SteuererklĂ€rung fĂŒr Rentner soll einfacher werden
Viele Steuererleichterungen gibt es 2022 zwar nicht, aber immerhin können sich RuhestĂ€ndler ĂŒber eine Verbesserung freuen: Die Finanzverwaltung will fĂŒr sie ein neues Angebot an den Start bringen.
Die Steuern zu erklĂ€ren, gilt vielen als lĂ€stig. Auch immer mehr Rentner sind inzwischen dazu verpflichtet, eine EinkommensteuererklĂ€rung abzugeben â und nicht wenige dĂŒrften den Aufwand scheuen. Doch nun ist Besserung in Sicht.
Wie die Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 2/2022) der Stiftung Warentest berichtet, bringt Elster, das kostenlose Onlineportal der Finanzverwaltung, voraussichtlich ab April 2022 das neue Angebot "Einfach Elster" an den Start. Damit sollen Rentner und PensionÀre ihre SteuererklÀrungen ab dem Steuerjahr 2020 leichter abgeben können als bisher.
"Einfach Elster" â das sind die Funktionen
"Einfach Elster" richtet sich demnach nur an Steuerzahlende, die inlĂ€ndische RenteneinkĂŒnfte oder Pensionen erhalten. ZusĂ€tzlich soll es möglich sein, EinkĂŒnfte aus Minijobs anzugeben sowie KapitaleinkĂŒnfte, die durch den Sparerpauschbetrag freigestellt waren oder fĂŒr die bereits Abgeltungssteuer einbehalten wurde.
Laut "Finanztest" werden sich Rentner mit ihrem Geburtsdatum und ihrer Steueridentifikationsnummer online unter der Adresse einfach.elster.de anmelden können. Wenige Tage spÀter sollen sie dann eine Kennnummer per Post an ihre Meldeadresse bekommen. Damit können sie sich bei "Einfach Elster" einloggen.
Fragen sollen Rentner durch die SteuererklÀrung leiten
Im Gegensatz zum klassischen Portal elster.de soll das neue Angebot fĂŒr Rentner intuitiver und ĂŒbersichtlicher in der Handhabung sein. Statt des regulĂ€ren SteuererklĂ€rungsformulars fĂŒhrt "Einfach Elster" anhand von Fragen durch die EinkommensteuererklĂ€rung â so wie es beispielsweise auch viele kostenpflichtige Steuerprogramme tun. Lesen Sie hier, welche Steuersoftware es gibt.
ZusĂ€tzliche Erleichterung soll ein Datenabruf beim Finanzamt bringen. So berĂŒcksichtigt "Einfach Elster" zum Beispiel Bescheinigungen der Krankenkasse oder Rentenversicherung automatisch, wenn diese bereits dem Finanzamt vorliegen. Rentner brauchen die Daten dann nur noch zu ĂŒberprĂŒfen, aber nicht mehr selbst einzutragen.
Damit fĂŒllt sich die SteuererklĂ€rung quasi fast von selbst aus. Rentner mĂŒssen dann lediglich noch auĂergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben ergĂ€nzen. Zu Letzteren zĂ€hlen etwa Spenden, Handwerkerkosten oder Ausgaben fĂŒr eine Haushaltshilfe. Auch einen möglichen Grad der Behinderung mĂŒssen sie selbst eintragen.