Wirtschaft Karlsruhe: Einheitswerte für Grundsteuer verfassungswidrig
Von dpa-afx
10.04.2018Lesedauer: 1 Min.
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Vorschriften für die Einheitsbewertung zur Berechnung der Grundsteuer in Westdeutschland sind verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Die Regelungen verstoßen gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.
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