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Darf ich streiken, wenn ich nicht in der Gewerkschaft bin?


Arbeitnehmervertretung
Nicht in der Gewerkschaft – darf ich trotzdem streiken?


Aktualisiert am 27.03.2023Lesedauer: 5 Min.
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Warnstreik von Beschäftigten (Archivbild): Gewerkschaften setzen sich unter anderem für höhere Löhne ein.Vergrößern des Bildes
Warnstreik von Beschäftigten (Archivbild): Gewerkschaften setzen sich unter anderem für höhere Löhne ein. (Quelle: Carsten Thesing/imago-images-bilder)

Höhere Löhne, mehr Mitbestimmung, bessere Arbeitsbedingungen: Wer sich all das wünscht, sollte darüber nachdenken, einer Gewerkschaft beizutreten.

Verdi, IG Metall, GdL – wenn Sie diese Abkürzungen hören, ist ein Streik oft nicht weit. Zumindest aber wird verhandelt, in der Regel zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zwischen Gewerkschaften und Unternehmen.

Doch wie funktioniert das eigentlich genau? Was macht eine Gewerkschaft? Was kann ein Tarifvertrag? Und darf ich auch streiken, wenn ich nicht in einer Gewerkschaft bin? t-online klärt die wichtigsten Fragen.

Was ist eine Gewerkschaft?

Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung von und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie vertritt ihre wirtschaftlichen, sozialen, aber auch kulturellen Interessen gegenüber den Arbeitgebern und der Politik. Ihre Mitglieder werden als Gewerkschafter bezeichnet.

Zu den Aufgaben von Gewerkschaften gehört beispielsweise der Einsatz für höhere Löhne, bessere Arbeitsbedingungen und mehr Mitbestimmung. Sie sind Verhandlungspartner von Arbeitgeberverbänden und schließen mit ihnen Tarifverträge ab. Dafür nutzen sie notfalls den sogenannten Arbeitskampf (siehe unten).

Gewerkschaften müssen aber auch darauf achten, dass sich die Unternehmen gut entwickeln. Schließlich liegt das wiederum im Interesse ihrer Mitglieder. Deshalb pochen Gewerkschaften zum Beispiel auf wichtige Investitionen innerhalb von Firmen. Und selbst wenn der Wirtschaftssektor, in dem eine Gewerkschaft agiert, nicht mehr wettbewerbsfähig ist, kämpft sie häufig dafür, dass er erhalten bleibt.

Anforderungen an eine Gewerkschaft

Rechtliche Grundlage für Gewerkschaften ist Artikel 9, Abs. 3 des Grundgesetzes, nach dem alle Beschäftigten das Recht haben, Vereinigungen zu bilden, um ihre Interessen in der Arbeitswelt zu wahren ("Koalitionsfreiheit").

Eine Gewerkschaft ist demnach nur dann eine Gewerkschaft, wenn

  • sich die Beschäftigten freiwillig zusammenschließen,
  • es ihr satzungsmäßiger Zweck ist, Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu fördern und zu wahren,
  • sie finanziell, personell und organisatorisch unabhängig von Dritten ist, also vom Arbeitgeber, aber auch von Staat, Parteien und Kirche,
  • sie demokratisch organisiert ist, also durch Wahlen und Mitbestimmung ihrer Mitglieder legitimiert und
  • willens und fähig ist, Tarifverträge abzuschließen. Dafür muss sie zum Beispiel ausreichend viele Mitglieder haben.

Wie funktioniert eine Gewerkschaft?

Um höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen zu erreichen, verhandeln Gewerkschaften zunächst mit den Arbeitgebern. Scheitern die Verhandlungen, bleiben den Tarifparteien noch die Mittel des Arbeitskampfes.

Bei den Gewerkschaften versteht man darunter in erster Linie den Streik. Dieser ist umso kraftvoller, je mehr Mitglieder sich daran beteiligen. Anders als beim Warnstreik müssen die Mitglieder darüber in einer Urabstimmung entscheiden.

Die Gewerkschaft unterstützt die Streikenden bis zum Ende des Arbeitskampfs mit zwei Dritteln ihres Bruttolohns, der den Arbeitnehmern durch die Niederlegung der Arbeit entgeht. Außerdem bietet sie ihnen Rechtsschutz. Auch das letztendliche Verhandlungsergebnis müssen die Gewerkschafter in einer erneuten Urabstimmung bestätigen. So ein Ergebnis kann zum Beispiel ein Tarifvertrag sein (mehr dazu unten).

Die bestreikten Arbeitgeber wiederum dürfen die Gewerkschaftsmitglieder aussperren. Das heißt, sie lassen sie zum Beispiel nicht an die Produktionsanlagen und bezahlen sie während des Streiks auch nicht.

Gewerkschaften arbeiten üblicherweise mit den Betriebsräten der Unternehmen zusammen. Viele Betriebsräte sind deshalb ebenfalls Gewerkschaftsmitglieder. Wo es keine Betriebsräte gibt, kann eine Gewerkschaft die Beschäftigten dabei unterstützen, einen solchen Rat zu gründen.

Was gibt es für Gewerkschaften?

In Deutschland gibt es je nach Branche und Wirtschaftsbereich viele verschiedene Gewerkschaften. Die größte Dachorganisation von Mitgliedsgewerkschaften ist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Zu ihm gehören:

  • IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
  • IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
  • Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
  • IG Metall
  • Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
  • Gewerkschaft der Polizei (GdP)
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi)

Darüber hinaus gibt es weitere Dachverbände, etwa den Deutschen Beamtenbund (DBB), in dem zum Beispiel die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) organisiert ist, den Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB) sowie kleinere Gewerkschaften in der Gesundheit (Marburger Bund) oder im Luftverkehr (Vereinigung Cockpit, Unabhängige Flugbegleiter Organisation).

