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Rentensysteme | So gehen Deutschlands Nachbarn in Rente


Österreich, Holland, Schweden
Wie Deutschlands Nachbarn in Rente gehen


Aktualisiert am 13.08.2023Lesedauer: 8 Min.
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Alterspyramide im Zeitraffer: So drastisch verändert sich die Demographie in Deutschland. (Quelle: t-online)

Die gesetzliche Rente steht wegen des demografischen Wandels unter Druck. Deutschlands Nachbarn zeigen, welche Alternativen es gibt.

Nicht nur in Deutschland wird über ein gerechtes Rentensystem diskutiert. Der Blick ins Ausland zeigt: Einige von Deutschlands Nachbarn gehen deutlich später als hierzulande in Rente – und das nicht erst in Jahrzehnten, sondern schon jetzt.

t-online hat sich eingehend mit den Rentensystemen in ausgewählten Ländern beschäftigt, darunter jene von Italien, Norwegen, den Niederlanden, Schweden, Österreich, Frankreich und der Schweiz. Im Folgenden ziehen wir einen Vergleich zur Höhe der Rente, dem Renteneintrittsalter und der Beitragshöhe.

Hinweis: Wir betrachten in unserer Übersicht lediglich die gesetzlichen Rentensysteme. Darüber hinaus gibt es vielfältige betriebliche und private Vorsorgeangebote. Auch Invaliden- oder Hinterbliebenenrenten lassen wir in der Betrachtung außen vor, es werden nur Altersrenten betrachtet. Bei all dem gilt: Ein direkter Vergleich zwischen den Rentensystemen ist nur bedingt möglich, da sich etwa die gesellschaftliche und wirtschaftliche Strukturen bisweilen stark unterscheiden, insbesondere die Lebenshaltungskosten.

Deutschland

Das deutsche Rentensystem basiert auf einem Umlageverfahren. Das heißt: Wer aktuell erwerbstätig ist, zahlt mit seinen Beiträgen zur Rentenversicherung die Rentenzahlungen an die heutigen Senioren. Die Renten der aktuell Erwerbstätigen wird dagegen von den künftigen Arbeitnehmern gezahlt. Das nennt man auch "Generationenvertrag". Selbstständige zahlen nicht automatisch in die Rentenversicherung ein.

Renteneintrittsalter: In Deutschland hängt die Regelaltersgrenze vom Geburtsjahrgang ab. Wer früher in Rente geht, muss in der Regel mit zum Teil hohen Abschlägen auf die Rentenzahlungen rechnen. Beim Erreichen des 67. Lebensjahres wird die monatliche Rente allen ausbezahlt, die ab 1964 geboren wurden. Für Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden, gilt noch die Rente mit 65 Jahren. Für alle dazwischen liegenden Jahrgänge gilt eine gestaffelte Regelung. Mehr dazu lesen Sie hier.

Rentenhöhe: Die durchschnittliche Bruttorente in Deutschland liegt der aktuellen Statistik der Deutschen Rentenversicherung zufolge in den alten Bundesländern bei 1.620,90 Euro brutto, in den neuen Bundesländern bei 1.598,40 Euro (Stand: 1. Juli 2022). Diese sogenannte Standardrente ist aber nur ein statistischer Wert, bei der 45 Beitragsjahre und ein durchschnittlicher Verdienst angenommen werden. Zudem gehen von der Bruttorente noch Steuern ab. Lesen Sie hier, wann Sie als Rentner Steuern zahlen müssen.

Rentenbeiträge: Aktuell liegt der sogenannte Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bei 18,6 Prozent des Bruttolohns. Arbeitnehmer teilen sich diesen Betrag mit dem Arbeitgeber.

Besonderheiten: Zusätzlich zur gesetzlichen Rente gibt es zwei weitere zum Teil staatlich geförderten Säulen der Altersvorsorge, die die betriebliche Vorsorge sowie die private Vorsorge darstellen.

Österreich

In Österreich zahlen alle Erwerbstätigen über ein Umlagesystem in die Rente ein – auch Selbstständige. In Österreich heißt die Rente Pension.

Renteneintrittsalter: Das Regelpensionsalter liegt in Österreich bei 60 Jahren für Frauen und 65 Jahren für Männer. Das Pensionsalter für Frauen soll in der Zukunft schrittweise an das der Männer angepasst werden.

