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Studienförderung: Aufstiegsstipendium erhöht sich auf 933 Euro


Studienförderung
Aufstiegsstipendium erhöht sich auf 933 Euro

Von dpa
30.08.2019Lesedauer: 1 Min.
Wer als Berufserfahrener mit dem sogenannten Aufstiegsstipendium gefördert wird, bekommt ab September mehr Geld.Vergrößern des BildesWer als Berufserfahrener mit dem sogenannten Aufstiegsstipendium gefördert wird, bekommt ab September mehr Geld. (Quelle: Christin Klose./dpa)
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Bonn (dpa/tmn) - Wer als Berufserfahrener in den Genuss eines sogenannten Aufstiegsstipendiums kommt, kann sich freuen: Ab September wird dieses Stipendium des Bildungsministeriums für Berufserfahrene deutlich erhöht. Und es wird wesentlich länger ein Zuschuss zur Kinderbetreuung gezahlt.

Die monatliche Förderung für ein Vollzeitstudium erhöht sich von 815 Euro auf 933 Euro (Stipendium 853 Euro plus Büchergeld 80 Euro). Zusätzlich lässt sich bei einem Vollzeitstudium für eigene Kinder ein Betreuungszuschuss beantragen. Dieser steigt von 130 Euro auf nun 150 Euro je Kind, darüber hinaus wird die Altersgrenze von 10 Jahren auf 14 Jahre angehoben.

Das Stipendium fördert auch berufsbegleitend Studierende. Für sie steigt die Förderung einkommensunabhängig von 2400 auf 2700 Euro im Kalenderjahr.

Neues Auswahlverfahren ab 24. September

Das Stipendium soll Fachkräften mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung ermöglichen, ein Studium an einer Hochschule zu beginnen. Startschuss für das neue Auswahlverfahren ist am 24. September. Die Online-Bewerbung ist bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) möglich.

"Wer überzeugend rüberbringen kann, warum er für seine beruflichen Ziele ein Studium benötigt, hat gute Chancen", sagt SBB-Sprecher Andreas von Nahl. Es muss um einen echten Aufstieg und die Möglichkeit gehen, künftig neue Aufgaben im Job zu übernehmen.

"Ein Beispiel dafür wäre, wenn eine Bewerberin bei ihrem Arbeitgeber keine Projektleitung übernehmen könne, weil ihr das als Fachwirtin meist verwehrt wird", erklärt von Nahl. Hätte sie einen Studienabschluss, käme sie dafür in Frage. Wolle ein Bewerber jedoch nur mal in ein bestimmtes Fachgebiet reinschnuppern, habe er kaum Chancen auf die Förderung.

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