Gut zu wissen: Die erste Gewerkschaft Deutschlands war der Buchdruckerverband, der sich 1848 gründete.

Was ist ein Tarifvertrag?

Mit einem Tarifvertrag binden sich Arbeitgeber an feste Bedingungen, wenn es um wöchentliche Arbeitszeit, Lohnerhöhungen, Sonderzahlungen oder Urlaubstage geht. Nach Erhebungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit nimmt die Tarifbindung in Deutschland allerdings immer weiter ab.

Arbeiteten 2013 noch 58 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben, waren es 2021 nur noch 43 Prozent. Die Tarifbindung ist dabei im Westen deutlich höher als im Osten. Rund 45 Prozent der westdeutschen und 34 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten waren in einem Betrieb angestellt, in dem ein Branchentarifvertrag galt.

Das WSI-Tarifarchiv der gewerkschaftlichen Böckler-Stiftung hat analysiert, dass Betriebe mit Tarifvertrag deutlich bessere Arbeitsbedingungen bieten als vergleichbare Betriebe ohne Tarifbindung. So arbeiten Vollzeitbeschäftigte in tariflosen Betrieben im Schnitt wöchentlich 54 Minuten länger und verdienen 11 Prozent weniger.

Darf man streiken, wenn man nicht in der Gewerkschaft ist?

Ja. Ihr Recht auf Streik ist nicht davon abhängig, ob Sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind. Allerdings genießen Sie dann nicht den Vorteil, dass Sie zwei Drittel Ihres Bruttolohns von der Gewerkschaft gezahlt bekommen.

Ein Streik nach dem Streikrecht ist zudem nur dann gesetzlich erlaubt, wenn die Gewerkschaft zu einem rechtmäßigen Streik aufgerufen hat. Fordert eine andere Gruppe, zum Beispiel der Betriebsrat, zum Streik auf, müssen Sie mit einer Abmahnung oder sogar Kündigung rechnen, wenn Sie dem nachkommen. Unter Umständen schulden Sie dem Betrieb sogar Schadenersatz.

Wie werde ich Mitglied in einer Gewerkschaft?

Wenn Sie Mitglied in einer Gewerkschaft werden wollen, müssen Sie in der Regel einen Antrag bei der betreffenden Arbeitnehmervereinigung stellen. Das geht bei vielen Gewerkschaften inzwischen online.

Außerdem wird ein regelmäßiger Mitgliedsbeitrag fällig. Dieser finanziert unter anderem die Dienstleistungen, die die Gewerkschaft erbringt, und das Verwaltungspersonal.

Wie hoch der Mitgliedsbeitrag ausfällt, können Sie der Satzung der Gewerkschaft entnehmen. Die Höhe hängt meist davon ab, wie hoch Ihr Bruttoverdienst ausfällt. Wer mehr verdient, zahlt oft auch mehr.

Im Prinzip kann jeder Beschäftigte Gewerkschaftsmitglied werden, ob Mini- oder Midijobber, Teilzeit- oder Vollzeitberufstätiger. Sogar Solo-Selbstständige können teilweise Mitglied werden. Viele Gewerkschaften haben zudem inaktive Mitglieder, etwa Rentnerinnen und Rentner. Außerdem können auch Arbeitslose Mitglied von Gewerkschaften sein.

Einzige Bedingung für eine Gewerkschaftsmitgliedschaft: Es muss eine Verbindung zwischen Beruf und Gewerkschaft bestehen. Das heißt: Wer in der Metall- und Elektroindustrie beschäftigt ist, könnte etwa in der IG Metall Mitglied werden – aber nicht in der Gewerkschaft der Polizei.

Dürfen Arbeitgeber nach der Mitgliedschaft fragen?

Ja – aber nur, wenn er sein Interesse sachlich begründen kann. Dieses liegt grundsätzlich nicht vor, wenn der Arbeitgeber gar nicht tarifgebunden ist.

Doch selbst wenn ein Verbands- oder Haustarifvertrag gilt, dürfen Arbeitgeber die Frage nicht unbedingt stellen. Das ist dann der Fall, wenn er mit allen Arbeitnehmern – egal ob Gewerkschaftsmitglied oder nicht – im Arbeitsvertrag vereinbart hat, dass sie vom Tarifvertrag profitieren.

Ein Fragerecht kann hingegen bestehen, wenn der Arbeitgeber Tarifverträge mit verschiedenen Gewerkschaften ausgehandelt hat. Denn nur per Nachfrage kann er dann herausfinden, welchem Arbeitnehmer welcher Tarif zusteht – mit entsprechenden Folgen für Lohn, Zuschläge und Urlaubstage.

Vor Abschluss eines Arbeitsvertrags, also zum Beispiel beim Vorstellungsgespräch, darf der potenzielle Arbeitgeber grundsätzlich nicht nach einer Gewerkschaftszugehörigkeit fragen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Deutscher Gewerkschaftsbund: "Was ist eine Gewerkschaft?"
  • IG Metall: "Was ist eine Gewerkschaft?"
  • Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
  • WSI-Tarifarchiv
  • deurag.de: "Streikrecht: Wer darf streiken? Streiken ohne Gewerkschaft?"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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