Anzeige
Ferienzeit Wohnung nicht ohne Erlaubnis an Touristen vermieten
Von dpa
04.08.2021Lesedauer: 1 Min.
Kopiert
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Grundsätzlich gilt: Wer seine Wohnung untervermieten will, muss den Vermieter um Erlaubnis bitten. Das gilt auch für die vorübergehende Untervermietung an Touristen, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Hessen. Fragen Mieterinnen und Mieter nicht, riskieren sie die fristlose Kündigung.
So entschied etwa das Landgericht Berlin, dass eine Kündigung gerechtfertigt ist, wenn ein Zimmer der Wohnung trotz vorheriger Abmahnung an Reisende vermietet wird (Az.: 63 S 309/19).
Eine Ausnahme gib es aber: Die Erlaubnis zur Untervermietung wurde bereits im Mietvertrag ausdrücklich gegeben.
ShoppingAnzeigen
Fragiler Kurs
Rettungsversuche gescheitert
Sortiment, Investitionen und Öffnungszeiten
Umstrittener Werbespot
"Wachsende Unsicherheit"
Auch wegen geringem Umsatz
Alle Aktien der Indizes
Anlage-Trends
ETFs
Indizes Europa
Indizes USA & Asien
Top Aktien