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Neue Briefmarken, Google & Co.: Das ändert sich im März für Verbaucher


Neuerungen
Baukindergeld, Post, Energielabels – das ändert sich im März


Aktualisiert am 01.03.2021Lesedauer: 2 Min.
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Briefmarke mit Matrixcode: Damit können Sie auch Briefe und Postkarten nachverfolgen.Vergrößern des Bildes
Briefmarke mit Matrixcode: Damit können Sie auch Briefe und Postkarten nachverfolgen. (Quelle: Federico Gambarini/dpa)

Neuer Monat, neue Regeln: Die Deutsche Post verbessert ihren Service, Google straft bestimmte Webseiten ab und für Familien endet eine Frist. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Die Welt wird immer digitaler. Das zeigen auch die Neuerungen, die im März anstehen. Wer nicht Schritt hält, wird mitunter abgestraft. An anderer Stelle bringt die Digitalisierung dafür mehr Transparenz.

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Außerdem endet bei einem beliebten Zuschuss eine wichtige Frist und Verbraucher, die bald ein neues Elektrogerät brauchen, wundern sich womöglich über neue Kennzeichen. Wir haben alle Änderungen für Sie zusammengefasst.

Baukindergeld läuft aus

Familien, die noch vom Baukindergeld profitieren möchten, sollten sich sputen. Bis spätestens zum 31. März muss der Kaufvertrag unterschrieben sein oder die Baugenehmigung vorliegen.

Den Antrag für Baukindergeld müssen Sie dann spätestens sechs Monate nach dem Einzug stellen. Maßgeblich ist die amtliche Meldebestätigung. Letztmöglicher Abgabetermin des Antrags ist der 31. Dezember 2023.

Anspruch auf Baukindergeld haben Familien mit mindestens einem Kind. Wenn Sie den Antrag stellen, muss das Kind unter 18 Jahre alt sein und mit in die neue Immobilie einziehen. Pro Kind gibt es einen Zuschuss von 1.200 Euro im Jahr und das zehn Jahre lang.

Mehr Briefmarken mit Matrixcode

Auch Briefe können Sie jetzt digital nachverfolgen – wenn Sie eine Marke mit sogenanntem Matrixcode nutzen. Eine erste solche 80-Cent-Briefmarke gibt es bereits seit dem 4. Februar, ab März kommen weitere Motive und Beträge hinzu. Ab 2022 sollen dann alle neuen Marken den Matrixcode tragen.

Laut Deutscher Post ist mit den neuartigen Marken eine "Basis-Sendungsverfolgung" möglich. Das heißt, Sie können in der App Post & DHL sehen, wann Ihr Brief oder Ihre Postkarte im Start- und Zielbriefzentrum bearbeitet wurde. Was Sie allerdings nicht sehen können: ob Ihre Sendung auch tatsächlich beim Empfänger angekommen ist. Dafür ist weiterhin ein Einschreiben nötig.

Neue Energielabels für Elektrogeräte

"A+++" und "A++" waren gestern: Ab März reichen die Siegel für Elektrogeräte von "A" bis "G". Das soll Kunden leichter erkennen lassen, wie energieeffizient ein Gerät tatsächlich ist.

In die Bewertung fließt zudem nicht nur der Stromverbrauch, sondern auch Reparaturfreundlichkeit und schnelle Verfügbarkeit von Ersatzteilen. Wegen des neuen Messverfahrens kann es sein, dass ein Gerät, das bisher den Bestwert "A+++" hatte, nun nur noch zur "B"-Klasse gehört.

Google ändert Suchkriterien

Ab März 2021 straft Google Webseiten ab, die nicht für mobile Endgeräte optimiert sind. Können sie trotz fehlender Optimierung immerhin noch auf Smartphones und Tablets angezeigt werden, verschwinden die Webseiten nicht komplett aus den Suchergebnissen, dürften aber weiter unten angezeigt werden. Ist die mobile Anzeige gar nicht möglich, schmeißt Google die Webseiten ganz aus der Ergebnisliste.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Webseite mobil optimiert ist, sollten Sie den Check machen. Im Netz gibt es dafür kostenlose Anbieter – etwa den „Mobile-Friendly Test“ von Google selbst.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Kreditanstalt für Wiederaufbau
  • Deutsche Post
  • Verbraucherzentrale
  • t3n.de
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