FĂ€llt die Abgeltungssteuer bei der Riester-Rente an?
Die Abgeltungssteuer wurde im Jahr 2009 eingefĂŒhrt und findet in Bezug auf KapitalertrĂ€ge Anwendung. Viele Menschen fragen sich, ob die Riesterrente von einer solchen Steuer ebenfalls betroffen ist. Die Antwort ist relativ einfach und schnell erklĂ€rt.
Keine Abgeltungssteuer beim privaten Sparplan
Um die Frage gleich vorab zu klĂ€ren: Bei der Riester-Rente fĂ€llt keine Abgeltungssteuer an. Der Grund hierfĂŒr ist, dass es sich bei dem privaten Vorsorgeplan, also nicht um EinkĂŒnfte aus Kapitalvermögen handelt. Der Gesetzgeber unterscheidet hier eindeutig und sortiert die Riester-Rente in die Kategorie âsonstige EinkĂŒnfteâ.
Die Konsequenz hieraus ist, dass Sie die BezĂŒge aus dem Vorsorgeplan erst dann versteuern mĂŒssen, wenn auch der Rentenbezug einsetzt. Der Fachmann spricht in diesem Zusammenhang von einer nachgelagerten Besteuerung. In fast allen FĂ€llen besitzen Sie im Alter allerdings einen geringeren Steuersatz, sodass hieraus ein Vorteil fĂŒr Sie entsteht.
WofĂŒr genau gibt es die Abgeltungssteuer?
Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um einen einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent. Ziel des Staates ist vor allem die vielen Schlupflöcher zu schlieĂen. AuĂerdem wird hierdurch eine faire und transparente Regelung fĂŒr Personen jeder Gesellschaftsschicht geschaffen. Ob eine solche Regelung in der Praxis wirklich zur sozialen Marktwirtschaft passt, können Sie selbst beurteilen. Durch die simple Gestaltung ist es allerdings jedem Menschen möglich, eine eigene Kalkulation vorzunehmen.