebesätzen zum 1. Januar 2025 fest.

Wie berechnet sich der Grundsteuermessbetrag?

Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich, wenn man Einheitswert und Grundsteuermesszahl multipliziert. Die Formel dafür lautet also:

Grundsteuermessbetrag = Einheitswert x Grundsteuermesszahl

Anschließend können Sie damit die Grundsteuer berechnen, indem Sie den Grundsteuermessbetrag mit dem kommunalen Hebesatz multiplizieren. (Wie hoch dieser ist, erfahren Sie hier.)

Wie hoch ist der Grundsteuermessbetrag?

Um die genaue Höhe des Grundsteuermessbetrags zu bestimmen, müssen Sie den Einheitswert für Ihr Grundstück und die dafür geltende Grundsteuermesszahl kennen. Letztere können Sie den unten stehenden Tabellen entnehmen.

Eine Beispielrechnung: Nehmen wir an, Sie besitzen ein Einfamilienhaus mit dem Einheitswert 20.000 Euro in Berlin. Die Grundsteuermesszahl beträgt in diesem Fall 0,26 Prozent. Daraus ergibt sich ein Grundsteuermessbetrag von 52 Euro (20.000 Euro x 0,0026 = 52 Euro).

Diesen Grundsteuermessbetrag könnten Sie nun nehmen, um die Grundsteuer zu berechnen. Dafür multiplizieren Sie ihn mit dem in Berlin geltenden Hebesatz von 810 Prozent und erhalten 421,20 Euro. Diesen Betrag müssten Sie als jährliche Grundsteuer entrichten.

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