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Bonpflicht: Müssen Kunden Kassenzettel annehmen?


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Ministerium: Renten steigen um 4,57 Prozent

Müssen Kunden Kassenzettel annehmen?

Von dpa
07.01.2020Lesedauer: 1 Min.
Beim Brötchenkauf gibt es jetzt den Kassenzettel dazu - die Bonpflicht stößt vor allem bei Bäckereien auf Kritik.Vergrößern des BildesBeim Brötchenkauf gibt es jetzt den Kassenzettel dazu - die Bonpflicht stößt vor allem bei Bäckereien auf Kritik. (Quelle: Jan Woitas/zb/dpa./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Ob beim Bäcker, Metzger oder in der Imbissstube: Händler müssen seit Jahresbeginn bei jedem Kauf einen Kassenbon ausgeben. Nur auf Antrag können sich einzelne Betriebe davon befreien lassen. Derzeit sammeln Verbraucher so mit jedem Einkauf Kassenbelege. Muss das so sein?

Entgegennehmen oder gar mitnehmen muss die Bons eigentlich niemand. "Es besteht nur die Pflicht zur Ausgabe eines Belegs und die Pflicht, diesen unmittelbar zur Verfügung zu stellen", erklärt eine Sprecherin des Finanzministeriums.

"Eine Pflicht zur Annahme des Belegs durch den Kunden sowie zur Aufbewahrung besteht nicht." Verbraucher dürfen den Zettel also einfach liegen lassen.

Anders beispielsweise in Österreich: Dort müssen Kunden den Beleg nach Angaben des österreichischen Finanzministeriums bis außerhalb der Geschäftsräume mitnehmen. Vertreter der Abgabenbehörde dürfen die Einhaltung kontrollieren. Mit Bußgeldern müssen Einkaufende aber nicht rechnen, wenn sie den Beleg liegen lassen.

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