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Mieter darf entscheiden, ob Fotos der Wohnung gemacht werden

Von dpa
Aktualisiert am 26.06.2020Lesedauer: 1 Min.
Vermieter, Verwalter oder Makler drÀngen oft darauf, Fotos in der Wohnung zu machen, damit sie die Bilder potenziellen Kaufinteressenten oder Nachmietern prÀsentieren können.
Vermieter, Verwalter oder Makler drÀngen oft darauf, Fotos in der Wohnung zu machen, damit sie die Bilder potenziellen Kaufinteressenten oder Nachmietern prÀsentieren können. Doch wÀhrend der Mietzeit ist der Mieter der alleinige Besitzer der Wohnung. (Quelle: Tobias Hase/dpa./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Keiner darf Fotos von der Wohnung eines Mieters gegen dessen Willen machen. Denn der Mieter allein entscheidet, was und von wem in seinem Haus oder seiner Wohnung fotografiert werden darf. Darauf macht der Deutsche Mieterbund (DMB) aufmerksam.

Zwar drÀngen Vermieter, Verwalter oder Makler oft darauf, Fotos in der Wohnung oder im Haus zu machen, damit sie die Bilder potenziellen Kaufinteressenten oder Nachmietern prÀsentieren können. Doch wÀhrend der Mietzeit ist der Mieter der alleinige Besitzer der Wohnung. Damit hat er das alleinige Entscheidungsrecht, urteilten laut DMB mehrere Gerichte, etwa das Landgericht Frankenthal (Az.: 2 S 218/09).

Mieter haben das Recht auf ihrer Seite, erklĂ€rt der DMB und verweist auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgericht (BvR 2285/03). Zudem ist ihre PrivatsphĂ€re im Grundgesetz geschĂŒtzt. Deshalb sollten Mieter sich auch nicht von Drohungen des Vermieters oder Maklers einschĂŒchtern lassen - etwa auf Schadenersatz oder KĂŒndigung.

Zumal beim Fotografieren nie ausgeschlossen werden kann, dass der Vermieter - gewollt oder ungewollt - dabei auch Teile der Lebensart der Mieter aufnehme - etwa die Einrichtung der Wohnung, den Lebensstils oder sonstige der IntimsphĂ€re zuzurechnenden Einzelheiten. Das mĂŒssen sich Mieter laut DMB aber nicht gefallen lassen. Da dies ein erheblicher Eingriff in ihre PrivatsphĂ€re wĂ€re.

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