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Grundsteuerbescheid: 1,3 Millionen Bürger erheben Einspruch bei Finanzämtern


Einspruchswelle bei Finanzämtern
1,3 Millionen Menschen wehren sich gegen Grundsteuerbescheid

Von t-online, dom

Aktualisiert am 13.03.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 116612966Vergrößern des BildesEin Mann harkt vor seinem Einfamilienhaus Laub (Symbolfoto): Viele Deutsche sind verärgert über das Chaos mit der Grundsteuerneuberechnung. (Quelle: E. Teister via www.imago-images.de)
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Die Grundsteuererklärung sorgt auch weiterhin für Ärger. Bei den Finanzämtern reichen Hunderttausende Einsprüche ein – und es werden mehr.

Die neue Grundsteuer hat von Anfang an für Kritik gesorgt – nun wollen viele Deutsche gegen sie vorgehen. Bei den Finanzämtern im ganzen Land gehen offenbar Hunderttausende Einsprüche gegen die bislang versendeten Bescheide ein. "Finanztip" meldete Mitte Februar bereits die Zahl von 350.000 Einsprüchen. Die Bild-Zeitung spricht nun von 1,3 Millionen.

"Finanztip"-Steuerexperte Jörg Leine schätzt, dass die Finanzämter in allen Bundesländern mit mindestens 1,5 Millionen Einsprüchen rechnen müssen: „Rechnet man die uns vorliegenden Zahlen hoch, wird klar, welche gigantische Einspruchswelle auf die Finanzämter zukommt, sobald diese den verbleibenden Großteil der Bescheide zur Grundsteuer verschickt haben.”

Seinen Angaben zufolge haben die Finanzbeamten bislang deutschlandweit etwas mehr als neun Millionen Grundsteuerklärungen von insgesamt 36 Millionen bearbeitet.

Einspruch kann nur jetzt eingelegt werden

Das Problem: Besitzer von Grundstücken, Häusern, Wohnungen oder Wald- und Flurstücken können nur gegen den ersten Bescheid Einspruch einlegen.

Was viele zurzeit im Postkasten finden, ist der so genannte Grundsteuermessbescheid – einer von drei zu erwartenden Bescheiden des Finanzamtes. Anhand des Grundsteuermessbetrages kann man noch nicht erkennen, wieviel Grundsteuer in der Zukunft fällig wird. Aber nur gegen ihn lässt sich der Einspruch einlegen, bevor die Grundsteuer dann 2025 auf die nächsten sieben Jahre festgesetzt wird. Dazu haben Betroffene genau einen Monat Zeit.

Danach ist Warten angesagt. Der "Finanztip"-Experte geht davon aus, dass viele Verbraucher sich zunächst auf eine Zurückweisung ihres Einspruchs einstellen müssen. "Die Finanzämter haben wegen der Grundsteuererklärung personell deutlich aufgestockt, doch die große Zahl potenzieller Einsprüche dürfte die Beamten an ihre Grenzen bringen", sagt Leine.

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