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Gebühr für Zwangskontoauszug gekippt: Erfolg für Verbraucherschützer


Verbraucherschützer erfolgreich
Keine Gebühr für Zwangskontoauszug

Von t-online, dpa-tmn
Aktualisiert am 15.10.2013Lesedauer: 1 Min.
Gebühren für einen unverlangt zugeschickten Kontoauszug müssen Bankkunden nicht zahlenVergrößern des BildesGebühren für einen unverlangt zugeschickten Kontoauszug müssen Bankkunden nicht zahlen (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Banken ist es nicht erlaubt, ihren Kunden für jede Dienstleistung Geld abzuknöpfen. So dürfen die Finanzinstitute beispielsweise keine Gebühren für Zwangskontoauszüge verlangen. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Frankfurt weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin.

Abmahnung von Verbraucherschützern erfolgreich

Die Begründung der Richter: Die Übersendung der nicht abgerufenen Kontoauszüge liege im Interesse der Bank (Az.: 2-25 O 260/10). Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) mahnte erfolgreich die Deutsche Bank ab. Diese hatte für das Erstellen eines Zwangskontoauszuges jeweils ein Entgelt in Höhe von 1,94 Euro zuzüglich der Portokosten vom Kunden gefordert.

Porto ist zulässig

Nach Ansicht des Frankfurter Gerichts ist eine Bank aber verpflichtet, in bestimmten Zeitabständen Rechnungsabschlüsse zu fertigen und dem Kunden zu übermitteln. Dieser Verpflichtung kommen die Kreditinstitute dadurch nach, dass sie dem Kunden die Möglichkeit zum kostenfreien Abholen der Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker oder per Onlineabruf bieten. Das Porto für das Übersenden eines Zwangskontoauszuges ist allerdings zulässig.

Das Geldhaus wurde dazu verdonnert, die entsprechenden Formulierungen in seinen Verträgen zu Finanzdienstleistungen nicht mehr zu verwenden. Für den Fall eines Verstoßes hat die Entscheidung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro festgelegt.

Online-Kunden werden zur Kasse gebeten

Ähnliche Gebühren verlangen laut vzbv auch zahlreiche andere Geldhäuser. Das Abholen von Kontoauszügen lässt sich auch manches Geldhaus von seinen Online-Kunden bezahlen. Experten raten deshalb, vor der Entscheidung für ein Online-Konto jede einzelne Gebühr im Preisverzeichnis des Produkts zu überprüfen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

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