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Verbraucher: Änderungen der Adresse dem Renten Service der Post mitteilen


Verbraucher
Änderungen der Adresse dem Renten Service der Post mitteilen

Von dpa
30.05.2018Lesedauer: 1 Min.
Der Renten Service der Deutschen Post AG muss stets die aktuelle Wohnadresse haben, sonst kann die Rentenzahlung ausbleiben.Vergrößern des BildesDer Renten Service der Deutschen Post AG muss stets die aktuelle Wohnadresse haben, sonst kann die Rentenzahlung ausbleiben. (Quelle: Ralf Hirschberger./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Bei einem Umzug sollten Rentner daran denken, ihre neue Adresse auch dem Renten Service der Deutschen Post AG mitzuteilen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Umzug innerhalb Deutschlands oder ins Ausland erfolgt. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Um die Rente auszahlen zu können, benötigt der Renten Service die aktuelle Adresse des Rentners. Kann der Dienstleister die neue Anschrift nicht ermitteln und gibt es beispielsweise nach der Mitteilung einer Rentenanpassung einen Rücklauf, stoppt der Renten Service zunächst die weitere Rentenzahlung. Nur so können Überzahlungen vermieden werden.

Meldet sich der Betroffene dann mit seiner neuen Adresse beim Renten Service, wird die Rente wieder überwiesen. Wo Rentner die neue Anschrift melden können, steht im Rentenbescheid und auf den jährlichen Mitteilungen zur Rentenanpassung - dort ist die Adresse des zuständigen Renten Service vermerkt.

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