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Rabatte für Jogger erlaubt? BGH entscheidet über Versicherungstarife


BGH-Urteil zu Versicherungstarif
Rabatte für Jogger? Diese Klausel ist unwirksam

Von t-online, llb

Aktualisiert am 13.06.2024Lesedauer: 2 Min.
Gruppe von JoggernVergrößern des BildesEine Gruppe von Joggern: Versicherte mit Telematiktarifen geben dem Versicherer Einblick in ihr Verhalten und erhalten je nach Risikoeinschätzung Rabatte auf die Versicherungsprämie. (Quelle: Liudmila Chernetska)

Das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland kritisiert Versicherungsrabatte für gesundheitsbewusstes Verhalten. Darf der Kundenstatus die Höhe der Versicherungsprämie bestimmen?

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat ein Rabattsystem teilweise beanstandet, mit dem ein Versicherer einen gesunden Lebensstil seiner Kunden belohnt. In dem am Mittwoch verkündeten Urteil ging es nicht um die generelle Unzulässigkeit eines Belohnungssystems.

Beanstandet wurde vielmehr, dass Versicherte nicht genau in Erfahrung bringen können, welches konkrete gesundheitsbewusste Verhalten zu welchen tatsächlichen Vergünstigungen führe. Die Klausel sei daher intransparent und unwirksam (AZ: IV ZR 437/23).

Um welchen Tarif geht es?

Im konkreten Fall hatte der Bund der Versicherten (BdV) gegen einen Tarif der Generali-Tochter Dialog Lebensversicherungen geklagt, der die Mitgliedschaft in dem Gesundheitsprogramm der Generali voraussetzt. Versicherte sammeln dort Punkte, wenn sie zum Beispiel Sport machen oder zum Arzt gehen.

Die Daten werden ähnlich wie bei Telematiktarifen über eine App erfasst. Als Belohnung für ein gesundheitsbewusstes Leben winken Gutscheine und Vergünstigungen bei Partnerunternehmen. Je nach Punktzahl erhalten Versicherte zudem den Status "Bronze", "Silber", "Gold" oder "Platin" – der wiederum Auswirkungen auf die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämie hat.

Was ist ein Telematiktarif?

Als Telematiktarife werden Tarife bezeichnet, bei denen das Verhalten eines Versicherten beispielsweise mittels einer Telematik-Box oder über eine App erfasst wird. Bei Autofahrern werden Daten wie Geschwindigkeit und Bremsverhalten aufgezeichnet und an den Versicherer übermittelt. Anhand dieser Daten wird ein Telematik-Score berechnet, der dann Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie hat. Typische Telematiktarife gibt es vor allem bei Autoversicherungen, die den Fahrstil auswerten. Die Versicherer werten die Daten ihrer Kunden aus und belohnen risikoarmes Verhalten mit Rabatten und Prämien.

Verbraucher werden unangemessen benachteiligt

Der BGH beanstandete die Problematik, dass die Kunden nicht nachvollziehen können, nach welchen Kriterien der Tarif rabattiert wird. Außerdem beanstandete der BGH, dass eine unterlassene oder auch nur verspätete Mitteilung des Punktestatus des Versicherten zum Verlust des Prämienrabatts führe.

Die Klausel lasse offen, wer das Versäumnis zu vertreten habe, so der für Versicherungsrecht zuständige BGH-Senat. Auch wenn der Versicherer selbst dafür verantwortlich sei, entfalle der Anspruch auf den Beitragsnachlass. Auch aus diesem Grund sei die Klausel unwirksam, weil sie den Versicherten unangemessen benachteilige.

Versicherer wollen persönliche Daten

Mit der Klage möchte der BdV auch Verbraucherinnen und Verbraucher sensibilisieren. "Es ist problematisch, persönlichste Daten an Versicherer zu übermitteln, wenn man nicht einmal konkret weiß, was mit den Daten geschieht und was man davon überhaupt hat", sagt der Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV), Stephen Rehmke.

Auch in der privaten Krankenversicherung gebe es etwa Überlegungen zu verhaltensbasierten Tarifen. "Käme es dazu, würden die Fitten und Gesunden belohnt, die Anfälligen und Kranken hätten das Nachsehen. Wir hielten das für eine fatale Entwicklung für den Solidaritätsgedanken bei Versicherungen, der davon getragen wird, dass die Starken die Schwachen unterstützen".

Urteil der Landesgerichte bestätigt

Mit dem Urteil hatte die Klage des Bundes der Versicherten Erfolg. Bereits das Landgericht und das Oberlandesgericht München hatten die beiden Klauseln für unwirksam erklärt. Der BGH bestätigte jetzt diese Entscheidungen.

Immer mehr Versicherungen bieten sogenannte Telematiktarife an, bei denen ein bestimmtes Verhalten des Versicherten zu niedrigeren Prämien führt. Auch Kfz-Versicherungen bieten Rabattsysteme für vorsichtiges Fahren an. Der Bundesgerichtshof hat sich am Mittwoch erstmals mit solchen Tarifen befasst.

Verwendete Quellen
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