Rentenhöhe: Die Durchschnittsrente in Österreich liegt bei rund 26.500 Euro im Jahr, also gut 2.200 Euro im Monat.

Rentenbeiträge: Der Beitragssatz zur Rente beträgt in Österreich 22,8 Prozent, wobei die Arbeitgeber 12,55 Prozent tragen und die Beschäftigten 10,25 Prozent.

Besonderheiten: Beamte werden zwar nicht direkt in die Rentenversicherung einbezogen, ihre Leistungen aus der Versicherung werden jedoch Schritt für Schritt denen von Erwerbstätigen angepasst. In Österreich gibt es für Senioren auch ein Weihnachts- und Urlaubsgeld. Im Grunde wird die Rente also 14 Mal im Jahr statt 12 Mal ausgezahlt.

Niederlande

In den Niederlanden ist der zentrale Baustein des Systems eine gesetzliche Grundrente, auch AOW-Rente genannt. Die ist jedoch deutlich höher als die deutsche Grundrente, die nur als Aufschlag auf kleine Renten gezahlt wird. Anspruch auf die volle Grundrente hat, wer mindestens 50 Jahre lang in den Niederlande gelebt hat und dort gemeldet war. Für jedes Jahr, das davon abgeht, werden zwei Prozent abgezogen.

Renteneintrittsalter: Das Rentenalter für die Grundrente liegt bei 66 Jahren und 10 Monaten im Jahr 2023. Es wird bis 2024 auf 67 Jahre ansteigen.

Rentenhöhe: Die AOW-Rente beträgt ab dem Jahr 2021 monatlich 1.218 Euro.

Rentenbeiträge: Die AOW-Beiträge liegen bei 17,9 Prozent des sogenannten Beitragseinkommens, das etwa auch Wohnkosten einbezieht. Die Arbeitnehmer zahlen die Beiträge komplett, der Arbeitgeber zahlt nichts.

Besonderheiten: Das Rentensystem basiert wie in Deutschland auf drei Säulen, also zusätzlich zur AWO-Rente gibt es die betriebliche Zusatzvorsorge und die private Vorsorge.

Frankreich

Das französische Rentensystem ist sehr kompliziert, da es spezielle Regelungen je nach Branche gibt, in der man tätig ist. Es gibt 42 Einzel-Rentensysteme in Frankreich. So gelten für Seeleute andere Regeln als für Bankangestellte, für Lokführer andere als für Tänzerinnen der Pariser Oper. Teils gehen die Rentensysteme noch auf den "Sonnenkönig" Ludwig XIV. zurück.

Für die meisten Arbeitnehmer gibt es jedoch ein allgemeines Rentensystem, Beamte zahlen indes in Pensionskassen ein. Darüber hinaus gibt es noch Betriebsrenten und die private Vorsorge als Ergänzung. Derzeit wird über eine Erhöhung des Eintrittsalters auf 64 Jahre diskutiert.

Renteneintrittsalter: Das frühestmögliche Rentenalter liegt bei 62 Jahren, allerdings müssen hier bestimmte Wartezeiten erfüllt sein. Je nach Branche gibt es jedoch große Unterschiede. Besonders Staatsdiener gehen deutlich vor 62 in Rente, in der freien Wirtschaft arbeitet man in Frankreich dagegen häufig länger.

Rentenhöhe: Im Schnitt erhalten die Franzosen rund 1.389 Euro an monatlichen Rentenzahlungen.

Rentenbeiträge: Die Arbeitnehmer zahlen 11,2 Prozent in die Rentenkasse ein, die Arbeitgeber sogar 16,3 Prozent.

Besonderheiten: Das komplizierte System will Emmanuel Macron, Frankreichs Präsident, vereinfachen und zusammenführen. Anfang 2020 beschloss die Regierung eine entsprechende Reform – nach wochenlangen teils heftigen Protesten.

Schweiz

Das Rentensystem der Eidgenossen galt lange Zeit als Vorbild in Europa: niedrige Beiträge, hohe Renten. Doch seit kurzem steht auch dieses Rentensystem vor großen Problem. Denn die Beitragszahler werden immer weniger, dagegen steigt die Lebenserwartung – ein Problem, das auch in Deutschland besteht. Ein Ausgleichsfonds springt immer dann ein, wenn die Rentenkasse Verluste schreibt. Doch dieser Fonds schmilzt auf Dauer auch dahin.

