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Efeu am Haus: Darf der Vermieter die Bepflanzung bestimmen?


Efeu am Haus
Darf der Vermieter die Bepflanzung bestimmen?

Von dpa
18.05.2020Lesedauer: 1 Min.
Efeu und andere Rankpflanzen können das Mauerwerk beschädigen.Vergrößern des BildesEfeu und andere Rankpflanzen können das Mauerwerk beschädigen. Daher darf der Vermieter verbieten, sie anzupflanzen. (Quelle: Armin Weigel/dpa./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Mieter dürfen grundsätzlich den Balkon und die Terrasse nach ihrem Geschmack bepflanzen und gestalten. Denn dies gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Allerdings gibt es Ausnahmen: So kann der Vermieter verbieten, dass Efeu oder anderen rankenden Pflanzen an der Fassade wuchern. Solche Pflanzen können durch ihren Wuchs das Mauerwerk zerstören. Das muss der Vermieter nicht hinnehmen.

Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollten Mieter aus diesem Grund den Vermieter vorab um Zustimmung bitten. Außerdem ist wichtig, dass Mieter Blumenkästen, Töpfe und Blumenampeln so anbringen, dass diese auch bei Wind und Wetter halten. Damit sie niemanden gefährden und die Nachbarn nicht beeinträchtigen.

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