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BAföG Förderungshöchstdauer – Was ist zu beachten?


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BAföG Förderungshöchstdauer überschritten: Was nun?

af (TP)

Aktualisiert am 11.02.2014Lesedauer: 2 Min.
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Anders als bei Schülern und Auszubildenden richtet sich die BAföG Förderungshöchstdauer bei Studenten an Hochschulen nach der Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs. Schnell ist die Regelstudienzeit laut Studienordnung überschritten und die Höchstdauer der Förderung ausgeschöpft. Doch genau in der heißen Endphase des Studiums ist ein Nebenjob eine große Belastung. Informieren Sie sich hier, welche Möglichkeiten Sie haben, um doch noch Leistungen zu erhalten.

Unverschuldet die Regelstudienzeit überschritten

Nicht immer verläuft das Studium so reibungslos wie geplant. Haben Sie die BAföG Förderungshöchstdauer überschritten? Dann überprüfen Sie unbedingt, ob bei Ihnen ein gesetzlich anerkannter Grund für die Förderung über diese Frist hinaus vorliegt. Eine Krankheit, Behinderung oder Schwangerschaft sowie die Erziehung eines Kindes unter 10 Jahren können den Leistungsbezug über die BAföG Förderungshöchstdauer verlängern.

Wirken Sie in einem Gremium der Hochschule mit oder ist die Verzögerung von der Hochschule verschuldet, können Sie ebenfalls erfolgreich eine Verlängerung der Leistungsgewährung beantragen. Auch wenn Sie zum ersten Mal Ihre Abschlussprüfung nicht bestehen, müssen Sie nicht auf BAföG verzichten. Maßgeblich ist immer, dass die genannten Gründe ursächlich für die Verzögerung des Studiums sind.

BAföG Förderungshöchstdauer und ein Master- oder Diplom-Studiengang

Beim Master-Abschluss müssen Sie beachten, dass der erfolgreich absolvierte Bachelor-Studiengang oftmals schon berufsqualifizierend ist. In diesem Fall endet die Förderungshöchstdauer für diesen Studienabschnitt mit Erreichen der Regelstudienzeit, auch wenn Sie direkt im Anschluss einen Master anstreben. Sie können für das weitere Studium erneut BAföG beantragen. Benötigen Sie für den Abschluss länger als die Regelstudienzeit, können sie sich nicht auf eine nicht bestandene Abschlussprüfung berufen.

Der Grund hierfür ist, dass dieser Studiengang keine anerkannte Abschlussprüfung wie ein Staatsexamen oder ein Diplom vorsieht. Haben Sie die BAföG Förderungshöchstdauer komplett ausgenutzt und bestehen keine Gründe für eine weitere Gewährung der Leistungen, bietet die sogenannte Hilfe zum Studienabschluss eine Alternative. Diese Leistung ist nur als Bankdarlehen erhältlich. Um diese Förderung zu erhalten, müssen sie den Nachweis erbringen, dass Sie Ihr Studium innerhalb von 12 Monaten abschließen werden, und ein Motivationsschreiben verfassen.

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