t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesImmobilien

Arbeitslosengeld II: Hartz IV reicht nicht für Energiekosten – trotz Erhöhung


Trotz Erhöhung
Hartz IV reicht nicht für Energiekosten

Von dpa
Aktualisiert am 02.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Zählwerk eines Stromzählers: Schon lange wird eine Stromkostenlücke bei Hartz IV kritisiert.Vergrößern des BildesZählwerk eines Stromzählers: Schon lange wird eine Stromkostenlücke bei Hartz IV kritisiert. (Quelle: Friedrich Stark/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Strom, Gas, Benzin: Alles wird aktuell teurer. Auch die Energiekosten für Arbeitslose steigen entsprechend. Und obwohl das Arbeitslosengeld erhöht wurde, können einige Kosten nicht immer gedeckt werden.

Trotz höherer Hartz-IV-Regelsätze seit Jahresbeginn reicht das Geld für die Betroffenen laut dem Vergleichsportal Verivox immer weniger aus, um die stark steigenden Strompreise zu decken. Demnach muss ein Single-Hartz-IV-Haushalt jährlich derzeit 139 Euro beziehungsweise knapp 32 Prozent mehr für Energie zahlen, als der Stromkostenanteil im Regelsatz abdeckt. Seit Ende September hat sich diese Stromkostenlücke für Bezieher von Arbeitslosengeld II damit um 44 Euro erhöht, wie Verivox mitteilte.

Stromkosten von fast 50 Euro monatlich

"Im Jahr 2022 steigt der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen um drei Euro auf 449 Euro pro Monat", heißt es beim Vergleichsportal. "Davon sind rein rechnerisch 36,44 Euro für die Begleichung der Stromrechnung vorgesehen." Die Stromkosten eines Singlehaushalts mit einem Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden beliefen sich nach Verivox-Berechnungen im Bundesdurchschnitt jedoch auf monatlich 48 Euro pro Monat.

In Haushalten, in denen auch Wasser mit Strom erhitzt wird – etwa über einen Durchlauferhitzer – steigen die Kosten noch einmal deutlich.

Energiebedarf muss durch Einschränkungen finanziert werden

Ähnliche Berechnungen hatte schon vor wenigen Tagen die Vergleichsplattform Check24 veröffentlicht. Dort wird die Stromkostenlücke auf etwas niedrigere 136 Euro pro Jahr beziffert beziehungsweise auf knapp 30 Prozent.

"Seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 ist der Regelsatz schrittweise um rund 30 Prozent gestiegen", teilte Verivox weiter mit. "Die Strompreise haben sich im selben Zeitraum jedoch um durchschnittlich 85 Prozent verteuert." Solange der Stromkostenanteil im Regelsatz nicht in gleichem Maße steige, müssten Leistungsempfänger "ihren Energiebedarf durch immer größere Einschränkungen in anderen Lebensbereichen querfinanzieren".

"Die Regelsätze sind einfach zu niedrig"

Wohltätigkeitsorganisationen kritisieren die Stromkostenlücke schon lange. "Immer mehr Menschen müssen Schulden machen, um ihre Energiekosten begleichen zu können", teilte jüngst etwa die Caritas auf Basis einer Befragung unter ihren Beratungsstellen mit. "Menschen in ländlichen Regionen sind von den gestiegenen Preisen dreifach betroffen", sagte Caritas-Schuldnerberater Ralf Ritter. "Sie fahren meist alte Diesel, in den Wohnungen wird mit Öl oder Gas geheizt und die hohen Stromrechnungen kommen obendrauf."

Die Regelsätze seien einfach zu niedrig, kritisierte auch Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. "Der Paritätische fordert schon lange: Stromkosten raus aus dem Regelsatz und mit den Wohnkosten in voller Höhe übernehmen! Und auch diejenigen, die Wohngeld beziehen, dürfen nicht vergessen werden!"

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website