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Renteneintrittsalter: Rente mit 63? 6 Fragen und Antworten


Renteneintrittsalter: 6 Fragen, 6 Antworten

hm (CF)

Aktualisiert am 29.08.2016Lesedauer: 3 Min.
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Nach dem Renteneintritt folgt der friedliche Lebensabend: Darauf arbeiten viele hin.Vergrößern des Bildes
Nach dem Renteneintritt folgt der friedliche Lebensabend: Darauf arbeiten viele hin. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Beim Thema Renteneintrittsalter herrscht nicht selten Unklarheit. Müssen Arbeitnehmer wirklich arbeiten bis sie 67 sind? Gibt es für Frauen Besonderheiten beim Renteneintrittsalter? Und wie sieht es in anderen europäischen Ländern aus – gehen die Griechen wirklich so früh in Rente, wie vielfach behauptet wird? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie hier.

1. Wann ist das Renteneintrittsalter erreicht?

In Deutschland wird das Renteneintrittsalter an die sogenannte Regelaltersgrenze geknüpft. Erreicht ein Arbeitnehmer diese Altersgrenze, scheidet er im Normalfall aus dem Erwerbsleben aus und erhält fortan Rentenzahlungen. Allerdings gibt es zahlreiche Sonderregelungen, die auch einen früheren oder späteren Renteneintritt ermöglichen. Eine pauschale Aussage über ein frühestes Rentenalter lässt sich also nicht machen.

Das Renteneintrittsalter und die Regelaltersgrenze sind nicht gleichzusetzen: Unter Renteneintrittsalter wird das Alter verstanden, in dem jemand tatsächlich in Rente geht, die Regelaltersgrenze gibt den Zeitpunkt an, ab dem Anspruch auf die Auszahlung der Rente besteht.

2. Wo liegt die Regelaltersgrenze?

Wann die Regelaltersgrenze erreicht wird, ist abhängig vom Geburtsjahr des Beitragszahlers. Vor 1947 Geborene haben die Regelaltersgrenze mit ihrem 65. Geburtstag erreicht. Für ab 1964 Geborene gilt eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Für die Geburtenjahrgänge dazwischen erhöht sich die Regelaltersgrenze in Monats- beziehungsweise ab dem Jahrgang 1959 in Zweimonats-Intervallen. So erreichen beispielsweise 1956 Geborene die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und zehn Monaten.

Sie müssen Ihre Regelaltersgrenze nicht selbst berechnen: Tabellen und Rechner, die die Regelaltersgrenzen nach Geburtsjahrgängen aufschlüsseln, finden Sie im Internet.

3. Durchschnittliches Renteneintrittsalter in Deutschland

Nach Informationen der Deutschen Rentenversicherung gehen die Deutschen im Schnitt mit 62,6 Jahren in Rente. Dieser Wert mag vielen überraschend niedrig erscheinen. Das liegt daran, dass der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung bei seiner Berechnung auch die Erwerbsminderungsrente mit einbezieht. In die Altersrente verabschieden sich laut "Tagesspiegel" Männer hierzulande mit 64 Jahren und Frauen mit 65,8 Jahren.

4. Wie ist das Renteneintrittsalter im Europa-Vergleich?

Angesichts der Griechenlandkrise wurde immer wieder diskutiert, dass das angeblich niedrige Renteneintrittsalter der Griechen Schuld an der prekären finanziellen Situation in dem südeuropäischen Land sei. Bei einem Vergleich des durchschnittlichen Renteneintrittsalters in Europa wird allerdings deutlich, dass die Griechen nicht erheblich früher in Rente gehen als die Arbeitnehmer in anderen EU-Staaten.

Das durchschnittliche reale Renteneintrittsalter in Griechenland liegt bei 61,4 Jahren. Deutlich früher begeben sich die Franzosen mit 59,3 Jahren in den Ruhestand. Auch in Italien und Österreich wird nicht so lange gearbeitet wie in Griechenland: Der Durchschnitt steigt hier bereits kurz vor dem 61. Geburtstag aus dem Arbeitsleben aus. Am längsten arbeiten die Iren, sie bleiben bis zum Alter von 64,1 Jahren im Job.

5. Wann gibt es die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren?

Seit Juli 2014 können Arbeitnehmer ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen – sofern sie 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Allerdings gilt dies nur für Personen, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind. Für Arbeitnehmer, die nach diesem Datum geboren wurden, wird die Altersgrenze für den vorzeitigen Renteneintritt schrittweise angehoben – mit jedem Jahrgang steigt sie um zwei Monate. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann dementsprechend erst mit 65 Jahren frühzeitig aus dem Arbeitsleben gehen.

Die sogenannte "Rente mit 63" ist an einige Bedingungen geknüpft. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie diese erfüllen, nutzen Sie die Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung. Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dennoch vorzeitig in den Ruhestand gehen wollen, müssen dann Abschläge bei der Rente hinnehmen.

6. Renteneintrittsalter für Frauen: Gibt es Besonderheiten?

Frauen, die vor 1952 geboren sind, können unter bestimmten Voraussetzungen bereits mit 60 Jahren in Rente gehen. Laut der Deutschen Rentenversicherung muss allerdings jeder, der diese Möglichkeit nutzt, mit einem Abschlag auf die monatliche Rentenzahlung leben.

Zu den Bedingungen für die vorzeitige Altersrente für Frauen zählt eine Versicherungszeit von mindestens 15 Jahren. Außerdem müssen Sie nach Ihrem 40. Lebensjahr mindestens zehn Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben.

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