Sparer sollten ihre FreistellungsauftrĂ€ge prĂŒfen
Frankfurt (dpa/tmn) - Zwischen Weihnachtsgans und SilvestermenĂŒ noch nichts vor? FĂŒr Sparer kann es sich lohnen, dann einen Blick auf ihre Finanzen zu werfen. Dazu gehört auch, den Freistellungsauftrag fĂŒr KapitalertrĂ€ge zu ĂŒberprĂŒfen, rĂ€t der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI).
Denn wer Gewinne zum Beispiel in Form von Dividenden oder beim Verkauf von Geldanlagen erzielt, muss diese grundsÀtzlich versteuern. Es gibt aber FreibetrÀge, auf die keine Kapitalertragssteuer anfÀllt.
So können sich Alleinstehende bis zu 801 Euro und zusammen veranlagte Ehepaare bis zu 1602 Euro als KapitalertrÀge pro Jahr ohne Steuerabzug auszahlen lassen. Das geht aber eben nur dann, wenn ein entsprechender Freistellungsauftrag bei der Bank hinterlegt wurde.
Freibetrag auf mehrere Institute aufteilen
Wer bei mehreren Finanzinstituten KapitalertrĂ€ge erwirtschaftet, kann den Freibetrag aufteilen. Dann muss aber bei jedem der Institute ein eigener Freistellungsauftrag eingereicht werden, erklĂ€rt der BVI. Bei vielen Banken ist es möglich, den Freibetrag im Online-Banking auszufĂŒllen. Wer unsicher ist, konsultiert besser einen Bankberater.
Laut dem BVI will die neue Bundesregierung den Freibetrag fĂŒr Alleinstehende vom Jahr 2023 an auf dann 1000 Euro anheben. FĂŒr zusammen veranlagte Ehepaare sollen ab dann Gewinne auf KapitalertrĂ€ge in Höhe von 2000 Euro pro Jahr steuerfrei sein. Die bisherigen SĂ€tze von 801 und 1602 Euro gelten seit dem Jahr 2009.