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EuGH und BGH: Zweifelhafte Preiserhöhungen auch bei Strom


Neue Urteile
Zweifelhafte Preiserhöhungen auch bei Strom

Von afp, t-online
06.10.2013Lesedauer: 1 Min.
Urteile gegen Stromverträge: Klauseln haben Kunden benachteiligtVergrößern des BildesUrteile gegen Stromverträge: Klauseln haben Kunden benachteiligt (Quelle: imago/Jochen Tack)
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Neben bestimmten Gaskunden haben möglicherweise auch manche Stromkunden zu viel für die Energiebelieferung bezahlt. Auf die Versorger könnte demnach eine Welle von Einsprüchen und Klagen zukommen, schreibt der "Spiegel". Grund sind Urteile, die die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Monaten vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem Bundesgerichtshof (BGH) erstritten hat.

Die Richter hatten bestimmte Preisanpassungsklauseln bei Gaskunden für unzulässig erklärt. Laut "Spiegel" halten Rechtsexperten auch entsprechende Klauseln in Stromverträgen für unzulässig.

Richter rügen Preisanpassung

In dem BGH-Urteil vom Sommer geht es um unzulässige Preisanpassungsklauseln für Gaskunden mit Sonderverträgen beim Energieversorger RWE. Die Verbraucherzentrale NRW hatte bemängelt, dass in den bis 2006 geltenden Klauseln Gründe für Preisänderungen nicht genannt wurden und statt dessen nur auf gesetzliche Bestimmungen zu Kunden mit Grundversorgungsverträgen verwiesen worden war.

Der BGH hatte den Fall zunächst dem Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vorgelegt und nach dessen Maßgabe später entschieden, dass Preisänderungsklauseln in Gassonderverträgen nichtig sind, wenn sie nicht klar und verständlich "Anlass, Voraussetzung und Umfang" von Preisänderungen benennen.

Klauseln auch in Stromverträgen

Wie der "Spiegel" nun unter Berufung auf Experten wie den Berliner Wirtschaftsrechtsprofessor Kurt Markert berichtet, kamen diese Klauseln nicht nur in Gas-, sondern auch in Stromverträgen zur Anwendung - und sind nach Ansicht der Juristen ebenfalls nicht zulässig. Tausende betroffene Kunden könnten demnach entsprechende Rückforderungsansprüche stellen, berichtete das Magazin.

Der "Kölner Stadtanzeiger" meldete derweil, dass auch diejenigen Sondervertrags-Kunden Geld zurückfordern könnten, die nicht geklagt, sondern ihre Gasrechnung anstandslos bezahlt haben. Unklar seien jedoch noch die geltenden Verjährungsfristen. Als Sondervertrag wird die Belieferung bezeichnet, bei der der Kunde aus der Grundversorgung ausscheidet.

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