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Mietrechts-Tipp: Neue Wohnung nicht nur per Video besichtigen


Mietrechts-Tipp
Neue Wohnung nicht nur per Video besichtigen

Von dpa
11.05.2020Lesedauer: 1 Min.
Nur wer eine Wohnung real besichtigt, kann sich einen umfassenden Eindruck von ihr machen.Vergrößern des BildesNur wer eine Wohnung real besichtigt, kann sich einen umfassenden Eindruck von ihr machen. War lediglich eine Online-Besichtigung möglich, steht dem Mieter nach Vertragsabschluss möglicherweise ein Widerrufsrecht zu. (Quelle: Tobias Hase/dpa/Illustration./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Wohnungsbesichtigungen werden derzeit mitunter per Video angeboten. Eine solche Online-Besichtigung ersetzt aber nicht den Ortstermin, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB).

Nur die reale Besichtigung ermöglicht einen umfassenden Eindruck der Wohnung. Interessenten sollten sich daher immer selbst ein Bild von dem Angebot machen, bevor sie einen Mietvertrag unterschreiben.

Ist die Anmietung der Wohnung nur ohne tatsächliche vorherige Besichtigung möglich, sollten Mieter die Kaution nicht vor Mietbeginn bezahlen. Denn der Mieter kann nicht sicher sein, ob die online besichtigte Wohnung und der angebliche Vermieter wirklich existierten. Rechtlich darf der Vermieter die Kaution ab Beginn des Mietverhältnisses in drei Monatsraten verlangen.

Verschweigt der Vermieter dem Mieter vor Abschluss des Vertrages wesentliche Mängel der Wohnung, zum Beispiel Schimmel oder defekte Fenster, ist der Mieter unter Umständen berechtigt, den Vertrag anzufechten und Schadenersatz zu verlangen.

Konnte der Mieter die Wohnung nur online besichtigen und schließt er dann per Mail, Brief oder telefonisch einen Mietvertrag ab, steht ihm gegebenenfalls auch ein Widerrufsrecht zu, sollte die Wohnung nicht dem entsprechen, was sich der Mieter aufgrund der Online-Besichtigung vorstellen durfte.

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