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Corona: Senken Kosten für psychologische Hilfe die Steuerlast?


Corona
Senken Kosten für psychologische Hilfe die Steuerlast?

Von dpa
03.08.2021Lesedauer: 2 Min.
In manchen Lebenssituationen kann ein Gespräch mit Psychotherapeuten oder Psychiatern helfen - die Kosten dafür sind unter Umständen absetzbar.Vergrößern des BildesIn manchen Lebenssituationen kann ein Gespräch mit Psychotherapeuten oder Psychiatern helfen - die Kosten dafür sind unter Umständen absetzbar. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn./dpa)
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Neustadt a.d. Weinstraße (dpa/tmn) - Bei manchen Menschen hat die Pandemie Spuren hinterlassen. Wer sich aufgrund einer psychischen Belastung Hilfe holt bei einem Psychologen oder einem Psychotherapeuten, kann die Behandlungskosten unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Darauf macht die Vereinigte Lohnsteuerhilfe aufmerksam und erklärt, was in welchem Fall gilt.

Betroffene sollten zunächst klären, ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt - dies kann je nach Dauer, Behandlungsverfahren und Diagnose variieren. In der Regel kommt die Krankenkasse für die Kosten auf, wenn es sich um eine diagnostizierte psychische Störung mit "Krankheitswert" handelt - etwa Angststörungen oder Depressionen.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten komplett oder zum Teil

Auch wenn die Krankenkasse die Behandlung komplett bezahlt, können Betroffene in ihrer Steuererklärung damit verbundene Ausgaben als außergewöhnliche Belastung angeben - beispielsweise Fahrtkosten.

Erhalten Betroffene hingegen einen Zuschuss der Krankenkasse und müssen einen Teil der Behandlung selber bezahlen, handelt es sich um Krankheitskosten, die sie in der Steuererklärung angeben können.

Betroffene müssen die Kosten selber tragen

Handelt es sich um eine Erkrankung, die die gesetzliche Krankenkasse weder bezahlt, noch bezuschusst - etwa ein Burnout-Syndrom, raten die Experten: Betroffene sollten vorab mit ihrem behandelnden Arzt sprechen und sich ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung des Medizinischen Diensts der Krankenversicherungen (MDK) einholen. Nur dann können sie Behandlungskosten, die die Krankenkasse nicht trägt, steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

Zumutbare Belastungsgrenze fällt unterschiedlich aus

Das Finanzamt rechnet dann jedoch eine zumutbare Eigenleistung an. Diese ist individuell sehr unterschiedlich - und abhängig von Faktoren wie der Höhe der Einkünfte, dem Familienstand, der Anzahl der Kinder.

Überschreiten die Krankheits- oder auch Pflegekosten diese zumutbare Belastungsgrenze, kann man diese im Prinzip unbegrenzt absetzen, erklärten die Experten.

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