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Bankvollmacht über den Tod hinaus: Alles zur ewigen Kontovollmacht


Über den Tod hinaus
Diese Bankvollmacht ist für immer gültig

Von Leon Bensch

17.02.2024Lesedauer: 3 Min.
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Vollmacht für Hinterbliebene: Mit dieser besonderen Form der Bankvollmacht können Ihre Erben auf Ihren Nachlass zugreifen. (Quelle: Jacob Wackerhausen)

Mit einer Bankvollmacht geben Sie einer Vertrauensperson die Möglichkeit, über Ihr Geld zu verfügen. Diese Varianten gibt es "über den Tod hinaus".

Die finanziellen Angelegenheiten zu Lebzeiten für die Zeit nach dem eigenen Tod vernünftig zu regeln, liegt oft weniger im eigenen Interesse als im Interesse der Angehörigen – des Partners oder der Partnerin, der Kinder oder der Geschwister.

Ein Testament ist dabei nur ein Baustein, Ihr Erbe zu regeln. Mindestens ebenso wichtig sind Vollmachten. Damit können Sie einer Vertrauensperson über Ihren Tod hinaus bestimmte Befugnisse geben. Mit einer speziellen Form der Bankvollmacht können Sie schon heute regeln, wem Sie Zugriff auf Ihr Vermögen gewähren.

Was ist eine Bankvollmacht?

Mit einer Bankvollmacht, umgangssprachlich Kontovollmacht genannt, bevollmächtigen Sie einen Dritten, auf Ihr Konto zuzugreifen. Es handelt sich also um eine schriftliche Anordnung durch Sie als Kontoinhaber. Sie erlauben ausdrücklich, dass jemand anderer Zugriff auf Ihr Konto erhält.

Die Kontovollmacht umfasst dabei Bankgeschäfte aller Art. Die bevollmächtigte Person darf beispielsweise Geld überweisen, Kontoauszüge abrufen, Bargeld ein- und auszahlen und den Dispokredit nutzen.

Unterschiede zwischen Bankvollmachten

Es gibt verschiedene Arten von Bankvollmachten, die sich hinsichtlich ihres Geltungszeitraumes unterscheiden. Üblich sind die transmortale, die prämortale und die postmortale Bankvollmacht.

  • Transmortale Kontovollmacht: Diese Vollmacht gilt zu Ihren Lebzeiten und über den Tod hinaus. Es gibt keine zeitliche Begrenzung. Sie hilft bei der Abwicklung von Todesfällen und ist die meistgenutzte Bankvollmacht.
  • Prämortale Kontovollmacht: Diese Vollmacht gilt nur zu Ihren Lebzeiten. Es gibt also eine zeitliche Begrenzung. Sie erlischt im Falle Ihres Todes. Diese Variante ist sinnvoll, falls es nach Ihrem Tod mehrere Erben gibt. Erst wenn der Erbschein vorliegt und das Testament vollstreckt ist, können die Erben auf Ihr Konto zugreifen.
  • Postmortale Bankvollmacht: Diese Vollmacht, auch Vollmacht für den Todesfall genannt, tritt erst nach Ihrem Tod in Kraft. Das Erbrecht wird dadurch nicht beeinflusst. Sie erleichtert die Erbabwicklung, da Partner oder Kinder bereits auf das Konto zugreifen können, bevor der Erbschein erstellt ist.

Erlischt die Bankvollmacht, wenn der Kontoinhaber stirbt?

Während eine einfache, prämortale Kontovollmacht im Falle Ihres Todes endet, ist die transmortale Kontovollmacht ein sinnvolles Instrument im Rahmen der Nachlassregelung, die auch nach Ihrem Tod weiterhin gültig ist. Die bevollmächtigte(n) Person(en) dürfen auf Ihr Bankkonto unmittelbar zugreifen und beispielsweise den Nachlass regeln.

Tritt der Erbfall ein, könnte es ohne eine transmortale Kontovollmacht zunächst problematisch sein, auf Ihre Geldwerte zuzugreifen, die Sie beispielsweise für Ihre Bestattung zurückgelegt haben. Erst nach einer umfangreichen und langwierigen Aufklärung, von der Testamentseröffnung bis hin zur Erteilung des Erbscheins, könnten die Erben auf Ihren Nachlass zugreifen.

Um eine schnelle Handlungsfähigkeit durch bevollmächtige Vertrauenspersonen sicherzustellen, sollten Sie eine transmortale Kontovollmacht erteilt haben. Ist der Bevollmächtigte gleichzeitig der Erbe, könnte er sich auch die Kosten für die Beantragung eines Erbscheins ersparen.

Kann eine Bankvollmacht nach dem Tod widerrufen werden?

Vollmachten, die nach dem Todesfall wirksam sind, können von Ihnen als Vollmachtgeber nicht mehr widerrufen werden, sondern allenfalls von den Erben. Sie sind zwar grundsätzlich berechtigt, eine Vollmacht unwiderruflich zu erteilen. Aber den Erben bleibt stets die Möglichkeit erhalten, die Vollmacht aus einem wichtigen Grund zu widerrufen.

Der Widerruf der Vollmacht kann nur ausnahmsweise vertraglich ausgeschlossen werden, und zwar dann, wenn der Bevollmächtigte ein eigenes Interesse an der Vollmachtserteilung hat und es für ihn von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist, dass die Vollmacht weiterhin wirksam ist.

Gut zu wissen: Besteht auch nur der geringste Verdacht, dass der Bevollmächtigte von seiner Verfügungsbefugnis nach Ihrem Tod nicht in Ihrem oder im Sinne der Erben Gebrauch macht, so ist die Vollmacht unverzüglich zu widerrufen. Nach dem Widerruf muss der Bevollmächtigte die Vollmachtsurkunde, sofern eine ausgestellt wurde, zurückgeben.

Verwendete Quellen
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