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Renten-Tipp: Bis 31. März – So erhöhen Sie Ihre Rente mit freiwilligen Zahlungen


Bis 31. März möglich
So erhöhen Sie Ihre Rente mit freiwilligen Zahlungen

Von dpa-tmn, mak

Aktualisiert am 17.03.2021Lesedauer: 1 Min.
Freiwillige Beiträge an die Rentenversicherung können die spätere Rente erhöhen. Wer dies noch für das Jahr 2020 nutzen möchte, hat bis zum 31. März Zeit dafür.Vergrößern des BildesFreiwillige Beiträge an die Rentenversicherung können die spätere Rente erhöhen. Wer dies noch für das Jahr 2020 nutzen möchte, hat bis zum 31. März Zeit dafür. (Quelle: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa-tmn)
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Wenn Sie Ihre künftige Rente erhöhen möchten, können Sie freiwillig Beiträge zahlen. Doch damit sollten Sie sich beeilen: Ende März endet die Frist.

Wer noch rückwirkend für das Jahr 2020 freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten möchte, sollte dies bald tun. Denn die Frist hierfür läuft am 31. März ab, erklärt die Deutsche Rentenversicherung.

Durch die Zahlung können Sie Mindestversicherungszeiten für einen Rentenanspruch erfüllen und bereits bestehende Rentenanwartschaften aufrechterhalten. Zusätzlich erhöhen die Beiträge Ihre spätere Rente.

Insbesondere Versicherte, die ihren Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch freiwillige Beiträge sichern oder Lücken im Versicherungsverlauf schließen wollen, sollten die Frist nicht versäumen.

Tipp: Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung am kostenlosen Servicetelefon unter 0800/1000 - 4800.

Das sollten Sie bei freiwilligen Rentenbeiträgen beachten

Bei einer nachträglichen Zahlung für das Jahr 2020 können Sie die monatliche Beitragshöhe beliebig zwischen dem Mindestbeitrag von 83,70 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.283,40 Euro wählen. Es besteht kein Unterschied zwischen alten und neuen Bundesländern.

Zahlen Sie freiwillige Beiträge per Überweisung, müssen Sie neben der Versicherungsnummer den Zeitraum angeben, für den die Beiträge gelten sollen.

Freiwillige Beiträge können alle in Deutschland lebenden Personen zahlen, die nicht versicherungspflichtig und mindestens 16 Jahre alt sind. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen. Wer eine vorgezogene Altersvollrente bezieht, kann bis zum Erreichen des regulären Rentenalters ebenfalls freiwillige Beiträge zahlen und damit die Rente weiter erhöhen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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