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Stromanbieter sollen kundenfreundlicher werden


Energie
Neue Regeln: Stromanbieter sollen kundenfreundlicher werden

Von verivox, t-online
Aktualisiert am 04.06.2012Lesedauer: 2 Min.
Ersparnis durch Stromanbieter-Wechsel wird oft durch Ärger überlagertVergrößern des BildesErsparnis durch Stromanbieter-Wechsel wird oft durch Ärger überlagert (Quelle: dpa)
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Wer sich über die hohen Strompreise ärgert, kann bekanntlich zu einem günstigeren Stromanbieter wechseln. Doch vielen Verbrauchern ist die Lust auf einen Anbieterwechsel vergangen. Unverständliche Lieferverträge, mangelnde Transparenz bei Rechnungen sowie Fristen und Ansprechpartnern brachten vielen Verbrauchern mehr Ärger mit ihrem Strom- oder Gasversorger als Ersparnis. Nun hat der Gesetzgeber reagiert und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) nachgebessert - zugunsten der Bürger. Die Novellierung soll die Kommunikation der Versorger mit ihren Kunden verbessern und den Anbieterwechsel weiter vereinfachen. Das unabhängige Verbraucherportal Verivox hat die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

Keine Wechselmöglichkeit mehr verpassen

Hinweise zu Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen und dem nächstmöglichen Kündigungstermin müssen die Versorger ab sofort sowohl im Vertrag als auch auf jeder Rechnung angeben. Ein expliziter Hinweis auf die Möglichkeit des Anbieterwechsels muss ebenso in jedem Vertrag zu finden sein. Die Versorger müssen zudem auf die Schlichtungsstelle Energie aufmerksam machen, die den Kunden im Streitfall Hilfestellung gibt.

Verträge mit eindeutigen Formulierungen

"Einfach und verständlich" müssen die Lieferverträge der Versorger laut erneuertem EnWG sein. Besonders bei Laufzeit, Kündigungsfrist und Bonusregelung gab es in der Vergangenheit oft Missverständnisse. In Zukunft müssen diese Vertragspunkte klar und eindeutig formuliert werden – und auch ohne juristische Fachkenntnisse verständlich sein.

Vorjahresverbrauch künftig auf der Stromrechnung

Viele Verbraucher sind sich unsicher, ob der angegebene Strom- oder Gasverbrauch auf der Rechnung tatsächlich der Realität entspricht. Damit Kunden unverhältnismäßige Schwankungen schnell erkennen können, müssen ab sofort neben dem aktuellen Verbrauch auch der eigene Vorjahresverbrauch sowie der Verbrauch vergleichbarer Kunden auf der Stromrechnung grafisch dargestellt werden.

Pünktliche Rechnung und kürzere Abrechnungszeiträume

Spätestens sechs Wochen nach dem Ende des Abrechnungszeitraums muss die Rechnung im Briefkasten des Kunden liegen. Außerdem muss jeder Versorger ab sofort eine monatliche, vierteljährliche und halbjährliche Abrechnung anbieten. Bei herkömmlichen Stromzählern dürfen Stromversorger für kürzere Abrechnungszeiträume allerdings Zusatzkosten verlangen, bei intelligenten Stromzählern hingegen nicht.

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