Schon mehrfach wurde versucht, das Schweizer Rentensystem anzupassen. Jedoch scheiterten Reformen seit 26 Jahren immer an Volksabstimmungen oder dem Parlament; die Eidgenossen lassen anders als in Deutschland üblich über Verfassungsänderungen direktdemokratisch abstimmen.

Renteneintrittsalter: Das Rentenalter für Männer liegt bei 65 Jahren, im Juni 2021 beschloss der Schweizer Nationalrat das Renteneintrittsalter von Frauen ebenfalls auf 65 Jahre zu erhöhen. Das war Teil einer großen Rentenreform, bei der auch die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte erhöht werden soll, derzeit beträgt sie 7,7 Prozent. Allerdings ist es fraglich, ob das Gesetzesvorhaben nicht noch durch die nötige Volksabstimmung abgelehnt wird.

Rentenhöhe: 2021 betrug die Durchschnittsrente bei Männern 1.886 Franken, bei Frauen 1.863 Euro pro Monat. Das entspricht rund 1.907 bzw. 1.883 Euro.

Rentenbeiträge: Die Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich einen Rentenbeitrag von 10,6 Prozent.

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Besonderheiten: Das schweizerische Rentensystem besteht wie das deutsche aus drei Säulen. Neben der staatlichen Vorsorge, der sogenannten AHV, gibt es die berufliche Vorsorge sowie die private. Die erste Säule beruht wie in Deutschland auf einem Umlageverfahren. Das Besondere hierbei ist jedoch, dass die Eidgenossen keine Beitragsbemessungsgrenze kennen. Das heißt: Die gesamten Einnahmen werden für die Beiträge zur Rentenversicherung herangezogen, allerdings gibt es eine monatliche Maximalrente von 2.450 Franken (rund 2.477 Euro) aus der ersten Säule. Es findet also de facto eine extreme Umverteilung statt.

Italien

Zuständig für die Auszahlung der Rente in Italien ist der Sozialversicherungsträger INPS. Die zentrale Rente ist die Regelaltersrente, auch Altersruhegeld genannt.

Renteneintrittsalter: Wie in Deutschland gibt es in Italien ebenfalls eine Regelaltersgrenze. Sie liegt zurzeit bei 67 Jahren, steigt jedoch weiter an. Für Frauen gelten je nach Beruf andere Grenzen. Doch es gibt auch in Italien eine vorgezogene Altersrente, vergleichbar mit der Rente für langjährig Versicherte. Sie funktioniert nach dem Prinzip: Ab einer bestimmten Wartezeit darf man in Rente gehen – auch ohne das Regelalter überschritten zu haben.

Rentenhöhe: Die Höhe der durchschnittlichen Altersrente lag laut INPS zum Stichtag 1. Januar 2022 bei 1.285,44 Euro im Monat.

Rentenbeiträge: Die Rentenbeiträge richten sich nach dem Bruttogehalt, in der Mehrheit der Fälle beträgt der Prozentsatz 33 Prozent. Davon trägt der Arbeitnehmer ein Drittel, die restlichen zwei Drittel zahlt der Arbeitgeber.

Besonderheiten: In Italien darf man zu der Regelaltersrente ohne Begrenzung hinzuverdienen. Zur Regelaltersrente gibt es noch eine Mindestrente, wenn Beschäftigte unter einer bestimmten Grenze verdient haben. In Italien wird zudem eine 13. Rente im Jahr ausgezahlt.

Norwegen

In Norwegen sind alle Bürger Mitglied in einer Einwohnerversicherung. Dazu zählen auch Menschen, die zwar in Norwegen arbeiten, aber nicht dort wohnen. Die Versicherung zahlt eine garantierte Rente aus, die jedem Bürger zusteht. Darüber hinaus gibt es eine Zusatzversicherung; die Höhe der Zahlungen hängen vom Einkommen ab.

Renteneintrittsalter: Das Rentenalter liegt bei 67 Jahren. Wenn man genügend Rentenanwartschaften gesammelt hat, kann man jedoch ab 62 Jahren in Rente gehen. Die Bürger haben dabei die Möglichkeit, auch über das Alter von 67 Jahren hinaus zu arbeiten und so ihre Rente aufzustocken.

