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Desinfizieren, schneiden: Was für den Friseurbesuch in der Corona-Krise gilt


Desinfizieren, schneiden, föhnen
Was für den Friseurbesuch in der Corona-Krise gilt

Von dpa
Aktualisiert am 27.04.2020Lesedauer: 3 Min.
In den kommenden Tagen dürfen Friseursalons wieder öffnen.Vergrößern des BildesIn den kommenden Tagen dürfen Friseursalons wieder öffnen. Kunden müssen dann allerdings einen Mundschutz tragen. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa./dpa)
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Berlin (dpa) - Ab dem 4. Mai dürfen Friseursalons nach mehrwöchiger Zwangspause in der Corona-Krise wieder öffnen. Damit sich möglichst niemand mit dem Virus dort ansteckt, gelten aber einigeVorgaben.

Einen Kaffee trinken und nebenher eine Zeitschrift lesen, während man die Haare trocknen lässt? Das gehört erst einmal der Vergangenheit an. Der Friseurbesuch wird nicht mehr so sein wie gewohnt.

Muss ich einen Mundschutz im Friseursalon tragen?

Ja. Beim Bedienen müssen sowohl Friseure als auch Kunden einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Man kann einen eigenen mitbringen, die Salons werden aber wohl auch einen bereitstellen. Probleme beim Schneiden soll es da nicht geben, sagt Jörg Müller, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks. Gegebenenfalls nimmt man die Schlaufen kurzzeitig vom Ohr. Damit der Mundschutz dann nicht abfällt, könnte ihn der Kunde in dieser Zeit festhalten.

Wie wirken sich die neuen Vorgaben auf die Preise aus?

Kunden müssen bei einem Friseurbesuch in Zukunft wohl mehr bezahlen. Der Grund dafür ist zum einen der zeitliche Mehraufwand durch den neuen Schutzstandard. Zum anderen müssen Friseursalons mehr Geld für Schutzausrüstung wie etwa Einmalhandschuhe, Masken und Desinfektionsmittel ausgeben. All das führt nach Angaben des Zentralverbands zu einem moderaten Anstieg der Preise.

Wie teurer ein Haarschnitt künftig wird, lässt sich allerdings nicht genau beziffern - das legt jeder Salon selber fest. Der Verband Deutscher Friseurunternehmen rechnet mit einem durchschnittlichen Preisanstieg von ein bis zwei Euro.

Werden weiterhin alle Dienstleistungen angeboten?

Nein. Kunden werden sich auf einige Abstriche einstellen müssen. "Gesichtsnahe Dienstleistungen wie Augenbrauen- und Wimpernfärben, Rasieren und Bartpflege dürfen derzeit nicht ausgeführt werden", heißt es dazu in dem Schutzstandard. Das trifft etwa die auf Bärte spezialisierten Barber besonders. Sie können in Zukunft nur Herrenhaarschnitte anbieten.

Männer werden zudem um einen Nasshaarschnitt nicht umhinkommen. Haare waschen wird mit dem Standard nämlich für alle Kunden Pflicht. So sollen mögliche Viren in den Haaren abgetötet werden. Dazu reicht es auch nicht, sich vor dem Friseurbesuch die Haare selbst zu waschen. Auf dem Weg zum Salon könnte man nämlich erneut mit dem Virus in Kontakt kommen.

Ein Glas Wasser oder eine Tasse Kaffee wird es außerdem vorübergehend beim Friseur nicht geben. Eine Zeitschrift beim Haare schneiden oder Föhnen zu lesen, ist ebenfalls verboten. Beides soll das Infektionsrisiko in den Salons verringern.

Kann man jetzt nur noch mit einem Termin zum Friseur?

Theoretisch sind sogenannte Walk-in-Friseure, also solche ohne Terminvergabe, weiterhin erlaubt. Der Zentralverband empfiehlt dennoch, Termine auszumachen. Wegen der erwartbar hohen Nachfrage nach der Wiedereröffnung dürfte es schwer werden, ohne Ankündigung einen Haarschnitt zu bekommen. Der Schutzstandard verbietet zudem Wartebereiche in den Salons. Im Zweifel müssten Kunden also vor dem Salon auf einen freien Platz warten.

Was ist, wenn ein Kunde oder Mitarbeiter positiv auf das Coronavirus getestet wird?

Dazu sollen alle Kunden ihre Kontaktdaten im Friseursalon hinterlassen. Dazu zählt nicht nur die Adresse, sondern etwa auch die Handynummer oder E-Mail-Adresse. So sollen Infektionsketten nachvollzogen und unterbrochen werden können. Will man seine Daten nicht bereitstellen, gibt es übrigens auch keine Bedienung. "Kunden können nur bedient werden, wenn sie mit der Dokumentation einverstanden sind", steht in dem Arbeitsschutzstandard.

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