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Entlastungen: Energiepreisbremse gilt nun auch für Wärmepumpen


Regierung beschließt
Energiepreisbremse gilt nun auch für Wärmepumpen

Von afp
Aktualisiert am 05.04.2023Lesedauer: 1 Min.
imago images 0241642988Vergrößern des BildesEine Wärmepumpe steht im Garten eines Einfamilienhauses (Archivfoto): Auch beim Heizstrom seien die Preise stark angestiegen, so das Wirtschaftsministerium. (Quelle: IMAGO/David Inderlied/Kirchner-Media)
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28 statt 40 Cent pro Kilowattstunde: Auch Besitzer von Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen sollen fortan entlastet werden.

Die Regierung hat Anpassungen bei den geltenden Energiepreisbremsen vorgenommen, sodass nun auch Besitzer von Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen davon profitieren können. Wie das Wirtschaftsministerium am Mittwoch mitteilte, führte die geltende Strompreisbremse von 40 Cent pro Kilowattstunde zu einer "sozialen Ungerechtigkeit" bei allen, die elektrisch betriebene Heizungen nutzen. Zwar könne Heizstrom billiger bezogen werden als Haushaltsstrom, doch auch hier seien die Preise stark gestiegen.

Daher beschloss das Kabinett am Mittwoch unter anderem, dass für Netzentnahmestellen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, der Referenzpreis sowohl für Heizstrom als auch für Nachtstromtarife von 40 auf 28 Cent pro Kilowattstunde gesenkt wird.

Die Regierung beschloss außerdem einen Korrekturmechanismus für Unternehmen, die wegen der Corona-Zeit 2021 mindestens 50 Prozent weniger Energie verbraucht haben. Denn in solchen Fällen könne es zu Härtefällen kommen, wenn Firmen durch einen niedrigen Verbrauch auch ein reduziertes Entlastungskontingent bei den Preisbremsen hätten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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