Rentenhöhe: Die Garantierente betrug 2022 im Schnitt rund 1.760 Euro, dazu kommen die Zahlungen aus der Zusatzversicherung.

Rentenbeiträge: Arbeitnehmer zahlen 8,2 Prozent in die Rente ein, der Arbeitgeber gibt in der Regel 14,1 Prozent hinzu.

Besonderheiten: Norwegen betreibt den weltgrößten Staatsfonds. Auf diese Weise sorgt Norwegen für die Zeit vor, wenn die Ölreserven des Landes aufgebraucht sind. Ein kleiner Teil aus dem Staatsfonds fließt auch in das Rentensystem.

Schweden

Anders als in Deutschland basiert das schwedische Rentensystem seit Jahren auf einer breit gestreuten Aktienanlage, zumindest zum Teil. 2,5 Prozent des Beitrags eines jeden Bürgers an die gesetzliche Rente muss in einen Aktienfonds fließen, in die sogenannte Prämienrente. Der Großteil der gesetzlichen Rente, die Einkommensrente, ist wie in Deutschland umlagefinanziert.

Dabei haben die Schweden die Wahl zwischen privat gemanagten Fonds oder dem staatlich verwalteten Aktienfonds, dem "AP7". Dieser Fonds investiert das Geld der Beitragszahler über Indexfonds in Aktiengesellschaften, die über der ganzen Welt verteilt sind.

Renteneintrittsalter: Anders als in Deutschland entscheidet in Schweden jeder individuell, wann sie oder er in Rente gehen möchte. Als unterste Grenze gilt ein Alter von 62 Jahren, früher geht das nur gegen teils sehr hohe Abschläge von fünf bis sechs Prozent im Jahr. Die Schweden haben das Recht, bis 68 zu arbeiten. Darüber hinaus geht es nur, wenn sie sich mit ihrem Arbeitgeber darauf verständigen.

Rentenhöhe: Die durchschnittliche Rentenhöhe in Schweden anzugeben, ergibt aufgrund der sehr unterschiedlichen individuellen Renteneintrittsalter nur bedingt Sinn.

Rentenbeiträge: Der Rentenbeitrag liegt bei 18,5 Prozent des Einkommens, davon fließen 16 Prozent in den umlagefinanzierten Teil des Systems, 2,5 Prozent werden angelegt.

Besonderheiten: Wer während seines Erwerbslebens ein sehr geringes Einkommen hat, hat Anspruch auf die sogenannte Garantierente. Vor allem Betriebsrenten stocken die gesetzliche Rente deutlich auf.

Wen will sich Deutschland stärker zum Vorbild nehmen?

Der Vergleich zeigt: Die europäischen Nachbarn setzen auch auf das umlagefinanzierte System wie in Deutschland. Allerdings wird dies in Schweden durch einen staatlich verwalteten Aktienfonds ergänzt. Darauf will man künftig auch in Deutschland setzen.

SPD, Grüne und FDP bringen 2024 die Aktienrente an den Start. Sie soll dazu dienen, das Rentenniveau und die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung langfristig stabil zu halten. Es wäre der Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung des Rentensystems. Der Bund nimmt dafür zunächst zwölf Milliarden Euro auf, die in einen Fonds fließen. Mehr zu dieser kleinen Renten-Revolution von Finanzminister Christian Lindner lesen Sie hier.

Die Verwaltung des Fonds soll Anja Mikus übernehmen, die Chefin des deutschen Atomfonds. Damit die Aktienrente eine echte Stütze wird, müssen die Mittel allerdings deutlich aufgestockt werden. Laut Lindner ist mittel- bis langfristig ein dreistelliger Milliardenbetrag nötig.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Deutsche Rentenversicherung Bund
  • ihre-vorsorge.de
  • EU-Kommission: Beschäftigung, Soziales und Integration
  • SZ: "Zwei Länder, zwei Systeme, ein Problem"
  • Deutsche Welle: "Frankreich: Warum die Renten die Nation entzweien"
  • GDV: "Rente Global: Schweiz – Das Vorbild verblasst"
  • ch.ch
  • NZZ: "Die grosse AHV-Debatte ist beendet: Nationalbank soll Milliarden an die AHV überweisen – auch Frauen müssen künftig bis 65 arbeiten"
  • uni-muenster.de
  • u-di.de
  • cleiss.fr
  • oesterreich.gv.at
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